Was macht eine Doula?

Eine Doula ist im ursprünglichen Sinne die „Dienerin der Frau“. Heute versteht man darunter eine Frau, die eine andere Frau durch deren Schwangerschaft, bei der Geburt und auch im Wochenbett begleitet. Die Betreuung erfolgt nach dem Prinzip „von Mutter zu Mutter“.

Doulas sind selbst Mütter und verfügen über eine entsprechende Doula-Ausbildung, die vom Doula-Verband in Österreich organisiert und zertifiziert wird. Aufgabe der Doula ist in erster Linie die emotionale Unterstützung der schwangeren Frau und auch ihres Partners. Sie ist Ansprechpartnerin für konkrete Fragen zur Schwangerschaft, sie gibt Tipps bei Schwangerschaftsbeschwerden und Hilfestellung bei Problemen (z.B. Stillproblemen). Außerdem begleitet sie die schwangere Frau auch zu Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskursen und zur Entbindung, sofern dies gewünscht ist.

Eine Doula nimmt die Rolle einer Vertrauensperson ein, die sich für die Bedürfnisse und Wünsche der Frau einsetzt. Für alleinstehende Schwangere, ist sie eine besonders wichtige emotionale Stütze. Achtung: eine Doula ersetzt weder Hebamme noch die medizinische/fachärztliche Betreuung während der Schwangerschaft.

Wann nimmt mein Baby seine Geburtsposition ein?

Im letzten Schwangerschaftsdrittel bereitet sich auch der Nachwuchs auf seine Reise durch den Geburtskanal vor. Zwischen der 33. und 34. Schwangerschaftswoche nehmen die ersten Babys bereits jene Position ein, die sie bis zur Geburt beibehalten werden.

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Ich habe seit Beginn der Schwangerschaft Rückenschmerzen. Was kann ich dagegen tun?

Ein kleiner Trost vorweg: unter Rückenschmerzen leiden mehr als 75% aller Schwangeren. Verantwortlich für die unangenehmen Beschwerden ist einerseits das Hormon Relaxin, welches Bänder, Sehnen und Gelenke lockert, um mehr Platz für den Nachwuchs zu schaffen. Andererseits fällt ab dem 6. Schwangerschaftsmonat der wachsende Bauch immer mehr ins Gewicht.

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Worauf muss ich bei der Einnahme von Medikamenten achten?

Wer auf die regelmäßige Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen ist, sollte diese Thematik im Idealfall schon bei Kinderwunsch mit dem betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin besprechen. Dieser/diese kann entscheiden inwieweit die Dosis reduziert oder die Medikation verändert werden kann. Grundsätzlich gilt – auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente – je weniger man während Schwangerschaft und Stillzeit einnimmt, desto besser.

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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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