Pensionssplitting – Ausgleich für Erziehungszeiten

Wenn ein Kind das Licht der Welt erblickt, zieht sich üblicherweise ein Elternteil für eine bestimmte Zeit aus dem Erwerbsleben zurück, um sich voll und ganz der Erziehung zu widmen. Ausnahmen bestätigen die Regel, aufgrund von beruflichen, ökonomischen oder privaten Überlegungen sind es jedoch häufig die Mütter, die sich eine längere Auszeit nehmen. Gewisse Zeiten, die dadurch in der Pensionsversicherung wegfallen, können durch das sogenannte Pensionssplitting abgefedert werden.

Der Übertrag von Pensionszeiten

Die Maßnahme des Pensionssplittings ist aus der Tatsache heraus erwachsen, dass Frauen, die sich nach der Geburt der Erziehung von einem oder mehreren Kindern widmen, Nachteile/finanzielle Einbußen bei ihrer Pension, konkret den Pensionszeiten, haben. Seit 2005 gibt es nun das Pensionssplitting, das Paaren auf freiwilliger Basis ermöglichen soll, Pensionszeiten während der Kindererziehung gerecht aufzuteilen. Die Übertragung der Zeiten erfolgt in Form von der Überschreibung eines sogenannten Guthabens von jenem Partner, der seine Berufstätigkeit nicht unterbrochen hat, auf den anderen Elternteil, der sich der Erziehung gewidmet hat.

In der Praxis bedeutet das: Wenn du als Mama in Karenz gegangen und anschließend bei der Kinderbetreuung geblieben bist, kann dir dein Partner in Form einer unwiderruflichen Vereinbarung Gutschriften aus den Kindererziehungszeiten übertragen. Diese Vereinbarung müsst ihr beide ausfüllen und anschließend bei der Pensionsversicherungsanstalt (PV) einreichen. Wird der Antrag einmal gestellt, kann er nicht zurückgenommen oder geändert werden. Wichtig: Bei den Beträgen, die übertragen werden können, handelt es sich um Teilgutschriften. Dein Partner kann dir nicht seine gesamte erworbene Beitragsgrundlage des jeweiligen Jahres überschreiben, sondern nur 50% davon.

Und so funktioniert das Splitting

Die Aufteilung der Pensionszeiten ist freiwillig und erfolgt nicht automatisch. Der Partner/Elternteil, der erwerbstätig bleibt/ist, kann einen Teil seiner Pensionsansprüche an den Partner übertragen, der sich der Kindererziehung gewidmet hat. Damit sollen finanzielle Einbußen teilweise aufgefangen werden. Wenn ihr euch für das Pensionssplitting entscheidet, müsst ihr bei der PVA einen Antrag ausfüllen, der verbindlich eingereicht wird. Dein Partner kann dir nur jene Teilgutschriften überschreiben, die aus direkter Erwerbstätigkeit entstanden sind. Arbeitslosengeld, Krankengeld und andere Zuwendungen gelten nicht als Übertragungsgrundlage.

Grundsätzlich können die Gutschriften aus sieben Jahren übertragen werden (also von der Geburt bis zum siebenten Geburtstag des Kindes). Sind Erziehungszeiten bei mehreren Kindern entstanden, können Gutschriften aus bis zu maximal 14 Kalenderjahren übertragen werden. Auf dem Formular gibt es die Möglichkeit, die Gutschrift für jedes Jahr extra eintragen, entweder als Prozentsatz oder als Betrag. Der Antrag kann bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes/der Kinder gestellt werden.

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Warum Pensionssplitting eine faire Lösung ist

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Widmet sich nun ein Elternteil über mehrere Jahre überwiegend oder ausschließlich der Kindererziehung, fehlen ihm dadurch in der Pension gewisse Beitragszeiten. So gesehen ist das Pensionssplitting also eine durchaus faire Variante, um zumindest teilweise einen Ausgleich zwischen den Partnern zu schaffen. Ist das Splitting einmal vereinbart und eingereicht, gilt es übrigens auch nach einer Trennung oder einer Scheidung.

Tipp: Erkundige dich bei der Pensionsversicherungsanstalt, was das Pensionssplitting für euch genau bedeutet. Jedenfalls ist es so, dass sich die Pension des übertragenden Elternteils verringert, dadurch erhöht sich der Betrag am Pensionskonto des begünstigten Elternteils. Zusätzlich zum Splitting könnt ihr euch natürlich auch um eine private Pensionsvorsorge kümmern, die beiden Partnern nach einem bestimmten Zeitraum als Einmalauszahlung oder private monatliche Pension zur Verfügung steht.

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