Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu?

Der österreichische Familienförderungsplan sieht eine breit gefächerte Unterstützung von Familien vor. Geldleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sind ebenso inkludiert wie Sachleistungen (Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen) und Steuerfreibeträge.

8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt erhalten Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen das so genannte Wochengeld. Es errechnet sich auf Basis  des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Antrag. Auszahlungsstelle ist die Gebietskrankenkasse, bei der die schwangere Frau zuletzt versichert war.

Außerdem besteht nach Geburt des Kindes Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Eltern können aus vier Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3, 12+2) und einer einkommensabhängigen Variante (12+2) wählen. Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der Bezugsvariante. Erfüllen junge Familien bestimmte Kriterien, erhalten sie im ersten Jahr nach der Geburt zusätzlich eine Beihilfe von 181€ monatlich.

Ebenso besteht für Eltern, die ihren festen Wohnsitz in Österreich haben, Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese ist nach Kindesalter/Anzahl der Kinder gestaffelt und beträgt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes 105,4 Euro monatlich. Hinzu kommt der monatliche Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40 der automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.

Welche Methoden zur Schmerzlinderung während der Geburt darf ich in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich darf jede Frau Schmerzmittel in Anspruch nehmen, wenn sie das Gefühl hat, Wehen und Geburt damit besser bewältigen zu können. Im Geburtsvorbereitungskurs informieren Hebammen über die unterschiedlichen Möglichkeiten. Die bekannteste Maßnahme zur Schmerzstillung ist die so genannte Epiduralanästhesie (PDA).

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Worauf muss ich bei der Einnahme von Medikamenten achten?

Wer auf die regelmäßige Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen ist, sollte diese Thematik im Idealfall schon bei Kinderwunsch mit dem betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin besprechen. Dieser/diese kann entscheiden inwieweit die Dosis reduziert oder die Medikation verändert werden kann. Grundsätzlich gilt – auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente – je weniger man während Schwangerschaft und Stillzeit einnimmt, desto besser.

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Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

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Gefährdet ein verkürzter Gebärmutterhals mein Baby?

Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wird regelmäßig die Länge des Gebärmutterhalses (Cervixlänge) gemessen. Der Gebärmutterhals verbindet den äußeren mit dem inneren Muttermund und ist von Frau zu Frau unterschiedlich lang. Wenige Wochen vor der Geburt beginnt er damit, sich zu verkürzen.

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Was ist die Summe aus 8 und 4?