Welche Untersuchungen werden bei meinem Baby nach der Entbindung gemacht?

Kaum haben sie die Geburt gut überstanden, werden die kleinen Wunder auch schon untersucht. Das ist jedoch durchaus sinnvoll, denn so wird nicht nur der Gesundheitszustand des Neugeborenen erhoben, sondern auch beurteilt, ob es offensichtliche Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen gibt, die eine weitere medizinische Versorgung erfordern.

Direkt nach der Entbindung wird der so genannte APGAR-Test durchgeführt. Dabei kontrolliert die Hebamme oder der Arzt/die Ärztin Aussehen, Muskelspannung, Atmung, Puls und Reflexe des Babys. Etwa 30 Minuten später gibt es eine weitere Begutachtung des allgemeinen Gesundheitszustandes. Dabei wird das Baby sozusagen von oben bis unten untersucht. Anschließend erfolgt die erste Blutabnahme – das Blut wird dabei jedoch aus der Nabelschnur gewonnen. Über das Blut werden pH-Wert, Blutzucker und die Blutgruppe des Babys bestimmt.

Einige Tage nach der Geburt folgen weitere Untersuchungen: Hüft-Ultraschall, Hör-Screening und bei Bedarf ein Neugeborenen-Screening hinsichtlich angeborener Stoffwechselerkrankungen.

Was sind Wehen eigentlich und wie kann ich sie erkennen?

Bei Wehen handelt es sich grundsätzlich um Kontraktionen der Gebärmuttermuskulatur. Es gibt unterschiedliche Arten von Wehen, die eine Frau von Schwangerschaftsbeginn an begleiten. So genannte Braxton-Hicks-Kontraktionen trainieren die Gebärmutter und werden meist gar nicht bewusst wahrgenommen. 

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Was passiert beim Organscreening?

Ähnlich wie bei der Nackenfaltenmessung handelt es sich beim Organscreening um ein Untersuchungsangebot, welches zusätzlich zu den vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in Anspruch genommen werden kann. Dabei werden zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche die inneren Organe des Kindes mittels Ultraschall genau überprüft.

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Muss ich einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen?

Ob ein Geburtsvorbereitungskurs in Frage kommt oder nicht, muss letztlich jede schwangere Frau selbst entscheiden.Die Absolvierung derartiger Kurse ist keine Pflicht und es gibt auch keine negativen Auswirkungen z.B. auf den Bezug von Kindergeld, wenn man sich dagegen entscheidet.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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