Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Was macht eine Doula?

Eine Doula ist im ursprünglichen Sinne die „Dienerin der Frau“. Heute versteht man darunter eine Frau, die eine andere Frau durch deren Schwangerschaft, bei der Geburt und auch im Wochenbett begleitet. Die Betreuung erfolgt nach dem Prinzip „von Mutter zu Mutter“.

Doulas sind selbst Mütter und verfügen über eine entsprechende Doula-Ausbildung, die vom Doula-Verband in Österreich organisiert und zertifiziert wird. Aufgabe der Doula ist in erster Linie die emotionale Unterstützung der schwangeren Frau und auch ihres Partners. Sie ist Ansprechpartnerin für konkrete Fragen zur Schwangerschaft, sie gibt Tipps bei Schwangerschaftsbeschwerden und Hilfestellung bei Problemen (z.B. Stillproblemen). Außerdem begleitet sie die schwangere Frau auch zu Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskursen und zur Entbindung, sofern dies gewünscht ist.

Eine Doula nimmt die Rolle einer Vertrauensperson ein, die sich für die Bedürfnisse und Wünsche der Frau einsetzt. Für alleinstehende Schwangere, ist sie eine besonders wichtige emotionale Stütze. Achtung: eine Doula ersetzt weder Hebamme noch die medizinische/fachärztliche Betreuung während der Schwangerschaft.

Was muss ich über postpartale Depressionen wissen?

In diesem Zusammenhang muss man zwischen postpartalen Depressionen und dem so genannten „Baby Blues“ unterscheiden. Erstere beschreiben eine ernstzunehmende Krankheit, die Schwangere in den ersten Wochen aber auch Monaten nach der Geburt treffen kann.

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Was hilft bei unangenehmen Wassereinlagerungen?

Unter Wassereinlagerungen in Armen und Beinen leiden über 50% aller Schwangeren. Sie treten überwiegend im letzten Schwangerschaftsdrittel auf. Gesundheitlich gesehen stellen die Einlagerungen kein Risiko dar, für Betroffene sind sie jedoch äußerst unangenehm. Wer Bewegung, Ernährung und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme miteinander kombiniert, der kann diese typischen Schwangerschaftsbeschwerden lindern.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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