Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Welche Untersuchungen werden bei meinem Baby nach der Entbindung gemacht?

Kaum haben sie die Geburt gut überstanden, werden die kleinen Wunder auch schon untersucht. Das ist jedoch durchaus sinnvoll, denn so wird nicht nur der Gesundheitszustand des Neugeborenen erhoben, sondern auch beurteilt, ob es offensichtliche Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen gibt, die eine weitere medizinische Versorgung erfordern.

Direkt nach der Entbindung wird der so genannte APGAR-Test durchgeführt. Dabei kontrolliert die Hebamme oder der Arzt/die Ärztin Aussehen, Muskelspannung, Atmung, Puls und Reflexe des Babys. Etwa 30 Minuten später gibt es eine weitere Begutachtung des allgemeinen Gesundheitszustandes. Dabei wird das Baby sozusagen von oben bis unten untersucht. Anschließend erfolgt die erste Blutabnahme – das Blut wird dabei jedoch aus der Nabelschnur gewonnen. Über das Blut werden pH-Wert, Blutzucker und die Blutgruppe des Babys bestimmt.

Einige Tage nach der Geburt folgen weitere Untersuchungen: Hüft-Ultraschall, Hör-Screening und bei Bedarf ein Neugeborenen-Screening hinsichtlich angeborener Stoffwechselerkrankungen.

Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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Was hilft bei unangenehmen Wassereinlagerungen?

Unter Wassereinlagerungen in Armen und Beinen leiden über 50% aller Schwangeren. Sie treten überwiegend im letzten Schwangerschaftsdrittel auf. Gesundheitlich gesehen stellen die Einlagerungen kein Risiko dar, für Betroffene sind sie jedoch äußerst unangenehm. Wer Bewegung, Ernährung und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme miteinander kombiniert, der kann diese typischen Schwangerschaftsbeschwerden lindern.

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Darf ich mein Gesicht und meinen Körper wie gewohnt pflegen?

Wer seine bisherigen Körperpflege- und Kosmetikprodukte auch in der Schwangerschaft gut verträgt, der sollte sie weiterhin benutzen und Pflegerituale wie gewohnt durchführen. Manche Frauen leiden jedoch unter der Hormonumstellung. Ihre Haut reagiert auf eigentlich bewährte Pflegeprodukte mit Rötungen und Pickelchen. Andere haben plötzlich trockene oder rissige Haut. Diese kleinen Schönheitsfehler bekommt man am besten in Griff, wenn man Kosmetik und Reinigungsprodukte auf die aktuellen Bedürfnisse der Haut abstimmt.

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Wo und wann erhalte ich meinen Mutter-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass wurde 1974 in Österreich eingeführt und sichert seither die medizinische Versorgung von Mutter und Kind. Ausgestellt wird er vom betreuenden Gynäkologen/der betreuenden Gynäkologin direkt nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde.  Der Mutter-Kind-Pass beinhaltet sowohl Untersuchungen für die Mutter während der Schwangerschaft als auch für das Kind bis zum 5. Lebensjahr.

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