Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

Anders verhält es sich bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Gebärhaus/in einer Hebammenpraxis. Die Kosten für alle Voruntersuchungen, die Geburt, Nachbetreuung im Wochenbett und eventuell Rufbereitschaft der Hebamme liegen zwischen 1000 Euro und 1500 Euro. Sie müssen von den Eltern selbst getragen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit bei der Krankenkasse eine Kostenrückerstattung geltend zu machen. Der Umfang der Rückerstattung beträgt 80% des Kassentarifs für die jeweilige Leistung.

Bei der Betreuung durch eine Hebamme ist stets darauf zu achten, ob es sich um eine frei berufliche Hebamme oder um eine Hebamme mit Kassenvertrag handelt. Letztere verrechnet meist direkt mit dem Sozialversicherungsträger – Kosten entstehen für die werdenden Eltern nur dann, wenn sie Sonderleistungen in Anspruch nehmen, für die es ohnehin keine Kostenübernahme gibt (z.B. Beratung in der frühen Schwangerschaft, Ernährungs- und Stillberatung, Schwangerschaftsgymnastik).

Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Darf ich mein Gesicht und meinen Körper wie gewohnt pflegen?

Wer seine bisherigen Körperpflege- und Kosmetikprodukte auch in der Schwangerschaft gut verträgt, der sollte sie weiterhin benutzen und Pflegerituale wie gewohnt durchführen. Manche Frauen leiden jedoch unter der Hormonumstellung. Ihre Haut reagiert auf eigentlich bewährte Pflegeprodukte mit Rötungen und Pickelchen. Andere haben plötzlich trockene oder rissige Haut. Diese kleinen Schönheitsfehler bekommt man am besten in Griff, wenn man Kosmetik und Reinigungsprodukte auf die aktuellen Bedürfnisse der Haut abstimmt.

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Wie kann ich mein Baby sicher baden?

Der Badeplatz spielt eine besonders große Rolle. Wo ein Baby tatsächlich gebadet wird, ist dabei jedoch zweitrangig. Wichtig ist, dass die Babybadewanne auf einem stabilen, sicheren Untergrund steht und nicht verrutscht. Die kleinen Plastikwannen können in die große Badewanne/in die Duschwanne gestellt oder auch auf einem Tisch platziert werden.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Wahlhebamme und einer Vertragshebamme?

Schwangere haben in Österreich Anspruch auf Hebammenhilfe. Dies schließt die Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett mit ein. Allerdings werden nicht alle Leistungen von den Krankenkassen übernommen.

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Was ist die Summe aus 1 und 7?