Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Was empfindet mein Baby im Mutterleib?

Das Kind als passiv wachsendes Wesen im Mutterleib – bis vor einigen Jahren war dieses Bild in der Geburtshilfe noch weitverbreitet. Mittlerweile weiß man jedoch, dass ungeborene Babys eigenständige Individuen sind, die bereits im Bauch ihrer Mutter fühlen und reagieren können.

In erster Linie definiert sich das Baby natürlich über seine Mutter. Intensive mütterliche Gefühle werden mit Hilfe von Hormonen (= Botenstoffe) auf den Fötus übertragen. Bei positiven Emotionen kommt es zur Ausschüttung von Endorphinen, die wiederum positiv auf die Stimmung des Babys wirken. Negative Gefühle seitens der Mutter wie beispielsweise Angstzustände können hingegen dazu führen, dass der Nachwuchs unruhig wird. Er zieht sich dann vielleicht zurück oder beginnt wie wild zu strampeln.

ForscherInnen gehen davon aus, dass Babys bis zu einem gewissen Grad Anteil an der Gefühlswelt ihrer Mutter nehmen. Sie leiden, freuen oder sorgen sich mit ihr, wenngleich sie diese Gefühle natürlich anders verarbeiten als Erwachsene. Kurze Stressphasen oder Anspannungszustände schaden dem Nachwuchs nicht – im Bauch haben die Babys so etwas wie ein Kurzzeitgedächtnis.

Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Wo und wann erhalte ich meinen Mutter-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass wurde 1974 in Österreich eingeführt und sichert seither die medizinische Versorgung von Mutter und Kind. Ausgestellt wird er vom betreuenden Gynäkologen/der betreuenden Gynäkologin direkt nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde.  Der Mutter-Kind-Pass beinhaltet sowohl Untersuchungen für die Mutter während der Schwangerschaft als auch für das Kind bis zum 5. Lebensjahr.

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Wie kann ich meinen Partner an der Schwangerschaft teilhaben lassen?

„Guter Hoffnung zu sein“ bedeutet für viele Frauen eine schöne, wenngleich große Umstellung. Dies gilt auch für die Partnerschaft. Im Laufe der Monate wird aus dem Liebespaar ebenso ein Eltern-Paar. Während eine Schwangerschaft für manche jedoch wie eine Verjüngungskur für die Liebe wirkt, fällt es anderen ungleich schwerer mit der neuen Situation umzugehen.

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Was kann ich gegen Schlafstörungen tun?

Wer im ersten und zweiten Trimester unter Schlafstörungen leidet, der kann sich ein paar einfache Tricks zu Nutze machen. Größere Mengen Kaffee sollten in der Schwangerschaft ohnehin tabu sein, aber auch schon eine Tasse Lieblingskaffee am Nachmittag getrunken kann dazu führen, dass man am Abend schwerer einschläft.

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