Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Was kann ich gegen Schlafstörungen tun?

Wer im ersten und zweiten Trimester unter Schlafstörungen leidet, der kann sich ein paar einfache Tricks zu Nutze machen. Größere Mengen Kaffee sollten in der Schwangerschaft ohnehin tabu sein, aber auch schon eine Tasse Lieblingskaffee am Nachmittag getrunken kann dazu führen, dass man am Abend schwerer einschläft.

Das Gleiche gilt für koffeinhaltige Getränke und Limonaden. Da die Verdauung in der Schwangerschaft ohnehin ein wenig aus dem Tritt ist, sollte man darauf achten, ein paar Stunden vor dem zu Bett Gehen, keine fetten, salzigen oder stark gewürzten Speisen zu sich zu nehmen.

Das kurbelt die Verdauung an und kann zu Unwohlsein in der Nacht führen. Ein warmes Bad, Entspannungstechniken (wie z.B. Progressive Muskelentspannung), ein ausgedehnter Abendspaziergang oder eine wohltuende Massage fördern die Einschlaf- und Durchschlafbereitschaft. Manchmal hilft auch ein Glas warme Milch mit Honig oder ein Lavendelkissen auf dem Nachttisch. Pflanzliche Mittel oder homöopathische Globuli können den Schlaf ebenso zurückbringen. Bei anhaltenden Schlafproblemen sollte man sich an den Frauenarzt/die Frauenärztin wenden.

Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Was macht eine Doula?

Eine Doula ist im ursprünglichen Sinne die „Dienerin der Frau“. Heute versteht man darunter eine Frau, die eine andere Frau durch deren Schwangerschaft, bei der Geburt und auch im Wochenbett begleitet. Die Betreuung erfolgt nach dem Prinzip „von Mutter zu Mutter“.

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Welche Untersuchungen werden bei meinem Baby nach der Entbindung gemacht?

Kaum haben sie die Geburt gut überstanden, werden die kleinen Wunder auch schon untersucht. Das ist jedoch durchaus sinnvoll, denn so wird nicht nur der Gesundheitszustand des Neugeborenen erhoben, sondern auch beurteilt, ob es offensichtliche Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen gibt, die eine weitere medizinische Versorgung erfordern.

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Wann wird eine Geburt eingeleitet?

Eine Geburt wird dann künstlich eingeleitet, wenn Gesundheit von Mutter oder ungeborenem Kind akut gefährdet sind oder wenn das Baby übertragen wird (davon spricht man ab Vollendung der 42. Schwangerschaftswoche).

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