Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Was bedeutet der Ausdruck „kreißen“?

Das Wort „kreißen“ wurde ursprünglich in der Althochdeutschen Sprache verwendet und bedeutet so viel wie „kreischen“ oder „schreien“. Seit dem 17. Jahrhundert bezieht sich das Verb konkret auf jene Laute, die eine Frau während des Geburtsvorganges von sich geben kann, um dem Wehenschmerz Ausdruck zu verleihen und die Kontraktionen leichter verarbeiten zu können.

Der Begriff kann auf den gesamten Geburtsprozess ausgeweitet werden. In diesem Verständnis beginnt eine Schwangere mit dem Einsetzen der Wehen zu kreißen. Dabei handelt es sich um Muskelkontraktionen der Gebärmutter, die dazu dienen, den Gebärmutterhals zu erweitern und das Baby durch den Geburtskanal zu bewegen. Der Prozess kann in drei Phasen unterteilt werden: die Eröffnungsphase, die Austreibungsphase und die Nachgeburtsphase. Jede Phase hat spezifische körperliche Herausforderungen und Dauer.

  • Eröffnungsphase: Hier erweitert sich der Gebärmutterhals bis zu zehn Zentimeter. Dies ist oft die längste Phase des Kreißens und kann bei Erstgebärenden mehrere Stunden bis Tage dauern.
  • Austreibungsphase: In dieser Phase intensivieren sich die Wehen und das Baby wird durch den Geburtskanal geschoben. Diese Phase endet mit der Geburt des Kindes.
  • Nachgeburtsphase: In dieser letzten Phase der Geburt ist das Baby schon auf der Welt, die Abstoßung der Plazenta wird jedoch noch abgewartet. Das kann zwischen 15 Minuten und einer Stunde dauern.

Man geht davon aus, dass das Verb kreißen auch namensgebend für den Kreißsaal ist. Darunter versteht man jene Zimmer auf der Geburtenstation eines Krankenhauses, die mit entsprechenden Hilfsmitteln für die Geburt ausgestattet sind. Jede Gebärende bekommt ihr eigenes Kreißzimmer. Dort befinden sich ein Geburtsbett, medizinische Überwachungsgeräte, sanitäre Einrichtungen, Notfallausrüstung und all jene Utensilien, die das Geburtsteam benötigt. Zusätzlich können, je nach Einrichtung, Gebärhocker, Gebärwanne, Seile, Pezzibälle oder eine Sprossenwand zu Verfügung stehen.

Tipp: Für Schwangere gibt es die Möglichkeit, Geburtenstation und Kreißzimmer zu besichtigen. Erkundige dich einfach beim Krankenhaus deiner Wahl!

Was hilft bei andauernder Müdigkeit?

Müdigkeit zählt neben Übelkeit, Erbrechen und Co. zu den typischen Schwangerschaftsbeschwerden. Sie macht sich häufig schon in den ersten Wochen bemerkbar und verstärkt sich bis zum Beginn des fünften Monats.

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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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Kann ich meine Brüste schon auf die Stillzeit vorbereiten?

Wenn sie das möchte, kann jede Schwangere ihre Brüste schon ein wenig auf die Stillzeit vorbereiten. Den größten Teil der Arbeit übernimmt allerdings der Körper ganz von alleine. Bereits während der Schwangerschaft dehnt sich das Brustgewebe, die Brüste werden größer, Brustwarzen und die Brustwarzenvorhöfe verdunkeln sich.

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Was ist der Glukosetoleranztest und wie funktioniert er?

Beim Glukosetoleranztest handelt es sich um einen Zuckerbelastungstest mit dessen Hilfe Schwangerschaftsdiabetes festgestellt oder ausgeschlossen wird. Der orale Test ist im Mutter-Kind-Pass vorgesehen und seit 01.01.2011 Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

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