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Kindersicherheit im Auto: Aktuelle Normen und gesetzliche Vorgaben
Mit Geburt deines Babys benötigst du eine Babyschale und später einen Autokindersitz, in dem dein Kind komfortabel Platz findet und ausreichend gesichert ist. Du darfst nicht jeden x-beliebigen Sitz verwenden, sondern nur jene Modelle, die den gesetzlichen Beförderungsbestimmungen und aktuellen Sicherheitsrichtlinien entsprechen. Wie Babys und Kleinkinder grundsätzlich zu befördern sind, ist in § 106 KFG (Kraftfahrgesetz) sowie § 1c KDV (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) geregelt. Hinzu kommen Sicherheitsnormen, die von der EU standardmäßig festgelegt werden. Wie du deinen Nachwuchs in jedem Fall sicher transportierst und warum aktuell zwei unterschiedliche Normen gelten, erfährst du in diesem Artikel.

Allgemeines zur Kindersicherung
Wer in Österreich ein Baby, Kleinkind, Kindergarten- oder Schulkind im Auto mitnehmen möchte, muss dafür sorgen, dass es in einem entsprechenden Rückhaltesystem transportiert wird. In den ersten Lebensmonaten wird dafür eine Babyschale, die gegen die Fahrtrichtung befestigt wird. Nach ein paar Monaten kannst du auf einen Kindersitz wechseln, der vorwärtsgerichtet montiert wird. Aus Sicherheitsaspekten empfehlen Autofahrerclubs jedoch weiterhin einen Autokindersitz, der entgegen der Fahrtrichtung angebracht ist (sogenannte Reboarder). Die Unterbringung von Kindern in einem Rückhaltesystem, das sachgemäß im Fahrzeug befestigt wird, ist Pflicht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Kind mit der Oma, der Tante, den Eltern mitfährt und auch nicht, ob es sich um eine kurze Strecke oder eine längere Autofahrt handelt.
Gesetzlich geregelt ist die Vorschrift zur korrekten Sicherung eines Kindes im Auto im § 106 des Kraftfahrgesetzes sowie im §1c der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung. Missachtest du das Gesetz, hat das entsprechende Konsequenzen. Du musst mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Außerdem wird der Verstoß gegen die Kindersicherungsbestimmungen im Führerschein-Vormerksystem eingetragen. Bei zwei Vormerkungen innerhalb von zwei Jahren musst du eine Schulung absolvieren, um dir Aspekte der korrekten Kindersicherung zu vergegenwärtigen. Im äußersten Fall kann es bei wiederholten Missachtungen dazu kommen, dass dir der Führerschein entzogen wird.
Tipp: Wenn du mit deinem eigenen PKW in den Urlaub fährst, musst du die Transportbestimmungen für Kinder im jeweiligen Urlaubsland beachten. In Italien, Slowenien, Kroatien und anderen Ländern benötigen Kinder unter einer Körpergröße von 150 cm oder einem Gewicht von 36 kg einen Kindersitz. Erkundige dich auch bei deinem Mietwagenanbieter, ob ein Kindersitz, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, im Mietwagen vorhanden ist!
Kindersitznorm ECE R44-04
Jeder Kindersitz, der in Europa auf den Markt gebracht wird, muss bestimmten Normen und Sicherheitsrichtlinien entsprechen. Diese werden in der EU als Kindersitzprüfnormen festgelegt. Die ursprüngliche und immer noch gültige Norm ist die ECE R44-04-Norm. Kindersitze müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um die Prüfplakette überhaupt zu erhalten. Wenn du wissen möchtest, welcher Norm dein Kindersitz entspricht, drehe ihn einfach um und schaue dir das orange Etikett genau an. Handelt es sich um einen Sitz dieser Norm, wirst du die Bezeichnung ECE-R44 finden, sowie die Gewichtsklasse und die zugelassene Verwendungsart (universal, semi-universal, fahrzeugtypisch). Außerdem die Kennnummer des europäischen Landes, in dem die Zulassung erteilt wurde als auch Prüfnummer und Namen des Herstellers. Das ist vor allem dann wichtig, wenn du dir einen gebrauchten Kindersitz zulegen möchtest. Der Sitz muss dann zumindest der Norm ECE R44-03 entsprechen.
Die ECE R44-04-Norm umfasst folgende Kriterien:
- Bis zu einem Gewicht von 9 kg muss dein Baby im Kindersitz rückwärts transportiert werden. Der Kindersitz ist in diesem Fall eine Babyschale.
- Du kannst den Kindersitz mit ISOFIX oder dem 3-Punkt-Autogurt befestigen.
- Es gibt Fahrzeugtypenlisten, an die du dich halten muss. Nicht jedes Auto ist für jeden Kindersitz geeignet.
- Tests zum Schutz bei einem Seitenaufprall sind nicht verpflichtend.
Eingeteilt wird nach Gewicht des Kindes:
- Gruppe 0, Babyschalen, 0 - 10 kg
- Gruppe 1, vorwärts gerichtete Kindersitze oder Reboarder, 9 - 18 kg
- Gruppe 2, vorwärts gerichtete Kindersitze oder Reboarder, 15 - 25 kg
- Gruppe 3 Sitzerhöhungen, 22 - 36 kg (aufgrund sehr schlechter Ergebnisse in den Crashtests werden Sitzerhöhungen nur mehr empfohlen, wenn sie über eine Rückenlehne, einen Seitenaufprallschutz und die entsprechende Gurtführung verfügen.
Kindersitznorm ECE-129 (i-Size)
Seit dem 14.11.2014 ist neben der alten ECE R44-04-Norm noch eine neue Zulassung für Rückhaltesysteme im Auto gültig. Es handelt sich hierbei um die Norm ECE-129, die du vermutlich unter dem Begriff i-Size kennst. i-Size ist ein gewissermaßen moderneres Normsystem, das noch strenge Richtlinien und Sicherheitsmaßstäbe ansetzt und von der eher starren Einteilung nach Körpergewicht abrückt und die Kindersitzgruppen stattdessen nach Körpergröße einteilt. Das Körpergewicht allein kann nur grundsätzlich Auskunft über die Eignung des Kindersitzes geben. Eine Rolle spielen zudem der Körperbau und die Größe des Kindes. ExpertInnen sehen in der neuen i-Size-Regelung eine wesentliche Verbesserung hinsichtlich Sicherheit. Alle Kindersitze, die jetzt zugelassen werden, erfüllen bereits die i-Size-Kriterien.
Der i-Size-Sicherheitsstandard umfasst folgende Kriterien:
- In einem i-Size-Sitz werden Kinder bis mindestens zum 15. Lebensmonat rückwärtsgerichtet transportiert. Dafür sind in den ersten Lebensmonaten Babyschalen und später sogenannte Reboarder vorgesehen. Es gibt außerdem Reboarder, die ab Geburt verwendet werden können, weil sie über einen Neugeboreneneinsatz verfügen.
- Aktuelle Automodelle sind bereits so ausgestattet, dass du sie mit einem i-Size-Sitz verwenden kannst. Für ältere Modelle gibt es eine Liste, anhand der du die Tauglichkeit deines Fahrzeuges überprüfen kannst.
- i-Size sieht eine verpflichtende Anbringung im Fahrzeug mittels ISOFIX vor. i-Size-Babyschalen können jedoch auch mit dem Autogurt befestigt werden.
- Ein Seitenaufprallschutz ist verpflichtet und wird auch bei der Zulassung überprüft.
Die Einteilung erfolgt nach der Körpergröße des Kindes:
- Baby- und Kleinkindersitze bis etwa 80 cm
- Kindersitze für 70 bis 105 cm
- Autokindersitze für Kinder zwischen 100 und 150 cm
Hinweis: Derzeit sind beide Normen gültig. Du kannst sowohl einen ECE R44-04-geprüften als auch einen „i-Size“-Sitz in deinem Auto verwenden.
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