Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Was ist der Unterschied zwischen einer Wahlhebamme und einer Vertragshebamme?

Schwangere haben in Österreich Anspruch auf Hebammenhilfe, die Betreuung während der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett einschließt. Allerdings werden nicht alle Leistungen von den Krankenkassen übernommen. Daher ist es wichtig zu wissen, ob eine Hebamme als Vertragshebamme oder Wahlhebamme tätig ist.

Was ist eine Vertragshebamme?

Eine Vertragshebamme hat einen Vertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen und rechnet ihre Leistungen direkt mit der jeweiligen Versicherung ab. Die Tarife, die sie erhält, wurden zwischen der Krankenkasse und dem Hebammengremium ausgehandelt. Eltern müssen nur dann Kosten selbst tragen, wenn sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die von der Krankenkasse nicht abgedeckt sind, wie zum Beispiel erweiterte Rufbereitschaft oder spezielle Geburtsvorbereitungskurse.

Zu den von den Krankenkassen bezahlten Leistungen gehören unter anderem:

  1. Hebammen-Beratung: zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche.
  2. Ein Termin mit der Hebamme: ab der 32. Schwangerschaftswoche, als Hausbesuch oder in der Hebammenordination.
  3. Zusätzliche Termine: zwei weitere Termine bei geplanter ambulanter Geburt oder bis zu achten weiteren Verabredungen bei geplanter Hausgeburt.
  4. Hebammen-Betreuung bei der Geburt: im Krankenhaus, in der Hebammenpraxis oder bei Hausgeburt.
  5. Nachbetreuung nach der Entbindung: bis zu 13 Termine mit der Hebamme bis zur 8. Woche nach der Geburt (bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt wird der Zeitraum auf 12 Wochen erweitert).

Was ist eine Wahlhebamme?

Wahlhebammen sind frei praktizierende Hebammen, die keinen Vertrag mit der Krankenkasse besitzen und ihr Honorar selbst festlegen. Dies bedeutet, dass die Betreuungskosten zunächst von den Eltern selbst getragen werden müssen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kosten über die Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen. Die Rückerstattung beträgt in der Regel 80 % des Kassentarifs, was oft nicht den vollen Betrag abdeckt, den die Wahlhebamme berechnet. Wahlhebammen bieten häufig eine individuellere Betreuung und mehr Flexibilität bei der Terminplanung, da sie nicht an die Vertragsbedingungen der Krankenkassen gebunden sind.

Wichtig: Überlege dir frühzeitig, ob du eine Vertragshebamme oder eine Wahlhebamme in Anspruch nehmen möchtest. Während Vertragshebammen oft günstiger sind, bieten Wahlhebammen mehr Flexibilität und individuelle Betreuung. Denke daran, dass einige Zusatzleistungen, wie die Rufbereitschaft, nicht von der Krankenkasse gedeckt sind.

Wie finde ich die richtige Hebamme?

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Wahl einer Vertrags- oder Wahlhebamme zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Beginne am besten bereits im ersten Trimester damit, Hebammen in deiner Region zu kontaktieren und Termine zu vereinbaren. Dabei solltest du darauf achten, welche Leistungen die Hebamme anbietet und wie diese abgerechnet werden. Auch Empfehlungen von Freunden, Familie oder deiner Ärztin können hilfreich sein. Zudem kannst du bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob sie eine Liste von Vertragshebammen in deiner Nähe bereitstellt.

Sind Alkohol und Koffein streng verboten?

In Bezug auf Alkohol ist man sich mittlerweile einig; ob und wie viel Koffein eine schwangere Frau zu sich nehmen sollte, ist noch nicht restlos geklärt. Alkohol, soviel steht jedoch fest, gelangt über das Blut direkt in die Plazenta und somit zum ungeborenen Kind. Fehl- oder Frühgeburten sowie Schäden an Organen oder am Nervensystem können die Folge sein.

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Ich ernähre mich vegetarisch/vegan. Worauf muss ich in der Schwangerschaft achten?

ExpertInnen gehen davon aus, dass sich Vegetarierinnen ohnehin sehr gesund ernähren, da sie bewusst versuchen, den fehlenden Fleischkonsum durch den Verzehr von pflanzlichen Produkten auszugleichen. Wer sich bisher also vegetarisch ernährt hat, kann dies auch in der Schwangerschaft tun.

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Darf ich meine Haare weiterhin färben?

Frauen, die sich regelmäßig die Haare färben, stellt sich diese Frage unweigerlich mit Beginn der Schwangerschaft. Lange ist man davon ausgegangen, dass chemische Bestandteile in Haarfärbemitteln sich negativ auf die Gesundheit des ungeborenen Babys auswirken.

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Wie kann ich mich vor Toxoplasmose schützen?

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die an gesunden Menschen keine Spuren hinterlässt, für das ungeborene Baby jedoch schwere Folgen haben kann. Erreger finden sich im Katzenkot und auf rohem, nicht durchgegartem Fleisch.

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