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Was ist der Unterschied zwischen einer Wahlhebamme und einer Vertragshebamme?
Schwangere haben in Österreich Anspruch auf Hebammenhilfe. Dies schließt die Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett mit ein. Allerdings werden nicht alle Leistungen von den Krankenkassen übernommen.
Eine Vertragshebamme ist eine Hebamme, die einen Vertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen hat. Sie verrechnet ihre Leistungen direkt mit der jeweiligen Versicherung und erhält dafür jene Tarife, die zwischen Krankenkasse und Hebammengremium ausverhandelt wurden. Den werdenden Eltern entstehen nur dann Kosten, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, die von der Krankenkasse ohnehin nicht bezahlt werden (z.B. Rufbereitschaft rund um die Geburt, Betreuung in der Frühschwangerschaft, Geburtsvorbereitung, Begleitung zur Geburt etc.).
Wahlhebammen sind frei praktizierende Hebammen, die keinen Vertrag mit der Kasse besitzen und ihr Honorar selbstständig festlegen können. Für Betreuungskosten müssen die Eltern selbst aufkommen, es besteht jedoch die Möglichkeit der Teil-Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse (80% des Kassentarifs).
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