Welche Untersuchungen werden bei meinem Baby nach der Entbindung gemacht?

Kaum haben sie die Geburt gut überstanden, werden die kleinen Wunder auch schon untersucht. Das ist jedoch durchaus sinnvoll, denn so wird nicht nur der Gesundheitszustand des Neugeborenen erhoben, sondern auch beurteilt, ob es offensichtliche Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen gibt, die eine weitere medizinische Versorgung erfordern.

Direkt nach der Entbindung wird der so genannte APGAR-Test durchgeführt. Dabei kontrolliert die Hebamme oder der Arzt/die Ärztin Aussehen, Muskelspannung, Atmung, Puls und Reflexe des Babys. Etwa 30 Minuten später gibt es eine weitere Begutachtung des allgemeinen Gesundheitszustandes. Dabei wird das Baby sozusagen von oben bis unten untersucht. Anschließend erfolgt die erste Blutabnahme – das Blut wird dabei jedoch aus der Nabelschnur gewonnen. Über das Blut werden pH-Wert, Blutzucker und die Blutgruppe des Babys bestimmt.

Einige Tage nach der Geburt folgen weitere Untersuchungen: Hüft-Ultraschall, Hör-Screening und bei Bedarf ein Neugeborenen-Screening hinsichtlich angeborener Stoffwechselerkrankungen.

Ich bin sehr anfällig für Erkältungen. Wie kann ich in der Schwangerschaft vorbeugen?

Erkältungen und grippale Infekte können in der Schwangerschaft tatsächlich häufiger vorkommen. Schuld daran ist eine Schwächung der Immunabwehr. Schließlich hat der weibliche Organismus damit alle Hände voll zu tun, dem ungeborenen Baby die bestmöglichen Wachstumsbedingungen zu bescheren.

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Wie kann ich mich vor Toxoplasmose schützen?

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die an gesunden Menschen keine Spuren hinterlässt, für das ungeborene Baby jedoch schwere Folgen haben kann. Erreger finden sich im Katzenkot und auf rohem, nicht durchgegartem Fleisch.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Worauf muss ich bei der Einnahme von Medikamenten achten?

Wer auf die regelmäßige Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen ist, sollte diese Thematik im Idealfall schon bei Kinderwunsch mit dem betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin besprechen. Dieser/diese kann entscheiden inwieweit die Dosis reduziert oder die Medikation verändert werden kann. Grundsätzlich gilt – auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente – je weniger man während Schwangerschaft und Stillzeit einnimmt, desto besser.

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Was ist die Summe aus 3 und 3?