Welche Impfungen sind während der Schwangerschaft erlaubt?

Impfungen in der Schwangerschaft sind aus medizinischer Sicht ein sehr heikles Thema und sollten daher vermieden werden. Strikt verboten ist die Verabreichung von so genannten Lebendimpfstoffen; dazu zählen unter anderem Masern, Mumps, Röteln, Wirkstoffe gegen Cholera, Typhus und Gelbfieber.

Totimpfstoffe dürfen hingegen auch während der Schwangerschaft injiziert werden – dabei gilt es jedoch stets, alle Risikofaktoren abzuwägen und nur dann zu impfen, wenn dies unbedingt notwendig erscheint. Frauen, die sich ein Baby wünschen, wird daher empfohlen, rechtzeitig den Impfschutz zu kontrollieren und fehlende Impfungen noch vor Eintreten der Schwangerschaft nachzuholen.

Wann nimmt mein Baby seine Geburtsposition ein?

Im letzten Schwangerschaftsdrittel bereitet sich auch der Nachwuchs auf seine Reise durch den Geburtskanal vor. Zwischen der 33. und 34. Schwangerschaftswoche nehmen die ersten Babys bereits jene Position ein, die sie bis zur Geburt beibehalten werden.

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Muss ich einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen?

Ob ein Geburtsvorbereitungskurs in Frage kommt oder nicht, muss letztlich jede schwangere Frau selbst entscheiden.Die Absolvierung derartiger Kurse ist keine Pflicht und es gibt auch keine negativen Auswirkungen z.B. auf den Bezug von Kindergeld, wenn man sich dagegen entscheidet.

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Was hilft bei andauernder Müdigkeit?

Müdigkeit zählt neben Übelkeit, Erbrechen und Co. zu den typischen Schwangerschaftsbeschwerden. Sie macht sich häufig schon in den ersten Wochen bemerkbar und verstärkt sich bis zum Beginn des fünften Monats.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Was ist die Summe aus 8 und 8?