Mit welchen Nachwirkungen muss ich bei einem Kaiserschnitt rechnen?

Ein Kaiserschnitt ist mittlerweile eine Routinemaßnahme der modernen Geburtshilfe. Die Kaiserschnittrate liegt in Österreich bei etwa 30%. Im Gegensatz zu einer natürlichen Geburt stellt der Kaiserschnitt jedoch einen operativen Eingriff dar, der mit gewissen Nebenwirkungen verbunden ist.

Einige Tage nach einer Schnittentbindung ist mit mäßigen bis starken Schmerzen im Bauchraum zu rechnen, schließlich werden bei der Operation mehrere Gewebs-und Muskelschichten durchtrennt und anschließend wieder vernäht. Auch von der Narbe, die meistens in der Bikinizone liegt, können Schmerzen ausgehen.

Etwa 24 Stunden nach einem Kaiserschnitt werden Blasenkatheter und etwaige Drainagen entfernt, bereits wenige Stunden danach sollten sich Betroffene zum ersten Mal ein wenig bewegen (nur unter Aufsicht). Experten empfehlen diese frühe Mobilisierung, da sie positiv auf die Wundheilung und auf das Herz-Kreislaufsystem einwirkt.

Insgesamt fühlen sich Frauen nach dem Eingriff schwächer als nach einer natürlichen Geburt. Probleme beim Stillen treten etwas häufiger auf, können jedoch mit Hilfe von spätem Bonding und der Fachberatung von Hebammen gut behoben werden. Körperliche Anstrengungen wie schweres Heben oder Arbeiten im Haushalt sind bis zu 6 Wochen nach dem Kaiserschnitt tabu.

Bonding soll nach der Geburt besonders wichtig sein. Was versteht man darunter?

Bonding umfasst mehrere Beziehungsaspekte zwischen Mutter/Vater und Kind zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das erste Bonding findet direkt nach der Geburt statt. Es handelt sich hierbei um jenen Moment, in dem das Neugeborene auf den Bauch der Mutter oder in die Arme des Vaters gelegt wird.

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Ich habe seit Beginn der Schwangerschaft Rückenschmerzen. Was kann ich dagegen tun?

Ein kleiner Trost vorweg: unter Rückenschmerzen leiden mehr als 75% aller Schwangeren. Verantwortlich für die unangenehmen Beschwerden ist einerseits das Hormon Relaxin, welches Bänder, Sehnen und Gelenke lockert, um mehr Platz für den Nachwuchs zu schaffen. Andererseits fällt ab dem 6. Schwangerschaftsmonat der wachsende Bauch immer mehr ins Gewicht.

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Wo und wann erhalte ich meinen Mutter-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass wurde 1974 in Österreich eingeführt und sichert seither die medizinische Versorgung von Mutter und Kind. Ausgestellt wird er vom betreuenden Gynäkologen/der betreuenden Gynäkologin direkt nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde.  Der Mutter-Kind-Pass beinhaltet sowohl Untersuchungen für die Mutter während der Schwangerschaft als auch für das Kind bis zum 5. Lebensjahr.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Was ist die Summe aus 3 und 4?