Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass

Der Mutter-Kind-Pass wird seit 2024 offiziell als Eltern-Kind-Pass bezeichnet. Er ist ein Begleiter durch die Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre ihres Kindes. Er listet nicht nur sämtliche Vorsorgeuntersuchungen auf, sondern beinhaltet auch alle relevanten Daten zu Gesundheit von Mutter und Kind auf einen Blick.

Sobald die Schwangerschaft durch einen Arzt festgestellt wird, händigt dieser  den Eltern-Kind-Pass aus. Er ist aber auch bei den Gebietskrankenkassen, den Bezirksgesundheitsämtern oder in Schwangerenberatungsstellen kostenlos erhältlich.

Kostenlos ist ein wichtiges Stichwort, denn alle darin enthaltenen Untersuchungen sind für Mutter und Kind kostenlos – selbst wenn keine Krankenversicherung besteht. In diesem Fall stellt die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse einen Anspruchsbeleg aus, der beim Arzt vorgelegt werden muss. Dies gilt jedoch nur bei Ärzten, die einen Vertrag mit der Gebietskrankenkasse haben. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass alle Untersuchungen durchgeführt werden müssen.

Wer jedoch auch ab dem 21. Lebensmonat des Kindes das volle Kinderbetreuungsgeld bekommen möchte, muss nachweisen, dass bestimmte Untersuchungen durchgeführt wurden. Wurden Untersuchungen im Ausland durchgeführt, so werden diese nur dann anerkannt, wenn sie den Vorgaben des österreichischen Mutter-Kind-Passes entsprechen.

Untersuchung einer Schwangeren

Ab wann bekomme ich den Mutter-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass (heute Eltern-Kind-Pass) wird in der Regel bei der ersten ärztlichen Bestätigung der Schwangerschaft ausgestellt. Das ist meist beim ersten Termin bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt und oft schon in den ersten Schwangerschaftswochen. Ab diesem Zeitpunkt begleitet der Pass durch die gesamte Schwangerschaft und hilft dabei, den Überblick über alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen zu behalten.

Der Eltern-Kind-Pass ist dabei nicht nur für die medizinische Betreuung wichtig, sondern auch für organisatorische und finanzielle Fragen. Bestimmte Untersuchungen müssen im Pass bestätigt sein, damit der Anspruch auf gewisse, staatliche Leistungen ( z.B. Kinderbetreuungsgeld) erhalten bleibt. Dafür muss der Eltern-Kind-Pass fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Es ist daher sinnvoll, den Pass gut aufzubewahren und zu allen vorgesehenen Untersuchungen mitzunehmen, da er in den ersten Lebensjahren des Kindes regelmäßig benötigt wird.

Gesundheitsvorsorge mit dem Eltern-Kind-Pass

Die Untersuchungen, die der Eltern-Kind-Pass beinhaltet, dienen einerseits zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Komplikationen in der Schwangerschaft. Zusätzlich wird der Entwicklungsfortschritt des Kindes genau dokumentiert. Das Gesundheitsvorsorgeprogramm beinhaltet fünf ärztliche Untersuchungen der Schwangeren und neun Untersuchungen des Kindes bis zum fünften Lebensjahr.

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Untersuchungen der Mutter

Die erste Untersuchung sollte bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche stattfinden. Sie beinhaltet eine gynäkologische Untersuchung, ausführliche Anamneseerhebung, die Abklärung von Risikofaktoren sowie eine Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen. Zudem wird das Blut untersucht. Hierbei geht es um den Test auf Vorliegen einer Luesinfektion (=Syphilis), die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, die Bestimmung des Hämoglobinwertes, die Durchführung eines Toxoplasmosetests, die Bestimmung des Rötelantikörpertiters, sowie einen HIV-Test.

Die zweite Untersuchung wird zwischen der 17. und der 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Erneut kommt es zu einer ausführlichen Anamneseerhebung, einer gynäkologischen Untersuchung, einer Erhebung von Risikofaktoren und der Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen. Zudem ist eine interne Untersuchung vorgesehen.

Zwischen der 25. und der 28. Schwangerschaftswoche sollte die dritte Untersuchung durchgeführt werden. Neben Anamneseerhebung, gynäkologischer Untersuchung, der Erhebung von Risikofaktoren und der Beurteilung der  Notwendigkeit weiterer Untersuchungen werden das Hämatokrit (=der Anteil aller zellulären Bestandteile am Blutvolumen) und der Hämoglobinwert bestimmt, außerdem erfolgen eine Hepatitis-B-Untersuchung und ein oraler Glukosetoleranztest (Zuckertest), um eine Schwangerschaftsdiabetes abzuklären.

Bei der vierten (zwischen der 30. und der 34. Schwangerschaftswoche) und der fünften Untersuchung (zwischen der 35. und der 38. Schwangerschaftswoche) kommt es jeweils erneut zu einer ausführlichen Anamneseerhebung, einer gynäkologischen Untersuchung, einer Erhebung von Risikofaktoren und der Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen.

Zusätzlich:

  • 3 Ultraschall-Untersuchungen: Zusätzlich werden drei Ultraschalluntersuchungen empfohlen, diese sind wie alle Untersuchungen freiwillig. Sie sind auch nicht erforderlich für den Erhalt des Kinderbetreuungsgelds nach dem 20. Lebensmonat. Durchgeführt werden sollten sie zwischen der achten und zwölften Schwangerschaftswoche, zwischen der 18. und 22. Woche und zwischen der 30. und 34. Woche. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sind natürlich möglich und in einigen Fällen vielleicht sogar erforderlich. Die Kosten dafür werden dann jedoch nicht von der Kasse übernommen.
  • Kostenlose Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass: Ergänzend zu den ärztlichen Untersuchungen ist im Eltern-Kind-Pass ein Hebammengespräch vorgesehen. Dieses findet einmal während der Schwangerschaft statt, idealerweise zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche. Dabei geht es um Themen wie Schwangerschaftsverlauf, Geburt, Wochenbett und die erste Zeit mit dem Baby. Das Gespräch bietet werdenden Eltern die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich frühzeitig zu informieren. Erfolgt das Hebammengespräch im Rahmen des Eltern-Kind-Passes, ist es kostenlos.

Untersuchungen des Kindes

Für das Kind sind fünf ärztliche Untersuchungen bis zum 14. Lebensmonat vorgesehen, sowie vier Untersuchungen bis zum fünften Lebensjahr. Der Termin der ersten Untersuchung muss grundsätzlich in der ersten Lebenswoche wahrgenommen werden. Eine Abweichung des Termins ist nur in Ausnahmesituationen möglich. Bei der ersten Untersuchung des Kindes, die im Eltern-Kind-Pass dokumentiert wird, werden Körperlänge und -gewicht festgestellt. Zudem kommt es bei allen Untersuchungen zu einer Erhebung von Beobachtungen der Mutter und einer Krankheitsanamnese, einer ärztlichen Untersuchung des Kindes und einer Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen.

Die zweite Untersuchung sollte zwischen der vierten und siebten Lebenswoche des Kindes erfolgen. Erneut werden Größe und Geweicht dokumentiert, sowie oben genannte Untersuchungen durchgeführt werden. Zusätzlich kommt es zu einer orthopädischen Untersuchung des Kindes. Die dritte Untersuchung zwischen dem dritten und fünften Lebensmonat stellt eine Routineuntersuchung mit genannten Punkten dar. Bei der vierten Untersuchung zwischen dem siebten und dem neunten Lebensmonat wird zusätzlich der Hals-, Nasen- und Ohrenbereich untersucht. Bei der fünften Untersuchung zwischen dem zehnten und 14. Monat findet zudem eine Augenuntersuchung statt.

Bei der sechsten Untersuchung (22. bis 26. Lebensmonat) muss erneut eine Augenuntersuchung durchgeführt werden – dieses Mal jedoch von einem Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie. Bei der siebten (24.bis 38. Lebensmonat), achten (46. bis 50. Monat) und neunten Untersuchung (58. Bis 62. Lebensmonat) werden jeweils Körpergewicht und –länge bestimmt,  eine Erhebung von Beobachtungen der Mutter und eine Krankheitsanamnese durchgeführt. Außerdem kommt es zu einer ärztlichen Untersuchung des Kindes und einer Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen.

In der ersten und in der sechsten bis achten Lebenswoche des Kindes wird jeweils eine Hüftultraschalluntersuchung empfohlen. Wie alle im Eltern-Kind-Pass enthaltenen Ultraschalluntersuchungen sind aber auch diese nicht verpflichtend.

Neu: eEKP Elektronischer Eltern-Kind-Pass (eEKP)

Der Eltern-Kind-Pass wird derzeit schrittweise digitalisiert. Bis 2026 soll der elektronische Eltern-Kind-Pass eingeführt werden, der die bisherige Papierform ergänzt. Untersuchungsergebnisse sollen künftig digital gespeichert und einfacher zwischen Ärzt*innen, Hebammen und weiteren betreuenden Stellen weitergegeben werden können. Langfristig ist auch eine Anbindung an die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) vorgesehen. Ziel der Digitalisierung ist es, die Dokumentation zu erleichtern und den Verlust wichtiger Unterlagen zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Eltern-Kind-Pass findest du auf der Seite österreichischen Sozialministeriums.

FAQ - Eltern-Kind-Pass

Ab wann bekommt man den Eltern-Kind-Pass?
Sobald eine Schwangerschaft ärztlich festgestellt wurde, wird der Eltern-Kind-Pass ausgestellt.

Sind alle Untersuchungen verpflichtend?
Nein, sie sind freiwillig. Für bestimmte Leistungen müssen jedoch ausgewählte Untersuchungen nachgewiesen werden.

Ist der Eltern-Kind-Pass kostenlos?
Ja, alle vorgesehenen Untersuchungen sind kostenlos, wenn sie bei Vertragsärzt*innen durchgeführt werden.

Ist Mutter-Kind-Pass und Eltern-Kind-Pass das gleiche?
Ja - Mutter-Kind-Pass ist die veraltete Bezeichnung. Seit 2024 wird der Begriff "Eltern-Kind-Pass" offiziell verwendet.

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