Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Was macht eine Doula?

Eine Doula ist im ursprünglichen Sinne die „Dienerin der Frau“. Heute versteht man darunter eine Frau, die eine andere Frau durch deren Schwangerschaft, bei der Geburt und auch im Wochenbett begleitet. Die Betreuung erfolgt nach dem Prinzip „von Mutter zu Mutter“.

Doulas sind selbst Mütter und verfügen über eine entsprechende Doula-Ausbildung, die vom Doula-Verband in Österreich organisiert und zertifiziert wird. Aufgabe der Doula ist in erster Linie die emotionale Unterstützung der schwangeren Frau und auch ihres Partners. Sie ist Ansprechpartnerin für konkrete Fragen zur Schwangerschaft, sie gibt Tipps bei Schwangerschaftsbeschwerden und Hilfestellung bei Problemen (z.B. Stillproblemen). Außerdem begleitet sie die schwangere Frau auch zu Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskursen und zur Entbindung, sofern dies gewünscht ist.

Eine Doula nimmt die Rolle einer Vertrauensperson ein, die sich für die Bedürfnisse und Wünsche der Frau einsetzt. Für alleinstehende Schwangere, ist sie eine besonders wichtige emotionale Stütze. Achtung: eine Doula ersetzt weder Hebamme noch die medizinische/fachärztliche Betreuung während der Schwangerschaft.

Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Was muss ich in meine Kliniktasche packen?

Wer eine Entbindung im Krankenhaus plant, der sollte etwa 4-6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin damit beginnen, ein paar Sachen für den Aufenthalt einzupacken. Ob es sich dabei um eine Kliniktasche oder einen großen Koffer handelt, bleibt jeder Schwangeren selbst überlassen. Keinesfalls vergessen sollte man die Grundausstattung für den Krankenhausaufenthalt. 

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Wann wird eine Geburt eingeleitet?

Eine Geburt wird dann künstlich eingeleitet, wenn Gesundheit von Mutter oder ungeborenem Kind akut gefährdet sind oder wenn das Baby übertragen wird (davon spricht man ab Vollendung der 42. Schwangerschaftswoche).

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Sind Reisen in der Schwangerschaft tabu?

Während der Schwangerschaft gemeinsam zu vereisen, stellt eine wunderbare Möglichkeit dar, mit dem Partner noch ein paar entspannte Stunden zu zweit zu verbringen und Energie für die bevorstehende Zeit zu tanken. Ob Wellness-Hotel, Aktiv-Urlaub in den Bergen oder Städtetrip bleibt dabei ganz den individuellen Wünschen überlassen.

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