Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

Anders verhält es sich bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Gebärhaus/in einer Hebammenpraxis. Die Kosten für alle Voruntersuchungen, die Geburt, Nachbetreuung im Wochenbett und eventuell Rufbereitschaft der Hebamme liegen zwischen 1000 Euro und 1500 Euro. Sie müssen von den Eltern selbst getragen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit bei der Krankenkasse eine Kostenrückerstattung geltend zu machen. Der Umfang der Rückerstattung beträgt 80% des Kassentarifs für die jeweilige Leistung.

Bei der Betreuung durch eine Hebamme ist stets darauf zu achten, ob es sich um eine frei berufliche Hebamme oder um eine Hebamme mit Kassenvertrag handelt. Letztere verrechnet meist direkt mit dem Sozialversicherungsträger – Kosten entstehen für die werdenden Eltern nur dann, wenn sie Sonderleistungen in Anspruch nehmen, für die es ohnehin keine Kostenübernahme gibt (z.B. Beratung in der frühen Schwangerschaft, Ernährungs- und Stillberatung, Schwangerschaftsgymnastik).

Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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Muss ich einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen?

Ob ein Geburtsvorbereitungskurs in Frage kommt oder nicht, muss letztlich jede schwangere Frau selbst entscheiden.Die Absolvierung derartiger Kurse ist keine Pflicht und es gibt auch keine negativen Auswirkungen z.B. auf den Bezug von Kindergeld, wenn man sich dagegen entscheidet.

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Was passiert beim Organscreening?

Ähnlich wie bei der Nackenfaltenmessung handelt es sich beim Organscreening um ein Untersuchungsangebot, welches zusätzlich zu den vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in Anspruch genommen werden kann. Dabei werden zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche die inneren Organe des Kindes mittels Ultraschall genau überprüft.

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Muss ich wirklich auf Erdnüsse verzichten?

Rund um den Verzehr von Erdnüssen in der Schwangerschaft gibt es zahlreiche Diskussionen und Meinungen. Während manche ExpertInnen empfehlen, komplett auf Erdnüsse zu verzichten, halten andere diese Einstellung für übertrieben.

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