Als schwangere Arbeitnehmerin stehst du in Österreich unter gesetzlichem Schutz. Du hast bestimmte Pflichten und Rechte, zudem gibt es Einschränkungen oder Beschäftigungsverbote bei einer gesundheitlichen Gefährdung am Arbeitsplatz.
Für viele werdende Mütter sind die Entbindung im Privatspital sowie die Betreuung durch ein*e Wahl-Gynäkolog*in oder Wahlhebamme wünschenswerte Bestandteile in der Schwangerschaft. Die Möglichkeit, sich das Spital aussuchen zu können und die 1:1 Betreuung in den ersten Tagen ist jungen Familien oftmals ein großes Anliegen. Sowohl für die Entbindung als auch für Wahlärzt*innen entstehen allerdings Kosten.
In diesem Artikel informieren wir dich über die Leistungen der privaten Krankenversicherung in der Schwangerschaftals auch über die Kosten der Entbindung in der Privatklinik und von Wahlärzt*innen.
Wenn ein Baby unterwegs ist, dann stellt dies den Alltag der Eltern auf den Kopf. Man macht sich nicht nur Gedanken darüber, wie man den Nachwuchs bestmöglich versorgt, sondern auch darüber wie Beruf und Kindererziehung am besten geregelt werden können. Bei den meisten Paaren steht fest: die Frau bleibt in der ersten Zeit zu Hause, um sich um das Kind zu kümmern. Der Mann setzt seinen Job wie gehabt fort.
In Österreich hast du Anspruch auf Einkommensersatzleistungen, wenn du dich direkt nach der Geburt bis hin zum Kindergartenalter überwiegend der Erziehung deiner Kinder widmen möchtest. Das gilt sowohl für Personen, die unselbstständig erwerbstätig sind als auch für Unternehmer*innen. Auch als selbstständig Erwerbstätige musst du bestimmt Anspruchsvoraussetzungen erfüllen – dann gebühren dir Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld als Pauschalvariante oder als einkommensabhängige Variante sowie spezielle Sonderzahlungen wie beispielsweise der Partnerschaftsbonus.
Bei so genannten Mutter-Kind-Einrichtungen oder Mutter-Kind-Heimen handelt es sich um Institutionen, die für schwangere Frauen und Mütter in Krisensituationen wichtige Anlaufstellen sind. Dort erhalten sie rasch und unbürokratisch eine vorübergehende Wohnmöglichkeit sowie professionelle Beratung. Größtenteils richten sich solche Angebote an werdende Mütter und Frauen mit Kind, teilweise werden jedoch auch Väter oder die ganze Familie aufgenommen.
Werdende und stillende Mütter unterliegen bestimmten Schutzbestimmungen, die vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin eingehalten werden müssen. Die Regelungen zum Schutz werdender Mütter umfassen Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten, Arbeitsplatzsicherung und Bestimmungen zu Entgeltzahlungen/Wochengeld. Aber auch Schwangere selbst haben gewisse Pflichten, die einzuhalten sind, wenn sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden.