Sind Reisen in der Schwangerschaft tabu?

Während der Schwangerschaft gemeinsam zu vereisen, stellt eine wunderbare Möglichkeit dar, mit dem Partner noch ein paar entspannte Stunden zu zweit zu verbringen und Energie für die bevorstehende Zeit zu tanken. Ob Wellness-Hotel, Aktiv-Urlaub in den Bergen oder Städtetrip bleibt dabei ganz den individuellen Wünschen überlassen.

Auch Flugreisen stellen für Schwangere im Normalfall kein Problem dar. Ab der 36. Schwangerschaftswoche sollte man allerdings nicht mehr fliegen – der Großteil aller Fluggesellschaften verweigert ab diesem Zeitpunkt auch den Transport, da das Risiko vorzeitiger Wehen hoch über den Wolken zu hoch ist. Wird eine schwangere Frau vom Reisefieber gepackt, sollte sie stets auf die Hygienebedingungen vor Ort achten und den Mutter-Kind-Pass beziehungsweise eine Notiz „Ich bin schwanger“ in der Landessprache mitführen. Manchmal empfiehlt sich auch der Abschluss einer Reisestornoversicherung, falls man den Urlaub aus gesundheitlichen Gründen doch nicht antreten kann.

Mit welchen Nachwirkungen muss ich bei einem Kaiserschnitt rechnen?

Ein Kaiserschnitt ist mittlerweile eine Routinemaßnahme der modernen Geburtshilfe. Die Kaiserschnittrate liegt in Österreich bei etwa 30%. Im Gegensatz zu einer natürlichen Geburt stellt der Kaiserschnitt jedoch einen operativen Eingriff dar, der mit gewissen Nebenwirkungen verbunden ist.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Muss ich einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen?

Ob ein Geburtsvorbereitungskurs in Frage kommt oder nicht, muss letztlich jede schwangere Frau selbst entscheiden.Die Absolvierung derartiger Kurse ist keine Pflicht und es gibt auch keine negativen Auswirkungen z.B. auf den Bezug von Kindergeld, wenn man sich dagegen entscheidet.

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Woran merke ich, dass ich schwanger bin?

Eine Schwangerschaft macht sich von Frau zu Frau unterschiedlich bemerkbar. Das Ausbleiben der Regel und andere typische Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit, Müdigkeit, Veränderung der Brüste, ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und Geschmäckern, sowie häufiges Wasserlassen können Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft sein. Ein Schwangerschaftstest und/oder eine Untersuchung beim Frauenarzt/der Frauenärztin sorgen für Gewissheit.

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Was ist die Summe aus 3 und 4?