Was empfindet mein Baby im Mutterleib?

Das Kind als passiv wachsendes Wesen im Mutterleib – bis vor einigen Jahren war dieses Bild in der Geburtshilfe noch weitverbreitet. Mittlerweile weiß man jedoch, dass ungeborene Babys eigenständige Individuen sind, die bereits im Bauch ihrer Mutter fühlen und reagieren können.

In erster Linie definiert sich das Baby natürlich über seine Mutter. Intensive mütterliche Gefühle werden mit Hilfe von Hormonen (= Botenstoffe) auf den Fötus übertragen. Bei positiven Emotionen kommt es zur Ausschüttung von Endorphinen, die wiederum positiv auf die Stimmung des Babys wirken. Negative Gefühle seitens der Mutter wie beispielsweise Angstzustände können hingegen dazu führen, dass der Nachwuchs unruhig wird. Er zieht sich dann vielleicht zurück oder beginnt wie wild zu strampeln.

ForscherInnen gehen davon aus, dass Babys bis zu einem gewissen Grad Anteil an der Gefühlswelt ihrer Mutter nehmen. Sie leiden, freuen oder sorgen sich mit ihr, wenngleich sie diese Gefühle natürlich anders verarbeiten als Erwachsene. Kurze Stressphasen oder Anspannungszustände schaden dem Nachwuchs nicht – im Bauch haben die Babys so etwas wie ein Kurzzeitgedächtnis.

Wie fühlt man sich kurz vor der Geburt?

Versuche in den letzten Wochen vor der Geburt die Zeit für dich zu nutzen. Erlaubt ist alles, was dir guttut und dich entspannt.

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Wie kann ich mich vor Toxoplasmose schützen?

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die an gesunden Menschen keine Spuren hinterlässt, für das ungeborene Baby jedoch schwere Folgen haben kann. Erreger finden sich im Katzenkot und auf rohem, nicht durchgegartem Fleisch.

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Worauf sollte ich beim Zahnarzt-Besuch während der Schwangerschaft achten?

Beim Thema Zahngesundheit beginnt die optimale Vorsorge eigentlich schon vor der Schwangerschaft. Spätestens bei einem bestehenden Kinderwunsch sollte man auch einen Kontroll-Besuch beim Zahnarzt/bei der Zahnärztin einplanen. Allfällige Eingriffe können zu diesem Zeitpunkt noch bedenkenlos durchgeführt werden. Schwangere sind später diesbezüglich nämlich ein wenig eingeschränkt.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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