Was ist der Glukosetoleranztest und wie funktioniert er?

Beim Glukosetoleranztest handelt es sich um einen Zuckerbelastungstest mit dessen Hilfe Schwangerschaftsdiabetes festgestellt oder ausgeschlossen wird. Der orale Test ist im Mutter-Kind-Pass vorgesehen und seit 01.01.2011 Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

Schwangerschaftsdiabetes ist eine spezielle Form der Diabetes, die etwa 5-10% aller Schwangeren betrifft und schwere Folgen für das ungeborene Baby hat, sollte sie unerkannt bleiben. Daher müssen schwangere Frauen zwischen der 25.und 28. Woche einen Glukosetoleranztest absolvieren. Die Untersuchungsmethoden weichen je nach Labor geringfügig ab. Frauen, die den Test machen, müssen aber in jedem Fall nüchtern sein.

Zu Beginn wird im nüchternen Zustand Blut abgenommen. Anschließend muss die Schwangere eine stark zuckerhaltige Lösung trinken. Eine Stunde nach Einnahme der Lösung wird der Blutzucker das erste Mal gemessen. Eine zweite Messung folgt nach zwei Stunden. In der Zwischenzeit darf sich die Schwangere normal bewegen – körperliche Anstrengungen sind jedoch zu vermeiden.

Darf ich als Schwangere noch Sport treiben?

Darauf gibt es eine eindeutige Antwort: ja! Während der Schwangerschaft sportlich aktiv zu sein, wird aus medizinischer Sicht sogar ausdrücklich empfohlen. Regelmäßige Bewegung, die nicht zur Überanstrengung führt, wirkt sich nämlich positiv auf das Wohlbefinden von Mutter und Kind aus: die Blutzirkulation wird angeregt, das Herz-Kreislaufsystem gestärkt, Verdauungsbeschwerden gelindert.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Muss ich auf Sex verzichten?

Wenn die Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft und beide Partner Lust haben, dann spricht nichts gegen ein aktives Sexleben in der Schwangerschaft. Die Bedenken, dass der Nachwuchs dabei verletzt werden könnte, sind unbegründet, denn er ist in der Fruchtblase bestens geschützt. Sexuelle Bedürfnisse variieren von Frau zu Frau und auch im Verlauf der Schwangerschaft.

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Was kann ich mir unter dem Begriff „HypnoBirthing“ vorstellen?

HypnoBirthing ist gleichzeitig eine Geburtsvorbereitungs- als auch eine spezielle Geburtshilfemethode. Sie ist in Amerika und Großbritannien sehr populär und geht auf die Hypnotherapeutin Marie F. Mongan zurück.

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