Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Sind Alkohol und Koffein streng verboten?

In Bezug auf Alkohol ist man sich mittlerweile einig; ob und wie viel Koffein eine schwangere Frau zu sich nehmen sollte, ist noch nicht restlos geklärt. Alkohol, soviel steht jedoch fest, gelangt über das Blut direkt in die Plazenta und somit zum ungeborenen Kind. Fehl- oder Frühgeburten sowie Schäden an Organen oder am Nervensystem können die Folge sein.

Daher lauten allgemeine Empfehlungen dahingehend, während der Schwangerschaft komplett auf Alkohol zu verzichten. Die Frage nach dem Kaffeekonsum ist hingegen noch offen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der verkneift sich die morgendliche Tasse Kaffee. Für alle anderen gibt es leichte Entwarnung: ÄrztInnen gehen davon aus, dass Koffein der Gesundheit des Babys nicht schadet, sofern die Mutter nicht mehr als 200mg pro Tag zu sich nimmt. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass bestimmte Teesorten, Softdrinks und auch Schokoladen eine gewisse Menge an Koffein enthalten. 1 Tasse Grüntee enthält beispielsweise 50mg Koffein, eine Dose Cola 40mg.

Was muss ich über postpartale Depressionen wissen?

In diesem Zusammenhang muss man zwischen postpartalen Depressionen und dem so genannten „Baby Blues“ unterscheiden. Erstere beschreiben eine ernstzunehmende Krankheit, die Schwangere in den ersten Wochen aber auch Monaten nach der Geburt treffen kann.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Wie kann ich meinen Partner an der Schwangerschaft teilhaben lassen?

„Guter Hoffnung zu sein“ bedeutet für viele Frauen eine schöne, wenngleich große Umstellung. Dies gilt auch für die Partnerschaft. Im Laufe der Monate wird aus dem Liebespaar ebenso ein Eltern-Paar. Während eine Schwangerschaft für manche jedoch wie eine Verjüngungskur für die Liebe wirkt, fällt es anderen ungleich schwerer mit der neuen Situation umzugehen.

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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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Was ist die Summe aus 4 und 6?