Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

Anders verhält es sich bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Gebärhaus/in einer Hebammenpraxis. Die Kosten für alle Voruntersuchungen, die Geburt, Nachbetreuung im Wochenbett und eventuell Rufbereitschaft der Hebamme liegen zwischen 1000 Euro und 1500 Euro. Sie müssen von den Eltern selbst getragen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit bei der Krankenkasse eine Kostenrückerstattung geltend zu machen. Der Umfang der Rückerstattung beträgt 80% des Kassentarifs für die jeweilige Leistung.

Bei der Betreuung durch eine Hebamme ist stets darauf zu achten, ob es sich um eine frei berufliche Hebamme oder um eine Hebamme mit Kassenvertrag handelt. Letztere verrechnet meist direkt mit dem Sozialversicherungsträger – Kosten entstehen für die werdenden Eltern nur dann, wenn sie Sonderleistungen in Anspruch nehmen, für die es ohnehin keine Kostenübernahme gibt (z.B. Beratung in der frühen Schwangerschaft, Ernährungs- und Stillberatung, Schwangerschaftsgymnastik).

Was kann ich mir unter dem Begriff „HypnoBirthing“ vorstellen?

HypnoBirthing ist gleichzeitig eine Geburtsvorbereitungs- als auch eine spezielle Geburtshilfemethode. Sie ist in Amerika und Großbritannien sehr populär und geht auf die Hypnotherapeutin Marie F. Mongan zurück.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Starke Stimmungsschwankungen seit der Schwangerschaft? Muss ich mir Sorgen machen?

Endlich kündigt sich der langersehnte Nachwuchs an und schon steht die Gefühlswelt Kopf. Da reagiert man der Kollegin gegenüber übermäßig gereizt, fühlt sich vom Partner zu wenig beachtet, sorgt sich um das Wohlergehen des ungeborenen Babys im Bauch – die Liste könnten Schwangere wohl beliebig verlängern.

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Worauf muss ich bei der Einnahme von Medikamenten achten?

Wer auf die regelmäßige Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen ist, sollte diese Thematik im Idealfall schon bei Kinderwunsch mit dem betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin besprechen. Dieser/diese kann entscheiden inwieweit die Dosis reduziert oder die Medikation verändert werden kann. Grundsätzlich gilt – auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente – je weniger man während Schwangerschaft und Stillzeit einnimmt, desto besser.

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