Welche Methoden zur Schmerzlinderung während der Geburt darf ich in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich darf jede Frau Schmerzmittel in Anspruch nehmen, wenn sie das Gefühl hat, Wehen und Geburt damit besser bewältigen zu können. Im Geburtsvorbereitungskurs informieren Hebammen über die unterschiedlichen Möglichkeiten. Die bekannteste Maßnahme zur Schmerzstillung ist die so genannte Epiduralanästhesie (PDA).

Über einen kleinen Plastikschlauch, der zwischen dem 3. und 4. Lendenwirbel eingeführt wird, erhält die Gebärende ein Narkosemittel, welches den gesamten Unterleib betäubt. Eine PDA darf nur im Krankenhaus verabreicht werden. Alternativ kann man es mit leichten beziehungsweise stärkeren Schmerzmitteln (Opiaten) versuchen. Die Einnahme sollte jedoch nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.

Bei einer Hausgeburt oder Entbindung im Geburtsthaus stehen alternative Methoden der Schmerzlinderung wie beispielsweise Akupunktur, Homöopathie, Massagen oder Aromatherapie zur Verfügung. Atemtechniken, die im Rahmen der Geburtsvorbereitung erlernt werden, helfen ebenso dabei, den Schmerz leichter zu ertragen.

Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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Wie fühlt man sich kurz vor der Geburt?

Versuche in den letzten Wochen vor der Geburt die Zeit für dich zu nutzen. Erlaubt ist alles, was dir guttut und dich entspannt.

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Was kann ich mir unter dem Begriff „HypnoBirthing“ vorstellen?

HypnoBirthing ist gleichzeitig eine Geburtsvorbereitungs- als auch eine spezielle Geburtshilfemethode. Sie ist in Amerika und Großbritannien sehr populär und geht auf die Hypnotherapeutin Marie F. Mongan zurück.

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Muss ich einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen?

Ob ein Geburtsvorbereitungskurs in Frage kommt oder nicht, muss letztlich jede schwangere Frau selbst entscheiden.Die Absolvierung derartiger Kurse ist keine Pflicht und es gibt auch keine negativen Auswirkungen z.B. auf den Bezug von Kindergeld, wenn man sich dagegen entscheidet.

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