Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu?

Der österreichische Familienförderungsplan sieht eine breit gefächerte Unterstützung von Familien vor. Geldleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sind ebenso inkludiert wie Sachleistungen (Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen) und Steuerfreibeträge.

8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt erhalten Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen das so genannte Wochengeld. Es errechnet sich auf Basis  des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Antrag. Auszahlungsstelle ist die Gebietskrankenkasse, bei der die schwangere Frau zuletzt versichert war.

Außerdem besteht nach Geburt des Kindes Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Eltern können aus vier Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3, 12+2) und einer einkommensabhängigen Variante (12+2) wählen. Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der Bezugsvariante. Erfüllen junge Familien bestimmte Kriterien, erhalten sie im ersten Jahr nach der Geburt zusätzlich eine Beihilfe von 181€ monatlich.

Ebenso besteht für Eltern, die ihren festen Wohnsitz in Österreich haben, Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese ist nach Kindesalter/Anzahl der Kinder gestaffelt und beträgt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes 105,4 Euro monatlich. Hinzu kommt der monatliche Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40 der automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.

Wann wird eine Geburt eingeleitet?

Eine Geburt wird dann künstlich eingeleitet, wenn Gesundheit von Mutter oder ungeborenem Kind akut gefährdet sind oder wenn das Baby übertragen wird (davon spricht man ab Vollendung der 42. Schwangerschaftswoche).

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Kann ich Dehnungsstreifen verhindern?

Schwangerschaftsstreifen oder so genannte Dehnungsstreifen sind bei vielen Frauen ein Thema, schließlich wird die Haut während der Schwangerschaft stark beansprucht. Je mehr der Babybauch wächst, desto eher muss sie sich ausdehnen. Dadurch können an Bauch aber auch an Oberschenkeln und Po winzige Risse entstehen, die an der Hautoberfläche wie senkrecht verlaufende Streifen erscheinen.

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Woran merke ich, dass ich schwanger bin?

Eine Schwangerschaft macht sich von Frau zu Frau unterschiedlich bemerkbar. Das Ausbleiben der Regel und andere typische Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit, Müdigkeit, Veränderung der Brüste, ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und Geschmäckern, sowie häufiges Wasserlassen können Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft sein. Ein Schwangerschaftstest und/oder eine Untersuchung beim Frauenarzt/der Frauenärztin sorgen für Gewissheit.

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Was ist der Glukosetoleranztest und wie funktioniert er?

Beim Glukosetoleranztest handelt es sich um einen Zuckerbelastungstest mit dessen Hilfe Schwangerschaftsdiabetes festgestellt oder ausgeschlossen wird. Der orale Test ist im Mutter-Kind-Pass vorgesehen und seit 01.01.2011 Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

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