Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu?

Der österreichische Familienförderungsplan sieht eine breit gefächerte Unterstützung von Familien vor. Geldleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sind ebenso inkludiert wie Sachleistungen (Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen) und Steuerfreibeträge.

8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt erhalten Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen das so genannte Wochengeld. Es errechnet sich auf Basis  des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Antrag. Auszahlungsstelle ist die Gebietskrankenkasse, bei der die schwangere Frau zuletzt versichert war.

Außerdem besteht nach Geburt des Kindes Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Eltern können aus vier Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3, 12+2) und einer einkommensabhängigen Variante (12+2) wählen. Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der Bezugsvariante. Erfüllen junge Familien bestimmte Kriterien, erhalten sie im ersten Jahr nach der Geburt zusätzlich eine Beihilfe von 181€ monatlich.

Ebenso besteht für Eltern, die ihren festen Wohnsitz in Österreich haben, Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese ist nach Kindesalter/Anzahl der Kinder gestaffelt und beträgt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes 105,4 Euro monatlich. Hinzu kommt der monatliche Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40 der automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.

Sind Alkohol und Koffein streng verboten?

In Bezug auf Alkohol ist man sich mittlerweile einig; ob und wie viel Koffein eine schwangere Frau zu sich nehmen sollte, ist noch nicht restlos geklärt. Alkohol, soviel steht jedoch fest, gelangt über das Blut direkt in die Plazenta und somit zum ungeborenen Kind. Fehl- oder Frühgeburten sowie Schäden an Organen oder am Nervensystem können die Folge sein.

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Woran merke ich, dass ich schwanger bin?

Eine Schwangerschaft macht sich von Frau zu Frau unterschiedlich bemerkbar. Das Ausbleiben der Regel und andere typische Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit, Müdigkeit, Veränderung der Brüste, ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und Geschmäckern, sowie häufiges Wasserlassen können Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft sein. Ein Schwangerschaftstest und/oder eine Untersuchung beim Frauenarzt/der Frauenärztin sorgen für Gewissheit.

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Was kann ich gegen Schlafstörungen tun?

Wer im ersten und zweiten Trimester unter Schlafstörungen leidet, der kann sich ein paar einfache Tricks zu Nutze machen. Größere Mengen Kaffee sollten in der Schwangerschaft ohnehin tabu sein, aber auch schon eine Tasse Lieblingskaffee am Nachmittag getrunken kann dazu führen, dass man am Abend schwerer einschläft.

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Was passiert beim Organscreening?

Ähnlich wie bei der Nackenfaltenmessung handelt es sich beim Organscreening um ein Untersuchungsangebot, welches zusätzlich zu den vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in Anspruch genommen werden kann. Dabei werden zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche die inneren Organe des Kindes mittels Ultraschall genau überprüft.

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