Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

Anders verhält es sich bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Gebärhaus/in einer Hebammenpraxis. Die Kosten für alle Voruntersuchungen, die Geburt, Nachbetreuung im Wochenbett und eventuell Rufbereitschaft der Hebamme liegen zwischen 1000 Euro und 1500 Euro. Sie müssen von den Eltern selbst getragen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit bei der Krankenkasse eine Kostenrückerstattung geltend zu machen. Der Umfang der Rückerstattung beträgt 80% des Kassentarifs für die jeweilige Leistung.

Bei der Betreuung durch eine Hebamme ist stets darauf zu achten, ob es sich um eine frei berufliche Hebamme oder um eine Hebamme mit Kassenvertrag handelt. Letztere verrechnet meist direkt mit dem Sozialversicherungsträger – Kosten entstehen für die werdenden Eltern nur dann, wenn sie Sonderleistungen in Anspruch nehmen, für die es ohnehin keine Kostenübernahme gibt (z.B. Beratung in der frühen Schwangerschaft, Ernährungs- und Stillberatung, Schwangerschaftsgymnastik).

Was passiert beim Organscreening?

Ähnlich wie bei der Nackenfaltenmessung handelt es sich beim Organscreening um ein Untersuchungsangebot, welches zusätzlich zu den vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in Anspruch genommen werden kann. Dabei werden zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche die inneren Organe des Kindes mittels Ultraschall genau überprüft.

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Welche Gebärpositionen sind empfehlenswert?

Die moderne Geburtshilfe kennt zahlreiche Gebärpositionen, die Gebärenden dabei helfen können, Wehen leichter zu bewältigen und sich dazwischen besser zu erholen. Nachfolgend möchten wir diese aufzählen:

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Warum sollte ich auf vorzeitige Wehen achten?

Nicht nur am Ende einer Schwangerschaft, sondern bereits ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel kann es zu unregelmäßiger Wehentätigkeit kommen. Hierbei handelt es sich im Normalfall um so genannte Braxton-Hicks-Kontraktionen.

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Darf ich als Schwangere noch Sport treiben?

Darauf gibt es eine eindeutige Antwort: ja! Während der Schwangerschaft sportlich aktiv zu sein, wird aus medizinischer Sicht sogar ausdrücklich empfohlen. Regelmäßige Bewegung, die nicht zur Überanstrengung führt, wirkt sich nämlich positiv auf das Wohlbefinden von Mutter und Kind aus: die Blutzirkulation wird angeregt, das Herz-Kreislaufsystem gestärkt, Verdauungsbeschwerden gelindert.

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