Mit welchen Nachwirkungen muss ich bei einem Kaiserschnitt rechnen?

Ein Kaiserschnitt ist mittlerweile eine Routinemaßnahme der modernen Geburtshilfe. Die Kaiserschnittrate liegt in Österreich bei etwa 30%. Im Gegensatz zu einer natürlichen Geburt stellt der Kaiserschnitt jedoch einen operativen Eingriff dar, der mit gewissen Nebenwirkungen verbunden ist.

Einige Tage nach einer Schnittentbindung ist mit mäßigen bis starken Schmerzen im Bauchraum zu rechnen, schließlich werden bei der Operation mehrere Gewebs-und Muskelschichten durchtrennt und anschließend wieder vernäht. Auch von der Narbe, die meistens in der Bikinizone liegt, können Schmerzen ausgehen.

Etwa 24 Stunden nach einem Kaiserschnitt werden Blasenkatheter und etwaige Drainagen entfernt, bereits wenige Stunden danach sollten sich Betroffene zum ersten Mal ein wenig bewegen (nur unter Aufsicht). Experten empfehlen diese frühe Mobilisierung, da sie positiv auf die Wundheilung und auf das Herz-Kreislaufsystem einwirkt.

Insgesamt fühlen sich Frauen nach dem Eingriff schwächer als nach einer natürlichen Geburt. Probleme beim Stillen treten etwas häufiger auf, können jedoch mit Hilfe von spätem Bonding und der Fachberatung von Hebammen gut behoben werden. Körperliche Anstrengungen wie schweres Heben oder Arbeiten im Haushalt sind bis zu 6 Wochen nach dem Kaiserschnitt tabu.

Was macht eine Doula?

Eine Doula ist im ursprünglichen Sinne die „Dienerin der Frau“. Heute versteht man darunter eine Frau, die eine andere Frau durch deren Schwangerschaft, bei der Geburt und auch im Wochenbett begleitet. Die Betreuung erfolgt nach dem Prinzip „von Mutter zu Mutter“.

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Ich bin schwanger. Muss ich nun Stützstrümpfe tragen?

Immer wieder hört oder liest man, dass Schwangere häufig Kompressionsstrümpfe tragen müssen. Es bedeutet aber nicht, dass jede Schwangerschaft automatisch Venenprobleme mit sich bringt.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Muss ich wirklich auf Erdnüsse verzichten?

Rund um den Verzehr von Erdnüssen in der Schwangerschaft gibt es zahlreiche Diskussionen und Meinungen. Während manche ExpertInnen empfehlen, komplett auf Erdnüsse zu verzichten, halten andere diese Einstellung für übertrieben.

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