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Wahlhebamme oder Kassenhebamme? Leistungen, Kosten & Unterschiede
Wusstest du, dass in Österreich etwa 2.800 Hebammen für Mutter und Kind tätig sind? Grundsätzlich steht jeder werdenden Mutter in Österreich eine Hebammenbetreuung zu, und die Kosten werden von der Sozialversicherung übernommen. Das bedeutet, die Hebamme ist eine medizinische Fachkraft und Begleiterin, die Frauen während der Schwangerschaft, Geburt und dem Wochenbett unterstützt und bei der Entbindung helfend zur Seite steht. Diese Leistung ist im sogenannten Hebammengesetz verankert und damit auch eine Kassenleistung.
Da die Betreuung durch eine Hebamme auf einer sehr persönlichen Ebene stattfindet, steigt die Zahl der Schwangeren stetig, die Hebammenhilfe nutzen möchten.
Individuelle Schwangerschaftsbetreuung
Im Mittelpunkt jeder Hebammenarbeit steht die persönliche und individuelle Betreuung der werdenden Mutter. Idealerweise melden sich schwangere Frauen bereits im ersten Trimester, wenn sie eine Kassenhebamme in Anspruch nehmen möchten, denn die verfügbaren Plätze sind meist rasch vergeben.
Während der gesamten Schwangerschaft steht die Hebamme beratend zur Seite. Sie informiert über körperliche Veränderungen, gibt Tipps zur Ernährung und Bewegung, unterstützt bei Schwangerschaftsbeschwerden und hilft, Ängste oder Sorgen zu reduzieren. Darüber hinaus versucht sie herauszufinden, welche Rahmenbedingungen sich die Frau für die Geburt wünscht und in welcher Atmosphäre sie sich am wohlsten fühlt.
Je entspannter und vertrauter die Geburtsumgebung ist, desto leichter fällt es der Gebärenden loszulassen. Das wirkt sich oft positiv auf den Geburtsverlauf aus. Die Hebamme stärkt die Frau in ihren Wünschen und Vorlieben, klärt aber auch über mögliche Risiken oder medizinische Voraussetzungen auf, etwa im Hinblick auf eine Hausgeburt.
Tipp von Hebamme Stephanie Lehner: "Je früher der Kontakt zur Hebamme hergestellt wird, desto besser kann sie auf persönliche Bedürfnisse eingehen und die Betreuung individuell gestalten."
Hebammen in Österreich
Im Krankenhaus finden sich Hebammen in allen Bereichen rund um Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett. Das heißt, man trifft sie unter anderem in Ambulanzen, im Kreißzimmer, im OP-Saal und auf den geburtshilflichen Stationen. Die Hebammen befinden sich dort meist in einem Angestelltenverhältnis mit fixen Dienstzeiten und sind Teil eines interdisziplinären Teams.
Darüber hinaus gibt es viele frei praktizierende, selbstständige Hebammen, die für eine Betreuung in der Schwangerschaft, während der Geburt oder in der Nachsorge im Wochenbett zur Verfügung stehen. Einige von ihnen besitzen einen Kassenvertrag ("Kassenhebammen"). Das bedeutet, Leistungen im Rahmen der Hebammenhilfe werden direkt mit der Sozialversicherung abgerechnet.
Da österreichische Sozialversicherungsanstalten jedoch nur eine beschränkte Anzahl an Verträgen vergeben, arbeitet der Großteil aller Hebammen auf Wahlhebammen-Basis. Das bedeutet, die Hebamme stellt (ähnlich wie eine Wahlärztin) die Rechnung direkt an die Frau aus. Nach der Einzahlung kann diese die Rechnung an die Versicherung weiterleiten und bekommt 80 Prozent des Kassentarifs rückerstattet.
Unterschied zwischen Wahlhebamme und "Kassenhebamme"
Der größte Unterschied zwischen einer Wahlhebamme und einer Hebamme mit Kassenvertrag liegt in der Abrechnung der Leistungen. Kassenhebammen sind – genau wie Wahlhebammen – in der Regel freiberuflich tätig, ihre Leistungen werden jedoch direkt mit der Krankenkasse verrechnet. Das bedeutet für dich, dass die Krankenkasse diese Leistungen vollumfänglich für gewisse Posten wie die Hebammenberatung oder eine Anzahl an Nachsorgestunden trägt.
Kassenhebammen
Zu den Leistungen der Kassenhebamme während der Schwangerschaft gehört in der Regel das kostenlose Hebammengespräch. Weitere Beratungen oder Vorsorgetermine sind möglich, werden jedoch nicht automatisch von der Krankenkasse bezahlt (manche Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten).
Der Leistungsumfang einer Kassenhebamme umfasst nicht die Geburtsbegleitung. Du kannst dich zwar von deiner Kassenhebamme bei der Geburt begleiten lassen (sofern vom Krankenhaus aus möglich), allerdings ist dies als Wahlleistung zu zahlen und wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Sprich: Deine gewünschte Kassenhebamme wird zur Wahlhebamme bei der Geburt.
Nach der Geburt sind bei einer Kassenhebamme bis zu fünf Hausbesuche vorgesehen (außer es liegen medizinische Gründe für weitere Nachsorgetermine vor). Grundsätzlich kannst du deine Hebamme so oft kontaktieren, wie du möchtest, allerdings übernimmt die Krankenkasse nur eine begrenzte Anzahl an Leistungen. Alles, was darüber hinausgeht, kannst du privat bezahlen oder gegebenenfalls über eine Zusatzversicherung abrechnen.
Übrigens: Sowohl bei Kassen- als auch bei Wahlhebammen können Schwangere im Rahmen des Hebammengesprächs im Eltern-Kind-Pass zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen.
Wahlhebammen
Bei Wahlhebammen erhältst du eine Honorarnote und musst die Kosten zunächst selbst tragen. Ein Teil davon wird rückerstattet, in der Regel 80 Prozent des Kassentarifs. Zusätzlich kann die Rechnung auch an eine private Zusatzversicherung weitergeleitet werden, um (je nach Tarif) bis zu 100 Prozent der Kosten refundiert zu bekommen. In der Praxis zeigt sich: Wahlhebammen bleiben häufig länger bei den Familien, während Kassenhebammen dafür öfter kommen. Die Gesamtbetreuungszeit ist meist ähnlich – der Unterschied liegt eher in der zeitlichen Gestaltung.
Tipp von Hebamme Stephanie Lehner: "Informiere dich im Falle einer Zusatzversicherung frühzeitig, welche Pauschalen und Posten dir zustehen, denn es wird oft zwischen Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt unterschieden."
Wahl des Geburtsortes
Wo eine Frau entbinden möchte, entscheidet sie – bei einem komplikationslosen Verlauf der Schwangerschaft – meist selbst oder gemeinsam mit der*m Partner*in. Kinder kommen an den unterschiedlichsten Orten zur Welt. Am häufigsten gebären Frauen im Krankenhaus, doch es gibt auch Alternativen:
- Eine Alternative für alle, die zwar auf ein Spital verzichten, aber nicht zu Hause entbinden möchten, ist das Geburtshaus. Dort bist du ebenfalls in den Händen erfahrener Hebammen, hast jedoch die Möglichkeit, in speziell ausgestatteten Räumen zu gebären. Geburtshäuser bieten eine ruhige, familiäre Atmosphäre und gleichzeitig mehr infrastrukturelle Sicherheit. Auch hier gilt: Frühzeitig informieren und anmelden, denn die Plätze sind oft rasch vergeben. Ein Verzeichnis zu allen Geburtshäusern in Österreich findest du hier.
- Ein kleiner Prozentsatz aller Schwangeren entscheidet sich auch für eine Hausgeburt. Diese besondere Form der Geburt wird von Hebammen betreut, die das nötige Fachwissen und Equipment mitbringen und während der gesamten Geburt anwesend sind – vom ersten Wehenbeginn bis zur Nachbetreuung im Wochenbett.
Wichtig: Grundsätzlich muss bei jeder Geburt laut österreichischem Hebammengesetz eine Hebamme anwesend sein. Wer bewusst ohne Hebamme entbindet, also eine „Alleingeburt“ plant oder durchführt, begeht in Österreich eine Straftat.
Begleitung im Krankenhaus
Viele Frauen wünschen sich, dass „ihre“ Hebamme sie auch ins Krankenhaus begleitet. Vor allem Privatspitäler bieten diese Möglichkeit häufig an. Sie veröffentlichen Listen von Wahlhebammen, die Frauen zur ambulanten oder stationären Geburt begleiten können.
In öffentlichen Krankenhäusern ist die Situation unterschiedlich. Nicht immer ist die Mitnahme der eigenen Hebamme ("Beleghebamme") erlaubt, daher sollten sich Schwangere rechtzeitig sowohl beim Krankenhaus als auch bei der Hebamme erkundigen, ob eine Begleitung möglich ist. Besteht die Möglichkeit, kann die gewählte Hebamme die Betreuung vor, während und nach der Geburt übernehmen. In manchen Häusern gibt es auch sogenannte "Pools“ an frei praktizierenden Hebammen, die von den werdenden Müttern kontaktiert werden können.
Geburtsbegleitung durch die Wahlhebamme
Rund um den Geburtstermin steht die Hebamme in Rufbereitschaft und kann sich jederzeit auf den Weg machen, sobald die Wehen einsetzen. Während der Geburt unterstützt sie die Gebärende, erinnert an Atemtechniken, hilft bei Gebärpositionen und achtet auf den Verlauf der Wehen. Sie arbeitet eng mit dem Team des Krankenhauses zusammen und kann bei Bedarf eine Ärztin oder einen Arzt hinzuziehen.
Tipp von Hebamme Stephanie Lehner: "Die Anwesenheit einer vertrauten Hebamme kann wesentlich zu einem positiven Geburtserlebnis beitragen. Frauen fühlen sich sicherer und geborgener, was den Geburtsverlauf oft erleichtert."
Vorteile für die werdende Mutter
Eine Wahlhebamme ist während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett eine wichtige Bezugsperson. Sie begleitet die Frau kontinuierlich und sorgt für Vertrauen und Sicherheit in einer besonders sensiblen Lebensphase.
Für Schwangere bietet diese Form der Betreuung viele Vorteile:
- Sie werden durch alle Phasen der Schwangerschaft begleitet – fachkundig und emotional.
- Die Vertrauensbasis zwischen Hebamme und Gebärender kann zu einem ruhigeren Geburtsverlauf beitragen.
- Frauen, die von einer Hebamme betreut werden, greifen seltener zu Schmerzmitteln, da sie alternative Methoden der Schmerzlinderung kennen.
- Während der Geburt ist die Wahlhebamme ausschließlich für „ihre“ Gebärende zuständig.
- Die konstante Begleitung vermittelt Sicherheit und Geborgenheit, wodurch die Geburt oft leichter zu bewältigen ist.
Kosten der Hebammenbetreuung
Wie bereits erwähnt: Eine Wahlhebamme hat keinen Kassenvertrag und legt daher Honorarnoten für ihre Leistungen. Diese müssen von werdenden Müttern/Eltern privat bezahlt werden. Die Tarife für Hausbesuche, Geburt, Begleitung ins Krankenhaus und Schwangerschaftsberatung können von der Hebamme frei festgelegt werden. Für viele dieser Leistungen kann man bei der Sozialversicherung eine Rückerstattung beantragen – diese beträgt dann 80% des festgelegten Kassentarifs.
Die konkreten Kosten können je nach Bundesland und Leistungsumfang stark variieren. Als Orientierung gilt: Für die Geburtsbegleitung durch eine Wahlhebamme (im Krankenhaus oder bei einer Hausgeburt) liegen die Kosten meist zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Für die Betreuung während Schwangerschaft und Wochenbett solltest du zusätzlich etwa 1.000 bis 2.000 Euro einplanen. Ein Teil dieser Ausgaben (rund ein Drittel) kann über die Sozialversicherung rückerstattet werden, während private Zusatzversicherungen häufig einen größeren Anteil oder sogar die gesamten Kosten übernehmen.
Für gewisse Angebote wie Rufbereitschaft, Beratung in der Frühschwangerschaft oder Geburtsvorbereitungskurse müssen Eltern immer selbst aufkommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig bei der Sozialversicherung nachzufragen, welche Hebammen-Leistungen rückerstattet werden. Die Leistungen der Versicherung findest du auch auf der Homepage des österreichischen Hebammengremiums, also der Kammer aller in Österreich tätigen Hebammen.
Tipp von Hebamme Stephanie Lehner: "Auch wenn manche Leistungen selbst zu bezahlen sind, der Vorteil für dich und deine Familien überwiegt die Kosten bei Weitem. Ein guter Geburtsvorbereitungskurs erleichtert dir die gesamte „Reise“, stärkt dich und vermittelt Sicherheit und Wissen. So kannst du ohne Angst deine Geburtsreise antreten."
Frühzeitig informieren lohnt sich
Hebammenbetreuung ist in Österreich sehr gefragt. Wer sich frühzeitig (idealerweise schon mit dem positiven Schwangerschaftstest) um eine Hebamme bemüht, hat die besten Chancen auf eine durchgängige Betreuung. Viele Hebammen bieten sowohl Vorsorge in der Schwangerschaft als auch Begleitung bei der Geburt und Nachbetreuung im Wochenbett an.
In diesem Hebammenverzeichnis des ÖHG findest du Kassen- und Wahlhebammen in deiner Nähe, mit besonderen Ausrichtungen (Hausgeburt, Stillberatung, etc.), Zusatzausbildungen (wie Akupunktur) oder auch Fremdsprachenkenntnissen.
Expert*innen-Überprüfung durch
Stephanie Lehner, MSc
Stephanie ist freiberufliche Hebamme in Oberösterreich mit eigener Ordination in Traun. Seit 2020 ist sie Vorstandsmitglied des österreichischen Hebammengremiums. Mehr über Hebamme Stephanie erfährst du hier.
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