Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu?

Der österreichische Familienförderungsplan sieht eine breit gefächerte Unterstützung von Familien vor. Geldleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sind ebenso inkludiert wie Sachleistungen (Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen) und Steuerfreibeträge.

8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt erhalten Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen das so genannte Wochengeld. Es errechnet sich auf Basis  des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Antrag. Auszahlungsstelle ist die Gebietskrankenkasse, bei der die schwangere Frau zuletzt versichert war.

Außerdem besteht nach Geburt des Kindes Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Eltern können aus vier Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3, 12+2) und einer einkommensabhängigen Variante (12+2) wählen. Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der Bezugsvariante. Erfüllen junge Familien bestimmte Kriterien, erhalten sie im ersten Jahr nach der Geburt zusätzlich eine Beihilfe von 181€ monatlich.

Ebenso besteht für Eltern, die ihren festen Wohnsitz in Österreich haben, Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese ist nach Kindesalter/Anzahl der Kinder gestaffelt und beträgt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes 105,4 Euro monatlich. Hinzu kommt der monatliche Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40 der automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.

Welche Methoden zur Schmerzlinderung während der Geburt darf ich in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich darf jede Frau Schmerzmittel in Anspruch nehmen, wenn sie das Gefühl hat, Wehen und Geburt damit besser bewältigen zu können. Im Geburtsvorbereitungskurs informieren Hebammen über die unterschiedlichen Möglichkeiten. Die bekannteste Maßnahme zur Schmerzstillung ist die so genannte Epiduralanästhesie (PDA).

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Was sind Wehen eigentlich und wie kann ich sie erkennen?

Bei Wehen handelt es sich grundsätzlich um Kontraktionen der Gebärmuttermuskulatur. Es gibt unterschiedliche Arten von Wehen, die eine Frau von Schwangerschaftsbeginn an begleiten. So genannte Braxton-Hicks-Kontraktionen trainieren die Gebärmutter und werden meist gar nicht bewusst wahrgenommen. 

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Ich bin sehr anfällig für Erkältungen. Wie kann ich in der Schwangerschaft vorbeugen?

Erkältungen und grippale Infekte können in der Schwangerschaft tatsächlich häufiger vorkommen. Schuld daran ist eine Schwächung der Immunabwehr. Schließlich hat der weibliche Organismus damit alle Hände voll zu tun, dem ungeborenen Baby die bestmöglichen Wachstumsbedingungen zu bescheren.

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Wo und wann erhalte ich meinen Mutter-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass wurde 1974 in Österreich eingeführt und sichert seither die medizinische Versorgung von Mutter und Kind. Ausgestellt wird er vom betreuenden Gynäkologen/der betreuenden Gynäkologin direkt nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde.  Der Mutter-Kind-Pass beinhaltet sowohl Untersuchungen für die Mutter während der Schwangerschaft als auch für das Kind bis zum 5. Lebensjahr.

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