Was ist der Glukosetoleranztest und wie funktioniert er?

Beim Glukosetoleranztest handelt es sich um einen Zuckerbelastungstest mit dessen Hilfe Schwangerschaftsdiabetes festgestellt oder ausgeschlossen wird. Der orale Test ist im Mutter-Kind-Pass vorgesehen und seit 01.01.2011 Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

Schwangerschaftsdiabetes ist eine spezielle Form der Diabetes, die etwa 5-10% aller Schwangeren betrifft und schwere Folgen für das ungeborene Baby hat, sollte sie unerkannt bleiben. Daher müssen schwangere Frauen zwischen der 25.und 28. Woche einen Glukosetoleranztest absolvieren. Die Untersuchungsmethoden weichen je nach Labor geringfügig ab. Frauen, die den Test machen, müssen aber in jedem Fall nüchtern sein.

Zu Beginn wird im nüchternen Zustand Blut abgenommen. Anschließend muss die Schwangere eine stark zuckerhaltige Lösung trinken. Eine Stunde nach Einnahme der Lösung wird der Blutzucker das erste Mal gemessen. Eine zweite Messung folgt nach zwei Stunden. In der Zwischenzeit darf sich die Schwangere normal bewegen – körperliche Anstrengungen sind jedoch zu vermeiden.

Ich ernähre mich vegetarisch/vegan. Worauf muss ich in der Schwangerschaft achten?

ExpertInnen gehen davon aus, dass sich Vegetarierinnen ohnehin sehr gesund ernähren, da sie bewusst versuchen, den fehlenden Fleischkonsum durch den Verzehr von pflanzlichen Produkten auszugleichen. Wer sich bisher also vegetarisch ernährt hat, kann dies auch in der Schwangerschaft tun.

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Wie kann ich mein Baby sicher baden?

Der Badeplatz spielt eine besonders große Rolle. Wo ein Baby tatsächlich gebadet wird, ist dabei jedoch zweitrangig. Wichtig ist, dass die Babybadewanne auf einem stabilen, sicheren Untergrund steht und nicht verrutscht. Die kleinen Plastikwannen können in die große Badewanne/in die Duschwanne gestellt oder auch auf einem Tisch platziert werden.

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Mit welchen Nachwirkungen muss ich bei einem Kaiserschnitt rechnen?

Natürlich können auch übergewichtige Frauen gesunde Kinder auf die Welt bringen. Dennoch besteht, abhängig von der individuellen körperlichen Verfassung, ein höheres Risiko für gewisse Schwangerschaftskomplikationen. Ob eine Frau unter Übergewicht leidet oder nicht, wird über den Body-Mass-Index (BMI) bestimmt.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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