Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Was empfindet mein Baby im Mutterleib?

Das Kind als passiv wachsendes Wesen im Mutterleib – bis vor einigen Jahren war dieses Bild in der Geburtshilfe noch weitverbreitet. Mittlerweile weiß man jedoch, dass ungeborene Babys eigenständige Individuen sind, die bereits im Bauch ihrer Mutter fühlen und reagieren können.

In erster Linie definiert sich das Baby natürlich über seine Mutter. Intensive mütterliche Gefühle werden mit Hilfe von Hormonen (= Botenstoffe) auf den Fötus übertragen. Bei positiven Emotionen kommt es zur Ausschüttung von Endorphinen, die wiederum positiv auf die Stimmung des Babys wirken. Negative Gefühle seitens der Mutter wie beispielsweise Angstzustände können hingegen dazu führen, dass der Nachwuchs unruhig wird. Er zieht sich dann vielleicht zurück oder beginnt wie wild zu strampeln.

ForscherInnen gehen davon aus, dass Babys bis zu einem gewissen Grad Anteil an der Gefühlswelt ihrer Mutter nehmen. Sie leiden, freuen oder sorgen sich mit ihr, wenngleich sie diese Gefühle natürlich anders verarbeiten als Erwachsene. Kurze Stressphasen oder Anspannungszustände schaden dem Nachwuchs nicht – im Bauch haben die Babys so etwas wie ein Kurzzeitgedächtnis.

Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Ich bin häufig erkältet. Wie kann ich in der Schwangerschaft besser vorbeugen?

Die gute Nachricht gleich vorweg: eine Erkältung oder eine leichte Grippe wirft zwar die werdende Mutter vorübergehend aus der Bahn, ist jedoch für den Nachwuchs völlig ungefährlich. Ungeborene Babys sind im Regelfall nämlich sehr gut vor äußeren Einflüssen geschützt.

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Was passiert beim Organscreening?

Ähnlich wie bei der Nackenfaltenmessung handelt es sich beim Organscreening um ein Untersuchungsangebot, welches zusätzlich zu den vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in Anspruch genommen werden kann. Dabei werden zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche die inneren Organe des Kindes mittels Ultraschall genau überprüft.

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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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