Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Sind Alkohol und Koffein streng verboten?

In Bezug auf Alkohol ist man sich mittlerweile einig; ob und wie viel Koffein eine schwangere Frau zu sich nehmen sollte, ist noch nicht restlos geklärt. Alkohol, soviel steht jedoch fest, gelangt über das Blut direkt in die Plazenta und somit zum ungeborenen Kind. Fehl- oder Frühgeburten sowie Schäden an Organen oder am Nervensystem können die Folge sein.

Daher lauten allgemeine Empfehlungen dahingehend, während der Schwangerschaft komplett auf Alkohol zu verzichten. Die Frage nach dem Kaffeekonsum ist hingegen noch offen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der verkneift sich die morgendliche Tasse Kaffee. Für alle anderen gibt es leichte Entwarnung: ÄrztInnen gehen davon aus, dass Koffein der Gesundheit des Babys nicht schadet, sofern die Mutter nicht mehr als 200mg pro Tag zu sich nimmt. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass bestimmte Teesorten, Softdrinks und auch Schokoladen eine gewisse Menge an Koffein enthalten. 1 Tasse Grüntee enthält beispielsweise 50mg Koffein, eine Dose Cola 40mg.

Was hilft bei andauernder Müdigkeit?

Müdigkeit zählt neben Übelkeit, Erbrechen und Co. zu den typischen Schwangerschaftsbeschwerden. Sie macht sich häufig schon in den ersten Wochen bemerkbar und verstärkt sich bis zum Beginn des fünften Monats.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Mit welchen Nachwirkungen muss ich bei einem Kaiserschnitt rechnen?

Natürlich können auch übergewichtige Frauen gesunde Kinder auf die Welt bringen. Dennoch besteht, abhängig von der individuellen körperlichen Verfassung, ein höheres Risiko für gewisse Schwangerschaftskomplikationen. Ob eine Frau unter Übergewicht leidet oder nicht, wird über den Body-Mass-Index (BMI) bestimmt.

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Darf ich ganz normal im Haushalt und im Garten weiterarbeiten?

Wer sich fit und gesund fühlt, der kann anstehenden Garten- oder Haushaltsarbeiten ohne Bedenken nachgehen, wenn er dabei ein paar Aspekte beachtet. Grundsätzlich gilt: schwangere Frauen sollten sich keinesfalls übernehmen. Wenn dir eine Aufgabe zu schwer oder zu anstrengend erscheint, zögere nicht, deinen Partner oder ein Familienmitglied zu bitten, dir zu helfen.

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