Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

Die Arbeitnehmerin hat die Pflicht, die Schwangerschaft beim Arbeitgeber so rasch wie möglich zu melden. Ist sie bereits schwanger und wird gekündigt (ohne Wissen des Arbeitgebers über die Schwangerschaft), muss sie den Dienstgeber innerhalb von 5 Tagen informieren, gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Bei Problemen oder unzulässigen Entlassungen sollen sich Schwangere so schnell wie möglich an die Arbeiterkammer wenden.  

Was passiert beim Organscreening?

Ähnlich wie bei der Nackenfaltenmessung handelt es sich beim Organscreening um ein Untersuchungsangebot, welches zusätzlich zu den vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in Anspruch genommen werden kann. Dabei werden zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche die inneren Organe des Kindes mittels Ultraschall genau überprüft.

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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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Was sind sogenannte Übungswehen?

Übungswehen, oft auch als Vorwehen oder Braxton-Hicks-Kontraktionen bezeichnet, sind Muskelbewegungen, durch die die Gebärmutter bereits für die Geburt trainiert wird. Sie können ab der 20. Schwangerschaftswoche auftreten. Eine Übungswehe erkennen Schwangere an einer Verhärtung des Bauchs für wenige Sekunden und einem damit verbundenen Anspannungsgefühl.

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Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

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