Schwangerschaftswochen
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Geburt - Was bezahlt die Krankenkasse?
Kinder kosten Geld, soviel steht fest. Viele werdende Eltern werfen jedoch schon vor der Geburt einen prüfenden Blick in das Sparschwein, denn je nachdem für welchen Geburtsort man sich entscheidet, fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Ist ein Baby unterwegs, kann der Großteil aller beanspruchten medizinischen Behandlungen direkt mit der Krankenkasse verrechnet werden.
Die österreichische Sozialversicherung hat sich im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung verpflichtet, ärztlichen Beistand, Hebammenbeistand, Heilmittel und Heilbehelfe vollständig zu finanzieren. Welche Leistungen im Detail von der Krankenkasse übernommen werden, hängt jedoch davon ab, ob es zwischen dem Arzt/der Ärztin, dem Krankenhaus oder der Hebamme und dem Sozialversicherungsträger einen bestehenden Vertrag gibt. Wer sich beispielsweise dafür entscheidet, in einem privaten Spital oder einer Privatklinik zu entbinden, der muss für einen festgelegten Teil der Kosten selbst aufkommen.
Werdende Eltern sollten sich also im Vorfeld ausreichend über die verschiedenen Entbindungsmöglichkeiten und damit verbundene Kosten informieren. Auskunft geben in diesem Fall sowohl die Krankenkassen selbst als auch die unterschiedlichen Geburtseinrichtungen (Spital, Geburtshaus etc).
Ambulante oder stationäre Geburt im Krankenhaus
Der überwiegende Teil aller Schwangeren begibt sich für die Entbindung in ein Krankenhaus. Bei der Suche nach einer geeigneten medizinischen Einrichtung sind die Auswahlkriterien meist ganz unterschiedlich. Während die einen auf eine geringe Entfernung von ihrem Wohnort Wert legen, verlassen sich andere auf die Erfahrung von Familienmitgliedern oder Freundinnen. Schwangere Frauen müssen sich entscheiden, ob sie eine ambulante oder eine stationäre Geburt möchten.
Die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus macht den Unterschied. Bei einer ambulanten Geburt dürfen Mutter und Kind die Geburtenstation nach wenigen Stunden schon wieder verlassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht und keine weitere Betreuung notwendig ist.
Stationäre Geburt bedeutet, dass man nach der Entbindung einige Tage (maximal 4) auf der Wochenbettstation des Krankenhauses verbringt. Pflegepersonal, Hebammen und Stillberaterinnen stehen der frisch gebackenen Mutter bis zum Zeitpunkt ihrer Entlassung unterstützend zur Seite. Bei einem geplanten oder überraschenden Kaiserschnitt verlängert sich die Zeitspanne, die Mutter und Kind im stationären Wochenbett verbringen, um ein paar Tage.
Im Gegensatz zu anderen Entbindungsarten (wie z.B. Hausgeburt) sind ÄrztInnen im Krankenhaus entweder bei der Geburt anwesend oder in Rufbereitschaft. Um den Schmerz zu lindern, können im Krankenhaus sowohl Epiduralanästhesie als auch schmerzstillende Medikamente verabreicht werden. Kommt es zu unerwarteten Komplikationen, haben ÄrztInnen und Pflegepersonal die Möglichkeit, rasch zu handeln und alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Im Notfall sind sowohl Mutter als auch Kind bei einer Entbindung im Krankenhaus bestens versorgt. Die Kosten für Geburt und anschließenden Krankenhausaufenthalt (bis zu 10 Tage bei einer komplikationslosen Geburt) übernimmt die Krankenkasse, bei der die Mutter zuletzt versichert war.
Tipp: Du bist auf der Suche nach dem passenden Krankenhaus in deiner Nähe für die bevorstehende Entbindung? In diesem praktischen Verzeichnis findest du alle Geburtskliniken Österreichs!
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Hausgeburt
Bei einer Hausgeburt erblickt der Nachwuchs in den eigenen vier Wänden das Licht der Welt. Bei der Entbindung sind eine Hebamme und der Geburtspartner anwesend. Bereits während der Schwangerschaft lernen sich werdende Eltern und Hebamme kennen. Die Hebamme kontrolliert in regelmäßigen Abständen den Gesundheitszustand von Mutter und Kind, die Ergebnisse der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung und steht als Ansprechpartnerin für offene Fragen zur Verfügung. Die Treffen finden entweder in der Hebammenpraxis oder bereits in der Wohnung statt.
Bei einem Hausbesuch macht sich die Hebamme ein Bild von den Gegebenheiten und klärt die Eltern auf, welche Vorbereitungen noch zu treffen sind. Voraussetzung für eine Hausgeburt ist, dass die Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft. Beim Vorliegen bestimmter Risikofaktoren (z.B. Mehrlingsschwangerschaft, Schwangerschaftsdiabetes, Becken-End-Lage) oder im Notfall wird die Hebamme die schwangere Frau an ein Krankenhaus verweisen. Daher sollte man sich für die Geburt immer auch im Krankenhaus anmelden, selbst wenn eine Hausgeburt geplant ist.
In Punkto Kostenübernahme durch die Krankenkasse spielt es eine Rolle, ob die Hebamme einen Kassenvertrag besitzt oder nicht. Liegt ein Vertrag vor, werden folgende Leistungen übernommen:
- Maximal 4 Hausbesuche bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche
- 1 Hausbesuch zwischen 20. und 30. Woche
- Maximal 3 Hausbesuche während der 41. und 42. Schwangerschaftswoche
- Hilfestellung und Unterstützung während der Geburt
- Die Betreuung im Wochenbett an bis zu 5 Tagen nach der Geburt. In Ausnahmefällen (beim Vorliegen medizinischer Gründe) übernimmt die Krankenkasse darüberhinaus maximal 7 weitere Hausbesuche.
Keine Kostenübernahme gibt es für:
- Rufbereitschaft der Hebamme rund um den Geburtstermin
- Beratungen und Sprechstunden auf Wunsch
- Betreuung in der frühen Schwangerschaft
- Stillberatung, Stillgruppen oder Mutter-Kind-Gruppen
- Rückbildungsgymnastik, Beckenbodentraining
- Mitnahme der Wahlhebamme zur Entbindung im Krankenhaus
Wer sich für eine Wahlhebamme (Hebamme ohne Kassenvertrag) entscheidet, muss die Betreuung selbst bezahlen. Ein Teil der Kosten wird jedoch von der Krankenkasse zurückerstattet, nämlich 80% des geltenden Kassentarifs für Hebammenleistungen. Wichtig: die 80% beziehen sich auf den Tarif, der von Sozialversicherung und Hebammengremium ausgehandelt wurde. Wahlhebammen können ihr tatsächliches Honorar jedoch frei wählen dh. Eltern müssen die Differenz zwischen Kassentarif und Honorar selbst bezahlen.
Gebären im Geburtshaus
Für viele Frauen stellt die Entbindung im Geburtshaus einen guten Mittelweg zwischen Spitalsgeburt und Hausgeburt dar. In einem Geburtshaus gibt es meist ein oder mehrere Gebärzimmer und verschiedene Hilfsmittel wie Gebärseil, Gebärhocker oder Gebärwanne. Die Betreuung erfolgt individuell und persönlich, bei der Entbindung sind nur die Hebamme, der Partner und eventuell Geschwisterkinder anwesend. Eine medizinische Basisausstattung ist vorhanden, kommt es jedoch zu Komplikationen wird die Hebamme den Transport der schwangeren Frau in ein nächstgelegenes Krankenhaus veranlassen.
Wer sein Kind in einem Geburtshaus auf die Welt bringen möchte, muss die gesamten Kosten zunächst selbst bezahlen. Es ist jedoch möglich, einen Antrag auf Rückerstattung der Kosten einzubringen. Die jeweilige Krankenkasse kommt für 80% des Kassentarifs auf. Wie viel Eltern letztlich zurückbekommen, hängt vom Tarif des Geburtshauses ab. Die Kosten für eine Geburt inklusive Vorsorgeuntersuchungen und Rufbereitschaft liegen meist zwischen €1000 und €1500.
Private Zusatzversicherungen
Im Rahmen einer privaten Gesundheitsversicherung sind gewisse Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt gedeckt, die normalerweise privat bezahlt werden müssen. Was im Detail von der privaten Versicherung übernommen wird, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und im Versicherungsvertrag festgehalten. Im Normalfall decken Zusatzversicherungen die Kosten für eine Entbindung in einem privaten Krankenhaus oder einem Sanatorium, sofern zwischen dem Versicherungsanbieter und der Institution ein gültiger Vertrag besteht. Alles Wissenswerte dazu findest du in unserem Artikel private Krankenversicherung.
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Kommentare
Kommentar von Katharina |
Hallo Liebes Team,
ich bin deutsche Staatsbürgerin aber wohne (Hauptwohnsitz) und arbeite in einem unbefristeten Verhältnis bereits seit 4 Jahren in Tirol.
Nun bin ich schwanger und würde gerne für die Zeit der Schwangerschaft zurück zu meiner Familie nach Deutschland gehen.
Ich werde voraussichtlich ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Nun meine Frage, kann ich in Deutschland entbinden und auch Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen?
Oder wäre es besser, mein Arbeitsverhältnis auszulösen, um mich in Deutschland arbeitslos zu melden, damit ich vollständig "im System" bin?
Ich freue mich über eine Antwort.
Herzliche Grüße,
Antwort von Schwanger.at
Hallo Katharina, um Vorsorgeleistungen rund um die Schwangerschaft und medizinische Leistungen bei der Geburt in Anspruch nehmen zu können, musst du in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Erkundige dich idealerweise beim zuständigen Arbeitsamt oder einer Sozialbehörde/Mütterberatungsstelle an deinem künftigen Wohnort. Alles Gute!
Kommentar von Sanela |
Hallo, ich bin in 32. Ssw
Ich bin bosnische Staatsbürgerin und ohne Versicherung in Österreich. Mein Mann ist ungarischer Staatsbürger und in Österreich hat er eine Versicherung. Ich mochte hier gebären. Wie viel kostet eine Geburt ohne Versicherung? Lg
Antwort von Schwanger.at
Hallo Sanela, wie hoch die Kosten für eine Geburt sind, kommt darauf an, ob du in einem öffentlichen Spital oder einem privaten Krankenhaus entbindest. Man rechnet mit etwa 8.000 - 10.000. In privaten Kliniken können die Kosten jedoch noch viel höher sein. Wir empfehlen dir, dich beim Krankenhaus deiner Wahl zu erkundigen und auch zu überprüfen, ob eine Mitversicherung bei deinem Mann möglich wäre. Alles Gute!
Kommentar von Kiraly Dora |
Hallo liebes Schwanger.at
Ich möchte Sie in einer ziemlich komplizierten Angelegenheit um Rat fragen! Wir sind ungarische Staatsangehörige. Im Sommer 2021, als ich bereits im vierten Monat schwanger war, bin ich mit meinem Freund aus Ungarn nach Österreich gezogen. Bei der Ögk haben wir gemeinsam die sogenannte Selbstversicherung in Anspruch genommen. Dazu hätten die ungarischen Behörden das Formular E104 ausfüllen müssen, um es abzuschließen. Der monatliche Betrag von meiner Selbstversicherung wird seitdem monatlich ermittelt und von unserem Konto abgebucht, aber das Formular E104 wird von den ungarischen Behörden nicht akzeptiert, da es angeblich unvollständig ist. Seitdem stehe ich auf der Warteliste. So habe ich erst ab März Anspruch auf meine Versicherung. Nun unser Baby wurde im Dezember in der Geburtshilfe in Graz geboren, aber die Hebamme mit Geburtshilfe Vakuumpumpe verletzte den Kopf unseres Babys, sodass eine Infektion in ihr Blut gelangte. Aus diesem Grund wurde er dort über eine Woche im Krankenhaus mit einem Antibiotikum behandelt. Ich habe dann eine riesige Rechnung für diesen langen Aufenthalt bekommen. 7.500 €. Wir haben auch die Möglichkeit, in Raten zu zahlen, aber das ist so auch zu viel für uns! Ich bin ahnungslos und wir wissen nicht, was wir tun sollen!
Antwort von Schwanger.at
Hallo, das klingt tatsächlich nach einer sehr komplexen Angelegenheit. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, sich an die Ombudsstelle der ÖGK zu wenden? Ebenso gibt es in Spitälern üblicherweise einen Ombudsmann oder eine Ombudsfrau, der/die bei der Klärung dieses Sachverhaltes behilflich sein könnte. Alles Gute!
Kommentar von Peter |
Hallo liebes Schwanger.at Team!
Ich und meine Ehefrau sind slowakische Staatsbürger, der Wohnsitz liegt in der Slowakei, ich bin ein Pendler, arbeite in Wien. Die Gattin war auch Mal in Österreich berufstätig und sozialversichert, mittlerweile arbeitet sie in der Slowakei. Wir freuen uns auf unsere Zwillinge im Sommer. Ich möchte Sie um einen Rat betreffend Entbindung bitten - kann meine Gattin die Kinder aufgrund meiner Sozialversicherung in einem österreichischen Spital auf die Welt bringen? Evtl. würde Sie auch eine Zusatzversicherung abschließen. Die slowakische Krankenkasse deckt ein Teil der Kosten in Österreich ab, falls es aber bei der Entbindung Komplikationen gibt, entstehen enorme Zusatzkosten, die die slowakische Krankenkasse nicht übernimmt. Also ich hoffe, meine AT-Kranken/Sozialversicherung kann die Entbindungskosten übernehmen.
Vielen Dank im Voraus!
MfG,
Peter
Antwort von Schwanger.at
Lieber Peter,
wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Krankenversicherung in Österreich zu erkundigen, ob eine Zusatzversicherung für Ihre Frau möglich wäre. Grundsätzlich gibt es die Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige, da Ihre Frau aber im Ausland lebt, müssen Sie bei Ihrer Versicherungsanstalt eine Einzelfallbeurteilung beantragen. Alles Gute!
Kommentar von MondoB |
Hallo! Meine Freundin ist Italienische UND Amerikanische Staatsburgerin. Ist in den selbstaendig(zahlt Ihre Steuern in den USA)-will aber mit mir in Oesterreich leben. Um krankenversichert zu sein muss sie sich von Italien nach Oesterreich mit dem S1 Formular ummelden. Obwohl sie nie in Oesterreich gearbeitet hat-hat sie recht auf die Wiener Geb. Kranken Kasse? Ich meine, wir wollen unser Baby in Wien auf die Welt bringen-wer ahlt das? Danke
Antwort von Schwanger.at
Hallo Mondo B., es empfiehlt sich, noch einmal genau bei der WGKK nachzufragen, welche Leistungen gedeckt sind, wenn deine Partnerin das Formular S1 ausfüllt. Üblicherweise muss sie zumindest in Italien angestellt sein. Alles Gute!
Kommentar von Selay ayaz |
Haloo
Mein Name ist selay ayaz
Ich bin 12 Wochen schwanger
Da ich seit zwei Jahren in Österreich bin, habe ich vor einer Woche mit der Arbeit angefangen, habe ich nie früher hier gearbeitet.
Werde hier 4 Monaten arbeiten, mehr nicht weil ich dann in Karenz gehe, kann ich dann einen Schwangerschaftsschutz von der Gkk bekommen kann oder habe ich keinen Anspruch darauf????
Lg
Selay
Antwort von Schwanger.at
Hallo Selay, bezüglich des Wochengeldes erkundigst du dich am besten bei der GKK. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, hast du Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Alles Gute!
Kommentar von Nessy 66 |
Hallo liebes Schwanger.at ich habe ein anliegen.
Ich bin Deutsche Staatsbürgerin meine Tochter (8) ebenfalls deutsche. Wir leben seit 15. juni 2018 in Vorarlberg Dornbirn ,meine Tochter besucht hier die schule und ich arbeite auch hier. Jetzt ist folgendes Problem. Ich habe die Kündigung bekommen und meine Frist läuft Anfang Dezember ab. Ab da habe ich rein gar nichts mehr an Zahlungen. Mein Ehemann ist serbischer Staatsbürger und wir warten noch auf den Bescheid um ein Visum für ihn hier, daher kann er noch nicht arbeiten. Ich vermute aber das ich schwanger bin .... würde ich irgendwelche Unterstützungen kriegen?
Antwort von Schwanger.at
Hallo Nessy 66, sobald du arbeitslos bist, solltest du dich beim AMS (Arbeitsmarktservice) melden. Dort wirst du üblicherweise über alle finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt. Alles Gute!
Kommentar von Bibiana |
Hallo liebes Schwanger.at Team,
Ich bin österreichische Staatsbürgerin und wohne derzeit in Deutschland, wo ich auch versichert bin.
Kann ich mein Kind in Österreich auf die Welt bringen?
Bin in Deutschland versichert.
Liebe Grüße
Antwort von Schwanger.at
Hallo Bibiana, am besten erkundigst du dich bei deiner Versicherung in Deutschland ob und welche Kosten für eine Geburt in Österreich rückverrechnet werden können. Alles Gute!
Kommentar von Anna |
Hallo liebes Schwanger.at Team
Ich bin minderjährig schwanger geworden und hab die Schule genau 8 Wochen vor der Geburt abgeschlossen. Meine Versicherung SVB sagte mir, dass ich kein Anspruch auf ein Wochengeld habe, da ich nicht pflichtversichert bin, sondern nur mitversichert. Arbeitslosengeld bekomme ich auch nicht, da ich in den letzten 2 Jahren nicht 56 Wochen gearbeitet hatte.
In 2 Tagen läuft meine Mitversicherung bei meinen Eltern aus und meine Fragen wären wo ich mich am besten noch für die kurze Zeit bis zur Geburt versichern lasse soll oder könnte, so das es mir am günstigsten kommt und die Versicherung die Kosten der Geburt trägt.
Und hab ich dann nach der Geburt noch ein Recht auf das Wochengeld?
Und wie kann ich dann das mit dem Pflegegeld Paket lösen ?
Ich weiß es sind viele Fragen aber ich komme nicht weiter und irgendwie kann mir keiner Antworten geben.
Glg und Danke.
Antwort von Schwanger.at
Hallo Anna, man kann sich bei der Krankenkasse auch selbst versichern. Auskunft zu den Voraussetzungen und Kosten bekommst du bei der SVB. Wir empfehlen dir auch dich beim Sozialreferat oder einer Jugendberatungsstelle nach Unterstützungsmöglichkeiten zu erkundigen. Alles Gute!
Kommentar von Rabia |
Hallo ich hätte eine Frage, und zwar ich bin seit 1 Jahr Arbeitslos und bin seit dem nicht mehr versichert auch nicht privat und bin jetzt schwanger. Wie siehts da mit der Geburtskosten aus? Muss ich das selber bezahlen?
Antwort von Schwanger.at
Hallo Rabia, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe hast, dann bist du auch krankenversichert. Die Kosten für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sowie für die Geburt übernimmt dann die zuständige Krankenkasse. Alles Gute!
Kommentar von Marlene |
Hallo! Ich möchte gerne in der Privatklinik Graz Ragnitz ambulant entbinden. Da ich nicht privat versichert bin, kommen da Kosten von ca. 3.500 € auf mich zu. Weiß jemand, ob man auch in diesem Fall 80 % von der GKK zurück bekommt? Vielen Dank!
Antwort von Schwanger.at
Hallo Marlene, am besten rufst du direkt bei deiner Krankenkasse an und erkundigst dich, ob und in welcher Höhe die Kosten für die Geburt rückerstattet werden. Alles Gute!
Kommentar von Lenka |
Hallo,
existiert bitte eine Hotline wo ich mich über alles informieren kann? Über die Rechte, Geld ? Ich wohne derzeit in Wien aber wenn ich schwanger bin, möchte ich zurück nach Tschechien umziehen. Wie wäre das dann in Bezug auf Dokumente, Betreuungsgeld usw? Es ist ein bisschen kompliziert, ich weiß:) Deswegen möchte ich mich persönlich oder telefonisch erkündigen. Vielen Dank im Voraus für Info.
Antwort von Schwanger.at
Hallo Lenka, du könntest dich an eine Frauen- oder Familienberatungsstelle wenden. Die Arbeiterkammer ist üblicherweise auch telefonisch erreichbar für Fragen zum Arbeitsrecht. Alles Gute!
Kommentar von Jennifer |
Hallo!Meine minderj.Tochter wollte eigentlich nächstes Monat eine Lehre beginnen und wurde jetzt aber unverhofft schwanger! Sie und ihr Freund 18.J entschieden sich dafür!Es wurde jetzt auch mit Lehre geklärt(wird leider nichts damit)so nun ist meine Frage ob meine Tochter vor der Geburt Anspruch auf eine Geldleistung hat, wenn Sie noch nie gearbeitet hat? Ich bin derzeit auch zu Hause(aus familiären Schicksal Gründen). Aber stehe hinter den jungen werdenden Eltern! Mach mir aber doch natürlich Sorgen, wie es weiter gehen wird! Waren bei einer Schwangerschaftsberatung, aber Sie wusste auch nicht so richtig Bescheid darüber! Wäre sehr dankbar für jeden Rat!
Antwort von Schwanger.at
Hallo Jennifer, wenn deine Tochter gewisse Voraussetzungen erfüllt, erhält sie für den Nachwuchs Familienbeihilfe sowie Kinderbetreuungsgeld. Seit 01. März 2017 gibt es ein pauschales Kinderbetreuungsgeld, das so genannte Kinderbetreuungsgeld-Konto. Alles Gute!
Kommentar von Silke |
Ich und mein Mann kommen aus Deutschland und sind vor Kurzem nach Österreich umgezogen. Ich war bereits zu dem Zeitpunkt schwanger. Nach gesundheitlichen Komplikationen müsste ich vorzeitig in Österreich entbinden. Zum Zeitpunkt der Entbindung war ich bereits zwei Wochen bei der GKK versichert. Vor einigen Tagen erhielten wir eine Rechnung vom Krankenhaus über 16 000€, da die GKK die Rückerstattung der Kosten abgelehnt hat. Als Grund wurde angegeben, dass man 8 Wochen vor dem Geburtstermin bei der GKK versichert sein müsste (s. Versicherungsfall der Mutterschaft, §120 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).
8 Wochen vor dem Geburtstermin war ich noch in Deutschland, bei der AOK, versichert. Diese lehnt aber die Rückerstattung der Kosten ab, da ich zum Zeitpunkt der Geburt nicht mehr bei Ihnen versichert war. Was nun?
Antwort von Schwanger.at
Hallo Silke, du könntest dich an die Ombudsstelle deiner zuständigen Versicherung oder eventuell an die Patientenanwaltschaft (jeweilige Landesvertretung) wenden. Alles Gute!
Kommentar von Susi |
Hallo liebes schwanger.at Team,
Ich bin Deutsche Staatsbürgerin wohne und arbeite in Österreich und bin hier über die gkk versichert. Ist es möglich, das Kind in Deutschland zur Welt zu bringen und würden die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden? Danke
Antwort von Schwanger.at
Hallo Susi, welche Kosten für eine Entbindung in Deutschland im Detail übernommen werden würden, solltest du am besten bei der GKK direkt nachfragen. Alles Gute!
Kommentar von Susi |
Hallo liebe Schwanger.at-Team.
Ich hätte eine Frage. Mein Mann arbeitet als Grenzgänger in Österreich aber wir wohnen in Ungarn. Ich habe keinen Job da, deshalb auch keine Hauptversicherung. Ich bin bei meinem Mann mit E106 in Österreich versichert/gepflegt. Ich möchte fragen, ob ich entscheiden kann, in welchem Land entbinden möchte.
Vielen Dank!
Susi
Antwort von Schwanger.at
Hallo Susi, du bist jedenfalls berechtigt, Leistungen in Österreich in Anspruch zu nehmen. Ob du auch in Ungarn entbinden könntest, kläre bitte mit deiner zuständigen Krankenkasse. Alles Gute!
Kommentar von Anna |
Guten Morgen Schwanger.at team!
Ich heisse Anna und wohne in Italien, bin aber Italienerin- Österreicherin. Ich möchte gerne mein Sohn- Tochter in Österreich entbinden, aber bin arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld vom Staat. Was passiert wenn ich in Österreich komme? Welche Rechte habe ich als arbeitslose, schwangere Bürgerin?
Antwort von Schwanger.at
Hallo Anna, wir würden dir empfehlen, mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) und/oder der Arbeiterkammer (AK) in Österreich Kontakt aufzunehmen. Diese Stellen helfen dir bei der Klärung des persönlichen Sachverhaltes. Alles Gute!
Kommentar von Saric Mehmed |
Hallo liebes Schwanger.at Team
Ich bin in Österreich wohnhaft und habe einen gewöhlichen Aufenthalt. Meine Frau ist Bosnische Staatsbürgerin und kann einen Aufenthaltstitel erst mit 21 Jahren beantragen.
Ohne Aufenthaltstitel möchte die GKK meine Frau nicht mitversichern.
Das Kind hat eine Gastrochisis und muss nach der Geburt operiert werden.
Ich kann nicht fassen das ein Staatsrecht es erlaubt mich und meine Frau in so einer Situation zu trennen.
Private Krankenversicherungen möchten sie auf Grund von 24 SSW nicht versichern.
Was soll ich Ihrer Meinung nach Tun ?
Antwort von Schwanger.at
Hallo Mehmed, am besten wenden Sie sich mit dieser individuellen Fragestellung an eine Frauen/Familienberatungsstelle oder an eine Beratungsstelle für Migranten und Migrantinnen. Alles Gute!
Kommentar von Margit |
Hallo liebes Schwanger.at Team!
Ich bin Österreicherin und lebe und arbeite derzeit noch in Österreich (Salzburg) Der Geburtstermin ist im August diesen Jahres.
Mein Partner und Vater des Kindes, wir sind noch nicht verheiratet, ist Schweizer und Liechtensteiner (Doppelstaatsbürgerschaft).
Sein Wunsch wäre, dass das Kind in der Schweiz zur Welt kommt, da er unbedingt bei der Geburt dabei sein möchte.
Meine Frage ist, kann ich in einem Schweizer Krankenhaus entbinden und werden die Kosten dann von meiner österreichischen Pflichtversicherung übernommen? Was ist, falls ich länger als erwartet im Krankenhaus bleiben muss, muss ich die Kosten dann selbst tragen?
Und noch eine Frage, hätte ich in meiner Situation Anspruch auf staatliche finanzielle Unterstützung in Liechtenstein? Oder verliere ich jeden Anspruch, falls ich mit dem Kind zum Vater nach Liechtenstein ziehen möchte? Ich habe ein Haus im Eigentum in Salzburg und es wäre wichtig, dass ich die laufenden Kosten während der Karenzzeit selbst bezahlen kann.
Ich würde aber natürlich auch gerne beim Vater wohnen. Gibt es eine Stelle, die in grenzüberschreitenden Fragen Antworten geben kann für beide Staaten?
Besten Dank und freundliche Grüße!
Margit
Antwort von Schwanger.at
Hallo Margit, da du in diesem Zusammenhang sehr viele Fragen hast, würden wir dir empfehlen, dich im ersten Schritt an jene Krankenkasse zu wenden, bei der du aktuell versichert bist. Außerdem könnte sich dein Partner bei seiner Versicherung in der Schweiz erkundigen, ob es beispielsweise möglich wäre, dich mitzuversichern und welche Fristen es dafür gibt. Alles Gute!!
Kommentar von marta |
Schönen guten Tag- ich habe beide Male privat entbunden. Zusatzversicherung zahlt einen teil- Rest ist Selbstbehalt. Was bekommt man von der WGKK zurück? vielen dank für die Info- lg marta
Antwort von Schwanger.at
Hallo Marta, Krankenkassen erstatten bis zu 80% des Tarifs für Hebammenleistungen. Wie viel du also zurückbekommst, hängt sowohl vom Tarif der WGKK als auch vom Honorar deiner Hebamme ab. Du kannst dich direkt bei der WGKK nach den einzelnen Tarifen für Geburtshilfe, Hebammenordination etc. erkundigen. Rufbereitschaft, Geburtsvorbereitung, Rückbildung und andere Leistungen werden von der Krankenkasse nicht rückerstattet. Alles Gute!
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