Stillen am Arbeitsplatz - Welche Rechte haben stillende Mütter?

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine organisatorische Herausforderung – das gilt vor allem für jene Mamas, die relativ rasch an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und ihr Kind weiterhin stillen möchten. Auch jene Mütter, die sich dafür entscheiden, ihren Nachwuchs über die empfohlene Stillzeit hinaus mit Muttermilch zu versorgen und ihre Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen, sind betroffen. In Österreich ist das Anrecht auf Stillzeiten am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt – unabhängig vom Alter des gestillten Kindes.

Meldepflicht gegenüber dem/der ArbeitgeberIn

Ein wichtiger Hinweis für stillende Mamas: wenn du wieder arbeiten möchtest, bist du verpflichtet, deinen Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin davon in Kenntnis zu setzen. Diesbezüglich gilt eine Meldepflicht für Arbeitnehmerinnen, die stillen oder abpumpen. Ab dem Zeitpunkt der Meldung besteht für dich auch der gesetzliche Beschäftigungsschutz. Dein Chef/deine Chefin ist in diesem Zusammenhang berechtigt, eine ärztliche Bestätigung als Nachweis zu verlangen. Üblicherweise wird diese von deinem betreuenden Gynäkologen/deiner betreuenden Gynäkologin ausgestellt. Wir empfehlen dir, dich ehestmöglich mit deinem Arbeitgeber und möglicherweise auch mit deinen KollegInnen abzusprechen. Je stillfreundlicher dein Arbeitsplatz, desto stressfreier wird es für dich, Arbeit und Stillen unter einen Hut zu bringen.

Als Arbeitnehmerin hast du ein gesetzlich verankertes Recht auf Stillpausen:

  • Wenn du mehr als 4,5 Stunden arbeitest, stehen dir 45 Minuten zur Verfügung.
  • Wenn du mehr als 8 Stunden arbeitest, muss dir der Arbeitgeber 90 Minuten (2x45 Minuten) Stillzeit gewähren.
  • Bist du gezwungen, deinen Arbeitsplatz zum Stillen zu verlassen (z.B. weil es keinen Ruheraum oder ähnliches gibt), dann stehen dir ebenfalls 90 Minuten Pause zu.

In Absprache mit deinem Arbeitgeber kannst du deine Stillpausen auch aufteilen, sofern es sich mit den zu erledigenden Aufgaben vereinbaren lässt. Ob du in deinen Stillpausen Muttermilch abpumpst oder dein Baby von einer Betreuungsperson zum Stillen gebracht wird, kannst du frei entscheiden. Die Stillpausen dürfen laut Gesetz nicht als Ruhezeit angerechnet werden. Auch ist es nicht zulässig, wenn dein Arbeitgeber verlangt, dass du die Pausen vor- oder nacharbeitest. Während du am Arbeitsplatz stillst, hast du keinen Verdienstentgang zu befürchten. Im gesetzlich festgelegten Rahmen gelten Stillpausen als bezahlte Arbeitszeit.

Ebenfalls mitteilungspflichtig: wenn du dein Baby abgestillt hast und die Pausen somit nicht mehr erforderlich sind.

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Mutterschutz in Österreich

Als stillende Mutter fällst du unter das österreichische Mutterschutzgesetz. Im § 4a. des MSchG werden deine Rechte am Arbeitsplatz geregelt. Ein Beschäftigungsverbot gilt (ähnlich wie bei werdenden Müttern) für folgende Arbeiten:

  • Heben und Tragen von schweren Lasten ohne mechanische Unterstützung.
  • Aufgaben, die unter Zeit- und Leistungsdruck erledigt werden müssen.
  • Das Hantieren mit biologischen und gesundheitsgefährdenden Stoffen.
  • Aufgaben bei denen die stillende Mutter unter Einwirkung von Hitze, Nässe und Kälte steht.

Generell sind alle potentiell gesundheitsgefährdenden Aufgaben untersagt. Im Zweifelsfall obliegt es dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu entscheiden, ob die anfallenden Tätigkeiten der stillenden Arbeitnehmerin zuzumuten sind oder nicht. Zudem gelten ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen sowie ein Nachtarbeitsverbot. Wenn du stillst, darfst du an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gar nicht arbeiten, die Nachtarbeit ist zwischen 20 Uhr und 06 Uhr verboten. Ausnahmen sind möglich, diese betreffen allen voran das Gastgewerbe, Theaterwesen, Verkehrswesen und den Bereich der Pflege.

Praktische Tipps für stillende Arbeitnehmerinnen

Die Gesetzgebung bildet einen wichtigen Rahmen für den Wiedereinstieg in das Berufsleben. Wenn du nun aber am Arbeitsplatz stillen möchtest, stellt sich die Frage, wie du das denn alles organisieren kannst. Folgende Tipps sollen dir dabei helfen:

Kurze Wege

Achte darauf, dass die Betreuungsperson/dein Babysitter einen vergleichsweise kurzen Anfahrtsweg zu deiner Arbeitsstelle hat. So kann er/sie dein Baby in den Stillpausen bringen und anschließend wieder mitnehmen. Kurze Wege sind vor allem dann ein Segen, wenn der Nachwuchs schon sehr hungrig ist oder überraschend Hunger bekommt.

Ort zum Stillen

Vereinbare mit deinem Arbeitgeber einen ruhigen Ort, an den du dich zum Stillen oder Abpumpen zurückziehen kannst. Hinweis: das WC ist aus hygienischen Gründen nicht geeignet.

Mit Kollegen absprechen

Sprich dich gegebenenfalls mit deinen KollegInnen ab, wie Aufgaben aufgeteilt und an deine Stillpausen angepasst werden.

Lege einen Vorrat an

Wenn möglich, lege zu Hause einen Muttermilchvorrat an. So ist dein Baby versorgt, sollte es zwischendurch hungrig werden oder kürzere Trinkintervalle benötigen (z.B. in einer Wachstumsphase).

Haltbarkeit beachten

Muttermilch ist bei Raumtemperatur nur begrenzt haltbar. Wir empfehlen daher, den Kühlschrank in der Büroküche zu nutzen oder eine Kühlbox an den Arbeitsplatz mitzubringen.

Abpumpen

Für das Abpumpen sind Handmilchpumpen oder elektrische Pumpen im Batteriebetrieb äußerst nützlich. Natürlich solltest du dir dafür ein ruhiges Plätzchen suchen. Achte darauf, die Milchpumpe nach dem Pumpvorgang zu reinigen. Vorerst ist es ausreichend, die Bestandteile mit warmem Wasser zu spülen. Einmal täglich müssen Pumpe, Zubehör und Aufbewahrungsbehälter sterilisiert werden (am besten Zuhause).

Richtig kleiden

Spezielle Still-Tops oder Stillkleider erleichtern dir das Stillen am Arbeitsplatz. Die Verwendung von Stilleinlagen ist ebenfalls ratsam, um unangenehme Flecken auf der Kleidung zu vermeiden.

Achte auf Stillpausen

Auch wenn es im Büro mitunter ganz schön stressig werden kann: achte auf deine Stillpausen. Die Brust muss regelmäßig entleert werden, damit kein schmerzhafter Milchstau entsteht. Außerdem erhält die Stimulation beim Pumpen/Stillen die Milchproduktion in Gang.

Hilfe holen

Bei Fragen oder Unsicherheiten wende dich an deine Hebamme oder eine Stillberaterin in der Nähe!

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