Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu?

Der österreichische Familienförderungsplan sieht eine breit gefächerte Unterstützung von Familien vor. Geldleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sind ebenso inkludiert wie Sachleistungen (Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen) und Steuerfreibeträge.

8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt erhalten Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen das so genannte Wochengeld. Es errechnet sich auf Basis  des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Antrag. Auszahlungsstelle ist die Gebietskrankenkasse, bei der die schwangere Frau zuletzt versichert war.

Außerdem besteht nach Geburt des Kindes Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Eltern können aus vier Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3, 12+2) und einer einkommensabhängigen Variante (12+2) wählen. Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der Bezugsvariante. Erfüllen junge Familien bestimmte Kriterien, erhalten sie im ersten Jahr nach der Geburt zusätzlich eine Beihilfe von 181€ monatlich.

Ebenso besteht für Eltern, die ihren festen Wohnsitz in Österreich haben, Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese ist nach Kindesalter/Anzahl der Kinder gestaffelt und beträgt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes 105,4 Euro monatlich. Hinzu kommt der monatliche Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40 der automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.

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Wie kann ich meinen Partner an der Schwangerschaft teilhaben lassen?

„Guter Hoffnung zu sein“ bedeutet für viele Frauen eine schöne, wenngleich große Umstellung. Dies gilt auch für die Partnerschaft. Im Laufe der Monate wird aus dem Liebespaar ebenso ein Eltern-Paar. Während eine Schwangerschaft für manche jedoch wie eine Verjüngungskur für die Liebe wirkt, fällt es anderen ungleich schwerer mit der neuen Situation umzugehen.

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Ich leide unter Krämpfen in den Beinen. Was hilft?

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Was ist der Unterschied zwischen einer Wahlhebamme und einer Vertragshebamme?

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Was ist die Summe aus 8 und 5?