Was kann ich mir unter dem Begriff „HypnoBirthing“ vorstellen?

HypnoBirthing ist gleichzeitig eine Geburtsvorbereitungs- als auch eine spezielle Geburtshilfemethode. Sie ist in Amerika und Großbritannien sehr populär und geht auf die Hypnotherapeutin Marie F. Mongan zurück.

Leitgedanke des HypnoBirthing ist, dass eine möglichst schmerzfreie und schöne Geburt möglich ist, wenn sich Mutter und Kind ganz auf den Geburtsprozess einlassen. Dazu ist es im Vorfeld erforderlich, Ängste, Sorgen und schlechte Erfahrungen in Bezug auf die Entbindung zu thematisieren und durch positive Bilder zu ersetzen. Ähnlich wie im autogenen Training wird hier mit Visualisierungs- und Atemtechniken gearbeitet. HypnoBirthing kann im Selbststudium mit Hilfe von CD und Buch oder in speziellen HypnoBirthing-Vorbereitungskursen erlernt werden. 

Was bedeutet der Ausdruck „kreißen“?

Dabei handelt es sich um Muskelkontraktionen der Gebärmutter, die dazu dienen, den Gebärmutterhals zu erweitern und das Baby durch den Geburtskanal zu bewegen. Der Prozess kann in drei Phasen unterteilt werden

Weiterlesen …

Darf ich als Schwangere noch Sport treiben?

Darauf gibt es eine eindeutige Antwort: ja! Während der Schwangerschaft sportlich aktiv zu sein, wird aus medizinischer Sicht sogar ausdrücklich empfohlen. Regelmäßige Bewegung, die nicht zur Überanstrengung führt, wirkt sich nämlich positiv auf das Wohlbefinden von Mutter und Kind aus: die Blutzirkulation wird angeregt, das Herz-Kreislaufsystem gestärkt, Verdauungsbeschwerden gelindert.

Weiterlesen …

Wann nimmt mein Baby seine Geburtsposition ein?

Im letzten Schwangerschaftsdrittel bereitet sich auch der Nachwuchs auf seine Reise durch den Geburtskanal vor. Zwischen der 33. und 34. Schwangerschaftswoche nehmen die ersten Babys bereits jene Position ein, die sie bis zur Geburt beibehalten werden.

Weiterlesen …

Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

Weiterlesen …

Melde dich zum Schwanger.at Newsletter an – dich erwarten spannende Artikel, Produkttests und Gewinnspiele!

Bitte addieren Sie 5 und 8.