Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

Die Arbeitnehmerin hat die Pflicht, die Schwangerschaft beim Arbeitgeber so rasch wie möglich zu melden. Ist sie bereits schwanger und wird gekündigt (ohne Wissen des Arbeitgebers über die Schwangerschaft), muss sie den Dienstgeber innerhalb von 5 Tagen informieren, gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Bei Problemen oder unzulässigen Entlassungen sollen sich Schwangere so schnell wie möglich an die Arbeiterkammer wenden.  

Worauf sollte ich beim Zahnarzt-Besuch während der Schwangerschaft achten?

Beim Thema Zahngesundheit beginnt die optimale Vorsorge eigentlich schon vor der Schwangerschaft. Spätestens bei einem bestehenden Kinderwunsch sollte man auch einen Kontroll-Besuch beim Zahnarzt/bei der Zahnärztin einplanen. Allfällige Eingriffe können zu diesem Zeitpunkt noch bedenkenlos durchgeführt werden. Schwangere sind später diesbezüglich nämlich ein wenig eingeschränkt.

Weiterlesen …

Wie fühlt man sich kurz vor der Geburt?

Versuche in den letzten Wochen vor der Geburt die Zeit für dich zu nutzen. Erlaubt ist alles, was dir guttut und dich entspannt.

Weiterlesen …

Darf ich meine Haare weiterhin färben?

Frauen, die sich regelmäßig die Haare färben, stellt sich diese Frage unweigerlich mit Beginn der Schwangerschaft. Lange ist man davon ausgegangen, dass chemische Bestandteile in Haarfärbemitteln sich negativ auf die Gesundheit des ungeborenen Babys auswirken.

Weiterlesen …

Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

Weiterlesen …

Melde dich zum Schwanger.at Newsletter an – dich erwarten spannende Artikel, Produkttests und Gewinnspiele!

Bitte addieren Sie 9 und 9.