Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett in Zeiten von Corona

Wir hätten es uns wohl alle anders gewünscht, aber mittlerweile ist der Coronavirus fixer Bestandteil in unserem Alltag. Die Vorsichtsmaßnahmen und Regelungen betreffen auch den Bereich der Schwangerschaft und Geburt. Als Schwangere musst du derzeit auf einiges verzichten, wie z.B. Geburtsvorbereitungskurse in der Gruppe oder Sportkurse mir anderen Schwangeren. Auch rund um die Geburt sind Frauen verunsichert: Darf mein Partner mit mir in den Kreißsaal? Kann er mich im Wochenbett besuchen? Wir haben ein paar Antworten gesammelt.

Tipp: Welche Regeln gelten gerade in meinem Wunsch-Krankenhaus? Auf BabyForum.at findest du aktuelle Infos von NutzerInnen, die Erfahrungen rund um ihre Entbindungen in österreichischen Krankenhäusern teilen: Geburt in Zeiten von Corona.

Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft

Laut Österreichischem Hebammengremium ist die Betreuung in der Schwangerschaft auch in diesen herausfordernden Zeiten gesichert. Die aktuellen Informationen auf der Website des Gremiums besagen mit Stand November 2020 Folgendes:

  • Es ist grundsätzlich erlaubt, persönliche Termine mit deiner Hebamme unter Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln wahrzunehmen. Ihr müsst selbstverständlich beide gesund (also symptomfrei) sein und einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz Sofern möglich, wird empfohlen, die Beratungen zu verschieben oder mit Hilfe von Telemedizin abzuwickeln.
  • Die im Mutter-Kind-Pass vorgesehene Hebammensprechstunde zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche solltest du ebenfalls wie gewohnt durchführen. Du kannst deine Hebamme persönlich treffen oder auch mittels Video oder Telefon mit ihr sprechen – je nachdem, welche Variante für euch passt.
  • Wenn du gesundheitliche Probleme oder einen Notfall während der Schwangerschaft hast, solltest du nicht zögern, deine Hebamme zu kontaktieren oder deinen Gynäkologen/deine Gynäkologin. Wichtig hierbei ist die telefonische Voranmeldung. In Arztpraxen ist man derzeit bemüht, PatientInnenströme so zu leiten, dass sich möglichst wenige Menschen im Wartezimmer aufhalten. Ziel ist es freilich, das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
  • Genaugenommen gilt dieser Punkt erst für das Wochenbett, aber du solltest dich unbedingt schon rechtzeitig um eine Nachsorgehebamme kümmern. Wenn du ambulant entbinden möchtest, ist die Nachsorgehebamme deine zentrale Ansprechpartnerin nach der Geburt. Sie absolviert eine gewisse Anzahl an Wochenbettbesuchen, kontrolliert deine Rückbildung sowie deinen Genesungsverlauf und überprüft das Wachstum des Neugeborenen.
  • Geburtsvorbereitungskurse werden aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen nicht in Gruppen abgehalten. Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten, dich dennoch auf die Geburt vorzubereiten. Viele Hebammen bieten die Geburtsvorbereitung via Zoom oder Microsoft Teams an – ebenso gibt es Online-Formate mit unterschiedlichen Ausrichtungen, mit deren Hilfe du dich zu Hause auf die Geburt einstimmen kannst. Eine Liste mit Online-Kursen rund um Schwangerschaft, Geburt und Baby findest du hier!

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Sonder- und Besuchsregelungen rund um die Geburt

Für viele Schwangere sind die Rahmenbedingungen für die Geburt derzeit ein großes Fragezeichen. Grund dafür sind Regeln und Bestimmungen, die sich häufig ändern und die in jedem Krankenhaus ein wenig anders gehandhabt werden. Grundsätzlich gilt auch im Lockdown: dein Partner oder eine Begleitperson darf mit zur Geburt. Die Begleitperson darf keine Symptome aufweisen und muss üblicherweise eine FFP2-Schutzmaske tragen. Mit der Verlegung der Mutter und des Neugeborenen auf die Wochenbettstation wird der Vater/die Begleitperson häufig gebeten, das Spital zu verlassen. Familienzimmer werden derzeit in der Regel nicht angeboten, Besuche im Wochenbett sind nicht oder nur eingeschränkt erlaubt. In manchen Spitälern werden alle Frauen, die zur Geburt kommen, auf das Coronavirus getestet. Wenn du Corona-positiv, in Selbstisolation oder Quarantäne bist und du Geburtsanzeichen verspürst, solltest du mit deinem Geburtsspital Kontakt aufnehmen. Du bekommst dort alle weiteren Informationen zum Vorgehen – üblicherweise wirst du gebeten, im eigenen Pkw oder mit einem Rettungsdienst ins Spital anzureisen.

Tipp: Regelungen können sich derzeit täglich ändern und manche Dinge werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Erfahrungsberichte von Geburten in Zeiten von Corona sind auch nur Momentaufnahmen. Daher empfehlen wir dir, dich rechtzeitig bei deiner Geburtsklinik oder deiner Hausgeburtshebamme zu erkundigen. Du kannst auch nachfragen, was es für dich als Schwangere bedeutet, wenn Bestimmungen aktualisiert werden und was dein Partner/deine Begleitperson beachten muss.

Nachsorge im Wochenbett

Auf den Wochenbettstationen läuft der Betrieb wie gehabt – bis auf die stark eingeschränkten Besuchsregelungen. Wenn du ambulant oder in den eigenen vier Wänden entbinden möchtest, solltest du dir rechtzeitig eine Nachsorgehebamme und/oder eine Doula organisieren. Wochenbettvisiten können laut dem Österreichischen Hebammengremium durchgeführt werden, alternativ gibt es auch die Möglichkeit der telemedizinischen Betreuung. Ob es einen persönlichen oder telemedizinischen Termin gibt, entscheidet die Hebamme. Wenn du im Wochenbett am Coronavirus erkrankst oder ein Familienmitglied betroffen ist, kann die Hebammen den Besuch nur unter bestimmten Schutzvorkehrungen durchführen. Darüber wird sie dich jedoch vorab informieren, sodass du weißt, was auf dich und dein Baby zukommt.

Freistellung für Schwangere in Kontaktberufen

Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es noch keine klare Einstufung – mittlerweile werden Schwangere jedoch als Risikogruppe geführt. Darauf reagiert man nun im Sozialausschuss des Parlaments: Ab Mitte Dezember 2020 soll es für schwangere Frauen, die in sogenannten Berufen mit Körperkontakt tätig sind, ein Recht auf Freistellung geben. Die Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGGG) geht davon aus, dass eine Covid-19-Infektion bei Schwangeren mitunter einen schweren Verlauf nehmen kann. Daher können Schwangere ab Gesetzesbeschluss mit dem vierten Schwangerschaftsmonat von ihrer Arbeit freigestellt werden, sofern die Schutzmaßnahmen nicht umzusetzen und ein Einsatz im Home-Office oder einem „kontaktlosen“ Bereich nicht möglich sind. Das gilt für all jene Frauen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Kontakt mit ihren Mitmenschen kommen z.B. als Friseurin, Nagelpflegerin, Physiotherapeutin, Masseurin, Kindergartenpädagogin oder Piercerin. Auch für Schwangere, die im Handel arbeiten, gibt es spezielle Regelungen. Sie sollten möglichst von Tätigkeiten mit Kundenkontakt abgezogen werden - das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes über einen längeren Zeitraum hinweg ist Schwangere nicht zuzumuten.

Tipp: Die Angst vor einer Corona-Infektion ist kein rechtlich gesicherter Grund, nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen. Nimm bei Unsicherheiten mit deinem Arbeitgeber, der Arbeiterkammer oder dem zuständigen Arbeitsinspektorat Kontakt auf, um dich über Rechte und Pflichten an deinem Arbeitsplatz zu erkundigen.

Schwangerschaft, Corona-Kurzarbeit und Wochengeld

Wenn du schwanger bist, kann dein Arbeitgeber für dich ebenso Kurzarbeit beantragen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) weist alle schwangeren Arbeitnehmerinnen ausdrücklich darauf hin, keine einvernehmliche Kündigung aufgrund von Corona zu akzeptieren. Dadurch entstehen sowohl beim Wochengeld als auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld finanzielle Nachteile für die Arbeitnehmerinnen. Wer von seinem Arbeitgeber mit einer möglichen Kündigung konfrontiert wird, sollte laut ÖGB auf die Möglichkeit der Corona-Kurzarbeit hinweisen und/oder sich an die Arbeiterkammer oder Gewerkschaft wenden. Ab 01.10.2020 gilt die Phase 3 der Corona-Kurzarbeitsregelungen.

Hinweis: Bist du in Kurzarbeit, ändert dies nichts an deinem Bezugsanspruch für das Wochengeld. Der Betrag, der dir zusteht, wird nicht von deinem Einkommen in der Kurzarbeit berechnet!

Kleine Corona-Checkliste für Schwangere

Wir haben die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst, die du beachten solltest, wenn du derzeit schwanger bist:

  • Kümmere dich rechtzeitig um eine Hebamme, die dich während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett begleitet.
  • Erkundige dich telefonisch bei deiner Hebamme, Doula oder Arzt/deiner Ärztin, wie persönliche Termine gehandhabt werden, ob Routinekontrollen möglich sind und was du tun sollst, wenn du dich nicht sicher oder unwohl fühlst.
  • Solltest du eine ambulante Geburt oder eine Hausgeburt planen, erstelle rechtzeitig einen Betreuungsplan für das Wochenbett, um dir Unterstützung zu sichern.
  • Erkundige dich bei deinem Geburtsspital, welche Regelungen derzeit rund um die Geburt gelten, ab wann der Partner in den Kreißsaal darf und wie Besuche auf der Wochenbettstationen geregelt sind.
  • Halte dich an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.
  • Sofern du aktuell noch arbeitest und in einem Kontaktberuf tätig bist, informiere dich über deine Rechte bezüglich Berufsfreistellung und gegebenenfalls den Kurzarbeitsregelungen.

Aktuelle Empfehlungen zur Corona Impfung

Seit Anfang 2021 ist in Österreich ein sogenannter mRNA (messenger RNA) Impfstoff verfügbar, der Informationen über das SARS-CoV2-Virus enthält und den Körper bei der Immunabwehr unterstützen soll. Für die Impfung gibt es einen Fahrplan, welche Risikogruppen wann geimpft werden sollten. Die Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat mittlerweile auch eine Stellungnahme zur Impfung für Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere und stillende Mütter abgegeben.

In der Schwangerschaft wird eine Impfung per se nicht empfohlen. Solltest du schwanger sein und unter einer Vorerkrankung wie Diabetes, Adipositas, einer Autoimmunerkrankung, an Asthma oder einer Atemwegserkrankung leiden, könnte eine Impfung für dich durchaus sinnvoll sein. Es gilt jedoch, Risiko und Nutzen sorgfältig abzuwägen und die Impfung gegebenenfalls bis ins zweite Trimester aufzuschieben. Stillenden Mütter sowie Frauen im reproduktionsfähigen Alter mit Kinderwunsch kann die Impfung verabreicht werden, sofern sie das möchten. Bei bestehendem Kinderwunsch sollte die zweite Dosis ein Monat vor Eintreten der Schwangerschaft geimpft werden.

Hilfreiche Links

BabyForum.at: Geburt in Zeiten von Corona
Österreichisches Hebammengremium: Coronavirus FAQ
Arbeiterkammer: Arbeitsrecht - Ich bin schwanger

Verzeichnis: Onlinekurse für Schwangerschaft, Geburt und Baby

Von Sportangeboten wie Yoga oder Schwangerschaftsgymnastik über Geburtsvorbereitunskurse bis hin zur persönlichen Trage- oder Hebammenberatung: Das Angebot an Video- und Livekursen für (werdende) Mamas und Papas ist mittlerweile breit gefächert und kann jederzeit ganz bequem in den eigenen vier Wänden abgerufen werden. In unserem Schwanger.at-Verzeichnis findest du schnell und einfach, wonach du suchst:

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