Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Was ist der Glukosetoleranztest und wie funktioniert er?

Beim Glukosetoleranztest handelt es sich um einen Zuckerbelastungstest mit dessen Hilfe Schwangerschaftsdiabetes festgestellt oder ausgeschlossen wird. Der orale Test ist im Mutter-Kind-Pass vorgesehen und seit 01.01.2011 Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

Schwangerschaftsdiabetes ist eine spezielle Form der Diabetes, die etwa 5-10% aller Schwangeren betrifft und schwere Folgen für das ungeborene Baby hat, sollte sie unerkannt bleiben. Daher müssen schwangere Frauen zwischen der 25.und 28. Woche einen Glukosetoleranztest absolvieren. Die Untersuchungsmethoden weichen je nach Labor geringfügig ab. Frauen, die den Test machen, müssen aber in jedem Fall nüchtern sein.

Zu Beginn wird im nüchternen Zustand Blut abgenommen. Anschließend muss die Schwangere eine stark zuckerhaltige Lösung trinken. Eine Stunde nach Einnahme der Lösung wird der Blutzucker das erste Mal gemessen. Eine zweite Messung folgt nach zwei Stunden. In der Zwischenzeit darf sich die Schwangere normal bewegen – körperliche Anstrengungen sind jedoch zu vermeiden.

Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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Wann wird eine Geburt eingeleitet?

Eine Geburt wird dann künstlich eingeleitet, wenn Gesundheit von Mutter oder ungeborenem Kind akut gefährdet sind oder wenn das Baby übertragen wird (davon spricht man ab Vollendung der 42. Schwangerschaftswoche).

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Darf ich ganz normal im Haushalt und im Garten weiterarbeiten?

Wer sich fit und gesund fühlt, der kann anstehenden Garten- oder Haushaltsarbeiten ohne Bedenken nachgehen, wenn er dabei ein paar Aspekte beachtet. Grundsätzlich gilt: schwangere Frauen sollten sich keinesfalls übernehmen. Wenn dir eine Aufgabe zu schwer oder zu anstrengend erscheint, zögere nicht, deinen Partner oder ein Familienmitglied zu bitten, dir zu helfen.

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Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

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