Mit welchen Nachwirkungen muss ich bei einem Kaiserschnitt rechnen?

Ein Kaiserschnitt ist mittlerweile eine Routinemaßnahme der modernen Geburtshilfe. Die Kaiserschnittrate liegt in Österreich bei etwa 30%. Im Gegensatz zu einer natürlichen Geburt stellt der Kaiserschnitt jedoch einen operativen Eingriff dar, der mit gewissen Nebenwirkungen verbunden ist.

Einige Tage nach einer Schnittentbindung ist mit mäßigen bis starken Schmerzen im Bauchraum zu rechnen, schließlich werden bei der Operation mehrere Gewebs-und Muskelschichten durchtrennt und anschließend wieder vernäht. Auch von der Narbe, die meistens in der Bikinizone liegt, können Schmerzen ausgehen.

Etwa 24 Stunden nach einem Kaiserschnitt werden Blasenkatheter und etwaige Drainagen entfernt, bereits wenige Stunden danach sollten sich Betroffene zum ersten Mal ein wenig bewegen (nur unter Aufsicht). Experten empfehlen diese frühe Mobilisierung, da sie positiv auf die Wundheilung und auf das Herz-Kreislaufsystem einwirkt.

Insgesamt fühlen sich Frauen nach dem Eingriff schwächer als nach einer natürlichen Geburt. Probleme beim Stillen treten etwas häufiger auf, können jedoch mit Hilfe von spätem Bonding und der Fachberatung von Hebammen gut behoben werden. Körperliche Anstrengungen wie schweres Heben oder Arbeiten im Haushalt sind bis zu 6 Wochen nach dem Kaiserschnitt tabu.

Was ist der Glukosetoleranztest und wie funktioniert er?

Beim Glukosetoleranztest handelt es sich um einen Zuckerbelastungstest mit dessen Hilfe Schwangerschaftsdiabetes festgestellt oder ausgeschlossen wird. Der orale Test ist im Mutter-Kind-Pass vorgesehen und seit 01.01.2011 Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

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Kann ich Dehnungsstreifen verhindern?

Schwangerschaftsstreifen oder so genannte Dehnungsstreifen sind bei vielen Frauen ein Thema, schließlich wird die Haut während der Schwangerschaft stark beansprucht. Je mehr der Babybauch wächst, desto eher muss sie sich ausdehnen. Dadurch können an Bauch aber auch an Oberschenkeln und Po winzige Risse entstehen, die an der Hautoberfläche wie senkrecht verlaufende Streifen erscheinen.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Kann ich meine Brüste schon auf die Stillzeit vorbereiten?

Wenn sie das möchte, kann jede Schwangere ihre Brüste schon ein wenig auf die Stillzeit vorbereiten. Den größten Teil der Arbeit übernimmt allerdings der Körper ganz von alleine. Bereits während der Schwangerschaft dehnt sich das Brustgewebe, die Brüste werden größer, Brustwarzen und die Brustwarzenvorhöfe verdunkeln sich.

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