Pensionssplitting – Ausgleich für Erziehungszeiten

Wenn ein Kind das Licht der Welt erblickt, zieht sich üblicherweise ein Elternteil für eine bestimmte Zeit aus dem Erwerbsleben zurück, um sich voll und ganz der Erziehung zu widmen. Ausnahmen bestätigen die Regel, aufgrund von beruflichen, ökonomischen oder privaten Überlegungen sind es jedoch häufig die Mütter, die sich eine längere Auszeit nehmen. Gewisse Zeiten, die dadurch in der Pensionsversicherung wegfallen, können durch das sogenannte Pensionssplitting abgefedert werden.

Der Übertrag von Pensionszeiten

Die Maßnahme des Pensionssplittings ist aus der Tatsache heraus erwachsen, dass Frauen, die sich nach der Geburt der Erziehung von einem oder mehreren Kindern widmen, Nachteile/finanzielle Einbußen bei ihrer Pension, konkret den Pensionszeiten, haben. Seit 2005 gibt es nun das Pensionssplitting, das Paaren auf freiwilliger Basis ermöglichen soll, Pensionszeiten während der Kindererziehung gerecht aufzuteilen. Die Übertragung der Zeiten erfolgt in Form von der Überschreibung eines sogenannten Guthabens von jenem Partner, der seine Berufstätigkeit nicht unterbrochen hat, auf den anderen Elternteil, der sich der Erziehung gewidmet hat.

In der Praxis bedeutet das: Wenn du als Mama in Karenz gegangen und anschließend bei der Kinderbetreuung geblieben bist, kann dir dein Partner in Form einer unwiderruflichen Vereinbarung Gutschriften aus den Kindererziehungszeiten übertragen. Diese Vereinbarung müsst ihr beide ausfüllen und anschließend bei der Pensionsversicherungsanstalt (PV) einreichen. Wird der Antrag einmal gestellt, kann er nicht zurückgenommen oder geändert werden. Wichtig: Bei den Beträgen, die übertragen werden können, handelt es sich um Teilgutschriften. Dein Partner kann dir nicht seine gesamte erworbene Beitragsgrundlage des jeweiligen Jahres überschreiben, sondern nur 50% davon.

Und so funktioniert das Splitting

Die Aufteilung der Pensionszeiten ist freiwillig und erfolgt nicht automatisch. Der Partner/Elternteil, der erwerbstätig bleibt/ist, kann einen Teil seiner Pensionsansprüche an den Partner übertragen, der sich der Kindererziehung gewidmet hat. Damit sollen finanzielle Einbußen teilweise aufgefangen werden. Wenn ihr euch für das Pensionssplitting entscheidet, müsst ihr bei der PVA einen Antrag ausfüllen, der verbindlich eingereicht wird. Dein Partner kann dir nur jene Teilgutschriften überschreiben, die aus direkter Erwerbstätigkeit entstanden sind. Arbeitslosengeld, Krankengeld und andere Zuwendungen gelten nicht als Übertragungsgrundlage.

Grundsätzlich können die Gutschriften aus sieben Jahren übertragen werden (also von der Geburt bis zum siebenten Geburtstag des Kindes). Sind Erziehungszeiten bei mehreren Kindern entstanden, können Gutschriften aus bis zu maximal 14 Kalenderjahren übertragen werden. Auf dem Formular gibt es die Möglichkeit, die Gutschrift für jedes Jahr extra eintragen, entweder als Prozentsatz oder als Betrag. Der Antrag kann bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes/der Kinder gestellt werden.

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Zahlt sich Sparen wirklich nicht mehr aus? Was tun bei niedrigen Zinsen? Reicht meine Pension später aus? Wie kann ich meinen Lebensstandard nachhaltig absichern und Fehler bei der Veranlagung vermeiden?

Diese Fragen betreffen insbesondere auch Frauen, die am Ende des Arbeitslebens aufgrund der Kinderbetreuungszeiten und der Beschäftigung in Teilzeit statistisch oft auf eine geringere Vorsorge und Pension zurückgreifen können.

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Warum Pensionssplitting eine faire Lösung ist

Ob traditionelle Rollenaufteilung oder modernes Familienmodell, viele Eltern stehen früher oder später vor der Frage, wie sie die Betreuung und Erziehung der Kinder gestalten sollen. Zumeist sind es ökonomische Überlegungen, die dazu führen, dass jener Elternteil, der mehr verdient, weiterhin arbeiten geht und der andere Elternteil für eine gewisse Zeit beim Kind/bei den Kindern bleibt. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass üblicherweise die Frau ihre Berufstätigkeit ruhend stellt und der Mann weiterhin im Erwerbsleben bleibt (ausgenommen davon sind natürlich der Papa-Monat, Karenz oder ein freiwilliger Urlaub für die Zeit des frühen Wochenbetts).

Widmet sich nun ein Elternteil über mehrere Jahre überwiegend oder ausschließlich der Kindererziehung, fehlen ihm dadurch in der Pension gewisse Beitragszeiten. So gesehen ist das Pensionssplitting also eine durchaus faire Variante, um zumindest teilweise einen Ausgleich zwischen den Partnern zu schaffen. Ist das Splitting einmal vereinbart und eingereicht, gilt es übrigens auch nach einer Trennung oder einer Scheidung.

Tipp: Erkundige dich bei der Pensionsversicherungsanstalt, was das Pensionssplitting für euch genau bedeutet. Jedenfalls ist es so, dass sich die Pension des übertragenden Elternteils verringert, dadurch erhöht sich der Betrag am Pensionskonto des begünstigten Elternteils. Zusätzlich zum Splitting könnt ihr euch natürlich auch um eine private Pensionsvorsorge kümmern, die beiden Partnern nach einem bestimmten Zeitraum als Einmalauszahlung oder private monatliche Pension zur Verfügung steht.

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Erste Hilfe bei Abschürfungen, kleinen Schnittwunden, Sonnenbrand und Co.

Sobald dein Nachwuchs mobiler wird, möchte er die Welt erkunden. Neugierig begibt er sich dann auf Entdeckungsreise, der eine oder andere Sturz bleibt nicht aus.  Kleinere Verletzungen und Schürfwunden kannst du zu Hause verarzten und den natürlichen Heilungsprozess durch entsprechende Hautpflege unterstützen. Große Wunden, starke Verunreinigungen oder unklare Verletzungen solltest du jedoch immer beim Kinderarzt/der Kinderärztin oder am Wochenende in der Ambulanz abklären lassen.

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Willkommen in der spannenden Beikostphase! Unabhängig davon, ob ihr ganz am Anfang steht und es mit den ersten Löffelchen versucht oder ob dein Baby schon ein routinierter Breifeinschmecker ist. In dieser Zeit rückt die Hauptnahrungsquelle Muttermilch oder Säuglingsanfangsnahrung immer mehr in den Hintergrund. Der Flüssigkeitsbedarf deines Babys wird jedoch auch im Beikostalter über Brei oder das Trinken an der Brust/vom Fläschchen gedeckt. Eine zusätzliche Gabe von Wasser, Tee, Kuh- oder Pflanzenmilch ist üblicherweise nicht erforderlich und kann zudem auch nicht uneingeschränkt empfohlen werden.

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Kindersicherheit im Auto: Sitze für Neugeborene

Die erste Kindersitzgruppe, die du verwenden wirst, ist ein Sitz der Gruppe 0 bzw. 0+ (nach der ECE R-44-04-Norm). Dabei handelt es sich um eine Babyschale mit Bügel oder einen i-Size-Sitz (ECE R-129 Norm seit 11/2014), der in beide Fahrtrichtungen montiert werden kann. Du verwendest solche Sitze in etwa bis zum ersten Lebensjahr deines Kindes oder einem Gewicht von 10-13kg. Dabei handelt es sich jedoch nur um allgemeine Richtwerte, wann der Wechsel auf die nächstfolgende Sitzgruppe erforderlich ist, wird individuell entschieden.

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