Mutter-Kind-Pass: Ärztekammer droht mit Ausstieg

Seit einigen Wochen diskutieren Vertreter*innen der österreichischen Ärztekammer mit dem Gesundheitsministerium über die Weiterführung des Mutter-Kind-Pass in seiner aktuellen Form. Einige Bundesärztekammern kündigten an, mit Ende des Jahres aus dem Vorsorgeprogramm auszusteigen, sofern keine Anpassung der Honorare erfolgt. Derzeit befindet man sich noch in Verhandlungen, eine Einigung wurde vom Gesundheitsminister Johannes Rauch/Grüne in Aussicht gestellt.

Mutter-Kind-Pass: Ärztekammer droht mit Ausstieg

Tariferhöhung im Mittelpunkt der Verhandlungen

Die Ärztekammer machte bereits Anfang Oktober medienwirksam darauf aufmerksam, dass sie seit langem mit der Abrechnung von Mutter-Kind-Pass-Leistungen unzufrieden sei. Die Honorare wurden seit 1994 nicht mehr angepasst, man fordert eine Erhöhung um 80%. Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind für Schwangere und Mütter kostenlos. Die Termine werden von den Ärzt*innen mit der Krankenkasse abgerechnet. Es heißt, dass Gynäkolog*innen derzeit 18,02 Euro für eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung bekommen. Daher auch die Forderung nach einer spürbaren Erhöhung der Honorare für Ärzt*innen. Da über Wochen keine Einigung erzielt werden konnte, verschärfte die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der österreichischen Ärztekammer nun die Forderungen mit einem Beschluss.

Sollten die Verhandlungen zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis kommen, kündigt man seitens der Ärztekammer das Mutter-Kind-Pass-Programm mit Ende des Jahres. Darauf würde 2023 ein vertragloser Zustand folgen, in dessen Rahmen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen von den Frauen privat bezahlt werden müssten. Man arbeite bereits gemeinsam mit Bundesfachgruppe Frauenheilkunde und Geburtshilfe an einem privaten Abrechnungsmodell, damit Schwangere und Kinder nicht auf diese wichtigen Vorsorgeuntersuchungen verzichten müssen.

Mutter-Kind-Pass und Kinderbetreuungsgeld

In dieser Woche erklärte Gesundheitsminister Johannes Rauch von den Grünen, dass der Mutter-Kind-Pass auf jeden Fall bestehen bleibt und Schwangere/Mütter auch künftig nicht für die Untersuchungen aufkommen müssen. Eine Einigung gibt es jedoch nicht, angeblich stehe man bei den Verhandlungen mit der Ärztekammer auf der Zielgeraden. Für dich bedeutet das derzeit: Untersuchungen sind nach wie vor kostenlos und sie werden das vermutlich auch bleiben.

Öffentlich ausgetragene Unstimmigkeiten über Leistungen und Honorare sollten nicht zur Verunsicherung werdender Eltern führen, solange noch keine Einigung erzielt wurde. Warum die Zusicherung zur Kostenübernahme wichtig ist? Die Absolvierung der vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen hat direkt Auswirkungen auf den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Um dieses im vollen Bezug zu erhalten, musst du fünf Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass während der Schwangerschaft und fünf weitere Untersuchungen nach Geburt des Kindes durchführen und nachweisen. Würden die Kontrollen nun nicht mehr von der ÖGK bezahlt werden, stehen vor allem einkommensschwache- und armutsgefährdete Familien vor einem großen Problem. Sie müssten Untersuchungen privat bezahlen, um überhaupt Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld zu erhalten.

Untersuchungen in der Schwangerschaft und bis zum fünften Lebensjahr

Der Mutter-Kind-Pass ist ein Programm zur Schwangerschaftsvorsorge und Kindergesundheit, das 1974 ins Leben gerufen wurde. Es stellt eine umfassende medizinische Versorgung von werdenden Müttern, Babys und Kindern sicher. Während der Schwangerschaft sind fünf Untersuchungen vorgesehen:

  • Bis zur 16. Schwangerschaftswoche
  • Zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche
  • Zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche
  • Zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche
  • Zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche
  • Ebenso inbegriffen ist eine kostenlose Hebammensprechstunde zwischen der 18. und 20. Schwangerschaftswoche.

Nach der Geburt des Kindes erfordert der Mutter-Kind-Pass die Absolvierung von fünf weiteren Untersuchungen des Kindes bis zum vierzehnten Lebensmonat des Kindes. Es sind weitere Kontrollen bis zum fünften Lebensjahr vorgesehen: diese sind empfohlen, müssen aber nicht absolviert werden in Hinblick auf den Bezug von Kinderbetreuungsgeld.

 

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