Impfempfehlungen für Schwangerschaft & Stillzeit

Jedes Jahr gibt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Kooperation mit dem nationalen Impfgremium einen aktuellen Impfplan heraus. In diesem Plan sind jene Schutzimpfungen angeführt, die in Österreich verfügbar und empfohlen sind. Er beinhaltet Impfungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, Empfehlungen für die Auffrischung und Impfungen, die privat zu bezahlen sind. Da Frauen in der Schwangerschaft als vulnerable Gruppe gelten, gibt es für Schwangere spezielle Empfehlungen, die du hier nachlesen kannst.

Impfstatus vor der Schwangerschaft kontrollieren

Sofern es sich nicht um eine überraschende Schwangerschaft handelt, hast du in der Kinderwunschzeit die Möglichkeit, deinen Gesundheitsstatus genauer unter die Lupe zu nehmen. Allgemeine Empfehlungen betreffen die Reduktion oder die Zunahme von Gewicht, die Veränderung von Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten, Kontrolltermine beim Zahnarzt oder die Durchführung von zahnärztlichen Behandlungen.

Wenn du eine Schwangerschaft planst oder ihr euch vielleicht schon in der „Bastelphase“ befindet, ist es hinsichtlich der Infektionsprävention sinnvoll, deinen Impfstatus überprüfen zu lassen. Dafür benötigst du im Grunde nur deinen Impfpass und/oder sämtlich andere Nachweise der Impfungen und gehst damit zu deinem Hausarzt/deiner Hausärztin oder deinem Gynäkologen/deiner Gynäkologin. Sprich deinen Kinderwunsch offen an und bitte um Aufklärung darüber, welche Impfungen du vor einer möglichen Schwangerschaft noch durchführen solltest. Idealerweise erstellt ihr ein Impfschema – manche Impfstoffe können gleichzeitig verabreicht werden, andere im Abstand von 14 Tagen und wiederum andere benötigen nach einer gewissen Zeit eine Auffrischung, um den vollen Infektionsschutz entfalten zu können.

Achte auch darauf, welche Impfungen du in deiner Kindheit oder Jugend erhalten hast. Möglicherweise wird auch hier eine Auffrischung empfohlen. Wenn du möchtest, kannst du natürlich auch eine Titer-Bestimmung durchführen lassen. Es handelt sich hierbei um eine Antikörperbestimmung über das Blut. Du gibst im Labor eine Blutprobe ab. Anschließend wird untersucht, ob und gegen welche Krankheiten (z. B. Masern, FSME, Röteln) du die erforderlichen Antikörper (im entsprechenden Ausmaß) hast und wo sie fehlen oder der Wert zu gering ist.

Hinweis: Wenn kein Impfpass vorhanden ist oder du nicht mehr weißt, ob regelmäßig geimpft wurde, wird ebenso eine Titer-Bestimmung durchgeführt. Die Kosten dafür sind privat zu tragen und liegen zwischen 25 und 50 Euro je nach Labortarif.

RSV verstehen: Schutz für dein Baby von Anfang an

Wusstest du, dass RSV (das Respiratorische-Synzytial-Virus) die häufigste Ursache für Krankenhausaufenthalte bei Säuglingen unter einem Jahr ist?

Von Oktober bis März steigt das Risiko für RSV-Infektionen besonders an. Daher ist es wichtig, dass du die Symptome von Anfang an erkennst: Schnupfen, Husten und Atembeschwerden können auf RSV hindeuten.

Informiere dich hier über die Krankheit, und wie du dein Baby mit Präventionsmaßnahmen vor RSV schützen kannst:

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Impfungen & Kinderwunsch

Hast du dich dafür entschieden, Impfungen nachzuholen oder auffrischen zu lassen, musst du einen gewissen Mindestabstand zur Empfängnis einplanen. Üblicherweise geht man von einem Zeitraum von vier Wochen aus. Wir wissen jedoch, dass man nicht alles exakt bestimmen kann, schon gar nicht den Zeitpunkt, an dem du schwanger wirst. Daher solltest du für Impfungen und Auffrischungen ausreichend Zeit einplanen.

Folgende Schutzimpfungen werden Frauen mit Kinderwunsch laut vom nationalen Impfgremium empfohlen:

  • MMR (Masern-Mumps-Röteln): Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
  • Varizellen/Windpocken: Keine Kostenübernahme.
  • Diphtherie-Wundstarrkrampf (Tetanus) – Keuchhusten (Pertussis) – Kinderlähmung (Polio): In Form einer Kombinationsimpfung, die im Abstand von 10 Jahren wiederholt werden muss. Sie ist kostenfrei bis zum 16. Lebensjahr, anschließend ist sie privat zu bezahlen.
  • Influenza: Die Immunisierung gegen die sogenannte echte Grippe ist aufgrund des „Öffentlichen Impfprogramms Influenza“ von Bund, Ländern und Sozialversicherung in Österreich kostenlos. Der Impfstoff wird jedes Jahr neu angepasst, daher muss die Impfung auch einmal pro Jahr erfolgen. Die Impfung wird jedes Jahr neu verabreicht. Sie kann grundsätzlich auch schon in der Kinderwunschphase erfolgen. Möglicherweise ist eine Impfung in der Schwangerschaft sinnvoller. Wir raten dir, das mit deinem Arzt/deiner Ärztin sorgsam abzuwägen.
  • Covid-19: Wird im Rahmen der Pandemiebekämpfung derzeit in Österreich kostenlos angeboten.

Tipp: Überprüfe vor allem deinen Impfstatus in Bezug auf Röteln. Eine Rötel-Infektion in der Schwangerschaft kann gefährlich verlaufen und bei dem ungeborenen Baby zu Fehlbildungen, Schäden und einer Fehlgeburt führen. Die Impfung ist während der Schwangerschaft nicht möglich – daher ist es umso wichtiger, dich noch davor darum zu kümmern. Dein Rötel-Antikörper-Titer wird dann im Zuge der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bestimmt, wenn du schwanger werden solltest.

Impfungen für Schwangere

Was viele vielleicht nicht wissen, Impfungen sind auch in der Schwangerschaft möglich. Es gibt mittlerweile Studien, die die Wirksamkeit gewisser Impfstoffe beweisen und auch darlegen, dass sich die Impfung erfahrungsgemäß nicht schädlich auf das ungeborene Baby auswirkt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Lebendimpfstoffen und Totimpfstoffen. Zu Ersteren zählen beispielsweise Impfungen gegen Röteln, Masern oder Windpocken. Sie dürfen in der Schwangerschaft nicht verabreicht werden. Totimpfstoffe z. B. Influenza oder Hepatitis A können ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel geimpft werden. mRNA-Impfstoffe, sie seit der Corona-Pandemie verstärkt in den Fokus geraten sind, dürfen nach derzeitigem Wissensstand ebenfalls an Schwangere verimpft werden.

Folgende Impfungen sind in der Schwangerschaft möglich und empfohlen:

  • Keuchhusten: Wird vor allem aufgrund der präventiven Wirkung für das Neugeborene empfohlen. Zudem ist eine Erkrankung für Mutter und das ungeborene Baby eine ernsthafte Gefährdung darstellen. Geimpft wird zwischen der 27. und 36. Schwangerschaftswoche.
  • Influenza: Sollte zwischen dem zweiten und dritten Trimester geimpft werden.
  • Tetanus: Ist üblicherweise in der Kombinationsimpfung mit Keuchhusten enthalten.
  • Covid-19: Für eine Impfung gegen den Coronavirus spricht sich die österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe aus. Die Impfung soll ab dem zweiten Drittel erfolgen. Ein ausführliches Beratungs- und Aufklärungsgespräch mit deinem Gynäkologen/deiner Gynäkologen ist vorgesehen.

Hinweis: Ob du dich impfen lässt oder nichts, solltest du immer mit deinem Arzt/deiner Ärztin oder deiner Hebamme besprechen. Es besteht keine Impfpflicht, bei den vorgegebenen Impfungen handelt es sich um Empfehlungen. Bei gewissen Vorerkrankungen ist eine individuelle Abwägung von Kosten und Nutzen erforderlich.

Impfungen in der Stillzeit

Es gibt derzeit keinen Hinweis darauf, dass bestimmte Impfungen in der Stillzeit nicht durchgeführt werden dürfen. Grundsätzlich darfst du also jede Impfung erhalten, wenn du stillst. Sprich mit deinem Arzt/deiner Ärztin. Insbesondere gegen Mumps/Masern/Röteln und gegen Feuchtblattern wird ein aufrechter Schutz in der Stillzeit empfohlen.

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