Was ist der Unterschied zwischen einer Wahlhebamme und einer Vertragshebamme?

Schwangere haben in Österreich Anspruch auf Hebammenhilfe, die Betreuung während der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett einschließt. Allerdings werden nicht alle Leistungen von den Krankenkassen übernommen. Daher ist es wichtig zu wissen, ob eine Hebamme als Vertragshebamme oder Wahlhebamme tätig ist.

Was ist eine Vertragshebamme?

Eine Vertragshebamme hat einen Vertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen und rechnet ihre Leistungen direkt mit der jeweiligen Versicherung ab. Die Tarife, die sie erhält, wurden zwischen der Krankenkasse und dem Hebammengremium ausgehandelt. Eltern müssen nur dann Kosten selbst tragen, wenn sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die von der Krankenkasse nicht abgedeckt sind, wie zum Beispiel erweiterte Rufbereitschaft oder spezielle Geburtsvorbereitungskurse.

Zu den von den Krankenkassen bezahlten Leistungen gehören unter anderem:

  1. Hebammen-Beratung: zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche.
  2. Ein Termin mit der Hebamme: ab der 32. Schwangerschaftswoche, als Hausbesuch oder in der Hebammenordination.
  3. Zusätzliche Termine: zwei weitere Termine bei geplanter ambulanter Geburt oder bis zu achten weiteren Verabredungen bei geplanter Hausgeburt.
  4. Hebammen-Betreuung bei der Geburt: im Krankenhaus, in der Hebammenpraxis oder bei Hausgeburt.
  5. Nachbetreuung nach der Entbindung: bis zu 13 Termine mit der Hebamme bis zur 8. Woche nach der Geburt (bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt wird der Zeitraum auf 12 Wochen erweitert).

Was ist eine Wahlhebamme?

Wahlhebammen sind frei praktizierende Hebammen, die keinen Vertrag mit der Krankenkasse besitzen und ihr Honorar selbst festlegen. Dies bedeutet, dass die Betreuungskosten zunächst von den Eltern selbst getragen werden müssen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kosten über die Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen. Die Rückerstattung beträgt in der Regel 80 % des Kassentarifs, was oft nicht den vollen Betrag abdeckt, den die Wahlhebamme berechnet. Wahlhebammen bieten häufig eine individuellere Betreuung und mehr Flexibilität bei der Terminplanung, da sie nicht an die Vertragsbedingungen der Krankenkassen gebunden sind.

Wichtig: Überlege dir frühzeitig, ob du eine Vertragshebamme oder eine Wahlhebamme in Anspruch nehmen möchtest. Während Vertragshebammen oft günstiger sind, bieten Wahlhebammen mehr Flexibilität und individuelle Betreuung. Denke daran, dass einige Zusatzleistungen, wie die Rufbereitschaft, nicht von der Krankenkasse gedeckt sind.

Wie finde ich die richtige Hebamme?

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Wahl einer Vertrags- oder Wahlhebamme zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Beginne am besten bereits im ersten Trimester damit, Hebammen in deiner Region zu kontaktieren und Termine zu vereinbaren. Dabei solltest du darauf achten, welche Leistungen die Hebamme anbietet und wie diese abgerechnet werden. Auch Empfehlungen von Freunden, Familie oder deiner Ärztin können hilfreich sein. Zudem kannst du bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob sie eine Liste von Vertragshebammen in deiner Nähe bereitstellt.

Ist eine Nackenfaltenmessung wirklich notwendig?

Die Messung der Nackendicke ist eine vorgeburtliche Untersuchung, die Schwangere in Anspruch nehmen können. Sie ist jedoch nicht verpflichtend. Es handelt sich hierbei um ein Ultraschall-Screening, welches zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche über die Bauchdecke durchgeführt wird.

Weiterlesen …

Was sind sogenannte Übungswehen?

Übungswehen, oft auch als Vorwehen oder Braxton-Hicks-Kontraktionen bezeichnet, sind Muskelbewegungen, durch die die Gebärmutter bereits für die Geburt trainiert wird. Sie können ab der 20. Schwangerschaftswoche auftreten. Eine Übungswehe erkennen Schwangere an einer Verhärtung des Bauchs für wenige Sekunden und einem damit verbundenen Anspannungsgefühl.

Weiterlesen …

Darf ich ganz normal im Haushalt und im Garten weiterarbeiten?

Wer sich fit und gesund fühlt, der kann anstehenden Garten- oder Haushaltsarbeiten ohne Bedenken nachgehen, wenn er dabei ein paar Aspekte beachtet. Grundsätzlich gilt: schwangere Frauen sollten sich keinesfalls übernehmen. Wenn dir eine Aufgabe zu schwer oder zu anstrengend erscheint, zögere nicht, deinen Partner oder ein Familienmitglied zu bitten, dir zu helfen.

Weiterlesen …

Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

Weiterlesen …

Melde dich zum Schwanger.at Newsletter an – dich erwarten spannende Artikel, Produkttests und Gewinnspiele!

Bitte rechnen Sie 4 plus 4.