Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

Die Arbeitnehmerin hat die Pflicht, die Schwangerschaft beim Arbeitgeber so rasch wie möglich zu melden. Ist sie bereits schwanger und wird gekündigt (ohne Wissen des Arbeitgebers über die Schwangerschaft), muss sie den Dienstgeber innerhalb von 5 Tagen informieren, gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Bei Problemen oder unzulässigen Entlassungen sollen sich Schwangere so schnell wie möglich an die Arbeiterkammer wenden.  

Darf ich mein Gesicht und meinen Körper wie gewohnt pflegen?

Wer seine bisherigen Körperpflege- und Kosmetikprodukte auch in der Schwangerschaft gut verträgt, der sollte sie weiterhin benutzen und Pflegerituale wie gewohnt durchführen. Manche Frauen leiden jedoch unter der Hormonumstellung. Ihre Haut reagiert auf eigentlich bewährte Pflegeprodukte mit Rötungen und Pickelchen. Andere haben plötzlich trockene oder rissige Haut. Diese kleinen Schönheitsfehler bekommt man am besten in Griff, wenn man Kosmetik und Reinigungsprodukte auf die aktuellen Bedürfnisse der Haut abstimmt.

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Sind Alkohol und Koffein streng verboten?

In Bezug auf Alkohol ist man sich mittlerweile einig; ob und wie viel Koffein eine schwangere Frau zu sich nehmen sollte, ist noch nicht restlos geklärt. Alkohol, soviel steht jedoch fest, gelangt über das Blut direkt in die Plazenta und somit zum ungeborenen Kind. Fehl- oder Frühgeburten sowie Schäden an Organen oder am Nervensystem können die Folge sein.

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Muss ich auf Sex verzichten?

Wenn die Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft und beide Partner Lust haben, dann spricht nichts gegen ein aktives Sexleben in der Schwangerschaft. Die Bedenken, dass der Nachwuchs dabei verletzt werden könnte, sind unbegründet, denn er ist in der Fruchtblase bestens geschützt. Sexuelle Bedürfnisse variieren von Frau zu Frau und auch im Verlauf der Schwangerschaft.

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Was sind Wehen eigentlich und wie kann ich sie erkennen?

Bei Wehen handelt es sich grundsätzlich um Kontraktionen der Gebärmuttermuskulatur. Es gibt unterschiedliche Arten von Wehen, die eine Frau von Schwangerschaftsbeginn an begleiten. So genannte Braxton-Hicks-Kontraktionen trainieren die Gebärmutter und werden meist gar nicht bewusst wahrgenommen. 

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Was ist die Summe aus 8 und 4?