Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Was ist der Glukosetoleranztest und wie funktioniert er?

Beim Glukosetoleranztest handelt es sich um einen Zuckerbelastungstest mit dessen Hilfe Schwangerschaftsdiabetes festgestellt oder ausgeschlossen wird. Der orale Test ist im Mutter-Kind-Pass vorgesehen und seit 01.01.2011 Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

Schwangerschaftsdiabetes ist eine spezielle Form der Diabetes, die etwa 5-10% aller Schwangeren betrifft und schwere Folgen für das ungeborene Baby hat, sollte sie unerkannt bleiben. Daher müssen schwangere Frauen zwischen der 25.und 28. Woche einen Glukosetoleranztest absolvieren. Die Untersuchungsmethoden weichen je nach Labor geringfügig ab. Frauen, die den Test machen, müssen aber in jedem Fall nüchtern sein.

Zu Beginn wird im nüchternen Zustand Blut abgenommen. Anschließend muss die Schwangere eine stark zuckerhaltige Lösung trinken. Eine Stunde nach Einnahme der Lösung wird der Blutzucker das erste Mal gemessen. Eine zweite Messung folgt nach zwei Stunden. In der Zwischenzeit darf sich die Schwangere normal bewegen – körperliche Anstrengungen sind jedoch zu vermeiden.

Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Was hilft bei andauernder Müdigkeit?

Müdigkeit zählt neben Übelkeit, Erbrechen und Co. zu den typischen Schwangerschaftsbeschwerden. Sie macht sich häufig schon in den ersten Wochen bemerkbar und verstärkt sich bis zum Beginn des fünften Monats.

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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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Wie kann ich mich vor Toxoplasmose schützen?

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die an gesunden Menschen keine Spuren hinterlässt, für das ungeborene Baby jedoch schwere Folgen haben kann. Erreger finden sich im Katzenkot und auf rohem, nicht durchgegartem Fleisch.

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