Private Krankenversicherung

Für viele werdende Mütter sind die Entbindung im Privatspital sowie die Betreuung durch ein*e Wahl-Gynäkolog*in oder Wahlhebamme wünschenswerte Bestandteile in der Schwangerschaft. Die Möglichkeit, sich das Spital aussuchen zu können und die 1:1 Betreuung in den ersten Tagen ist jungen Familien oftmals ein großes Anliegen. Sowohl für die Entbindung als auch für Wahlärzt*innen entstehen allerdings Kosten.

In diesem Artikel informieren wir dich über die Leistungen der privaten Krankenversicherung in der Schwangerschaft als auch über die Kosten der Entbindung in der Privatklinik und von Wahlärzt*innen.

Gesetzliche versus Private Krankenversicherung – der Unterschied in der Schwangerschaft

Das österreichische Versicherungswesen liegt im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) begründet. Es sichert gewissermaßen die medizinische Grundversorgung und sieht eine automatische Pflichtversicherung für alle unselbstständig Erwerbstätigen vor. Das heißt jede Person in Österreich muss bei der ÖGK, der BVAEB oder SVS gesetzlich krankenversichert sein. Beitragsgrundlage ist dein Entgelt, das dir vom Arbeitgeber ausbezahlt wird. Über die monatlichen Versicherungsbeiträge sind viele medizinische Versorgungsleistungen abgedeckt.  

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Sie übernimmt jene Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht trägt. Für Schwangerschaft und Geburt gelten besondere Bestimmungen, die wir uns etwas genauer ansehen.

Vater hält Hand seines Babys

Wahlarzt oder Kassenarzt? Leistungen während der Schwangerschaft

Manche haben ohnehin schon eine private Krankenversicherung, für andere wird es spätestens dann ein Thema, wenn sie eine Familie gründen möchten. Der Mutter-Kind-Pass  regelt zwar die Vorsorgeuntersuchungen und Kontrollen während der Schwangerschaft, aber nicht alle Leistungen sind von deiner gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt. Alternativmedizinische Behandlungen werden in der Regel gar nicht refundiert, spezialdiagnostische Untersuchungen nur dann, wenn eine medizinische Indikation, also ein begründeter Verdacht, vorliegt. Absolvierst du die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei einer*m Kassenärzt*in, sind die Termine für dich kostenlos.

Wahlärzt*innen

Wenn du in der Schwangerschaft von einer*m Wahl*ärztin betreut wirst, dann musst du die Honorarnote vorerst privat bezahlen. Ein*e Wahlgynäkolog*in kostet zwischen €150 und €200 pro Einheit. Anschließend kannst du die Rechnung bei deinem zuständigen Versicherungsträger einreichen und bekommst einen Anteil zurück. Sofern du eine private Krankenversicherung abschließt, übernimmt diese – nach erfolgter Rückerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (ÖGK, BVAEB oder SVS) den Rest.

Hebammenleistungen

Ähnlich verhält es sich bei Hebammenleistungen. Im Mutter-Kind-Pass ist zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche eine einstündige Beratung bei einer Hebamme vorgesehen, diese ist für dich kostenlos. Alle anderen Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sind eine Privatleistung und werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Es gibt Hebammen, die einen Kassenvertrag besitzen, allerdings deckt die Versicherung meist nur einen Teil der Hebammenangebote ab. Bei den Kosten für eine Wahlhebamme werden üblicherweise 80 % des gängigen Kassentarifs rückerstattet. Nimmst du deine Hebamme als Wahlhebamme zur Geburt mit, musst du das ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen.

Welche Kosten sind gedeckt?

Es ist wichtig zu wissen, welche Leistungen von deiner Krankenversicherung gedeckt sind, damit du eine Entscheidungsgrundlage hast, ob du eine private Zusatzversicherung möchtest oder nicht. Je nach Vertrag und Tarif übernehmen private Versicherer zahlreiche Zusatzleistungen rund um die Schwangerschaft. Dazu zählen beispielsweise alternativmedizinische Behandlungen  wie  Homöopathie  oder Akupunktur,  Beratungseinheiten mit deiner Hebamme  sowie die  Kosten für eine*n Wahl*ärztin. Manche Versicherungsanstalten decken auch die Kosten für  weiterführende pränatale Untersuchungen  ab. Es ist empfehlenswert, Verträge im Vorfeld genau zu prüfen.

Wenn du möchtest, kannst du sowohl mit der gesetzlichen als auch mit der privaten Versicherung abklären, welche Leistungen übernommen und welche Summen konkret erstattet werden. Du solltest auch bedenken, dass Wahlärzt*innen und Hebammen ihre Honorare frei bestimmen können. Wie viel du letztlich zurückbekommst, hängt also auch ein wenig davon ab, wie hoch die Privatleistung ausgefallen ist.

Wichtig: In der Regel gelten in Bezug auf Schwangerschaft und Entbindung besondere Wartezeiten. Wenn du also eine private Krankenversicherung abschließt, hast du eine Wartezeit von etwa 7 bis 9 Monaten, bis der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Du solltest die Versicherung also idealerweise schon während der Familienplanung abschließen. Manche Versicherer bieten auch eine Sofort-Versicherung/Kostenübernahme an, wenn du bereits schwanger bist. Die Prämien sind etwas erhöht, aber nach 3 Jahren reduziert sie sich. Es muss dabei nur die Mutter versichert werden und kein weiterer Partner oder Kind.

Um diesbezüglich passende Tarife und Angebote für dich zu finden, empfiehlt sich ein unabhängiger Versicherungsservice wie beispielsweise krankenversichern.at. Hier werden auch Sonderlösungen geboten, die einen sofortigen Versicherungsschutz gewährleisten und nur die Mütter versichern. Wenn du eine private Krankenversicherung in der Schwangerschaft auf krankenversichern.at abschließt, entfällt die sonst übliche Wartezeit bei Schwangerschaft.

Kostenübernahme bei der Geburt

Bei der Wahl des Geburtsortes hast du mehrere Möglichkeiten:

  1. Privatspital,
  2. auf der Sonderklasse im öffentlichen Krankenhaus
  3. in einem Geburtshaus oder in
  4. deinen eigenen vier Wänden entbinden.

Entbindung im Krankenhaus

Die Kosten für eine Geburt im öffentlichen Krankenhaus (4-bis 8-Bettzimmer) werden von deiner gesetzlichen Krankenkasse getragen, wenn du ein aufrechtes Versicherungsverhältnis hast. Wie die Situation konkret aussieht, ist jedoch von Krankenhaus zu Krankenhaus unterschiedlich: In manchen Fällen, z.B. bei weniger Auslastung, kann es sein, dass du in einem 2-Bett-Zimmer unterkommst. Möchtest du nach der Geburt jedoch garantiert in ein 2-Bett-Zimmer auf der Sonderklassestation oder ein Familienzimmer nutzen, muss dafür deine private Krankenversicherung aufkommen.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenhaus und deinem Versicherungsanbieter. Eine Geburt und der anschließende Aufenthalt im Privatspital werden ebenfalls von deiner Privatversicherung gedeckt, achte jedoch darauf, ob deine Wunschklinik einen bestehenden Vertrag mit dem Versicherer hat.

Bei der Entbindung im Privatspital oder auf der Sonderklassestation im öffentlichen Krankenhaus musst du mit Kosten zwischen €6.000 und €12.000 rechnen. Dies hängt im Wesentlichen davon ab, wie lange du im Krankenhaus bist. Bei längeren Aufenthalten, bspw. nach einem Kaiserschnitt sind die Kosten eher im oberen Bereich zu finden, wohingegen bei regulären Aufenthalten (3-4 Tage) man eher im unteren Bereich ist.

Eine Kostenaufstellung in einer bekannten Geburtsklinik in Wien würde bei einer komplikationsfreien Spontangeburt in etwa so aussehen:

  1. Aufzahlung auf Einbettzimmer für 5 Tage: € 913,65
  2. Aufzahlung Begleitperson: € 359,10
  3. Klinische Beratung (betreffend Neugeborenes) durch Privatarzt: € 215,00
  4. Entbindungspauschale, Privatarzt: € 2.000,00
  5. Stationäre Entbindung mit inländischer Sozialversicherung (Pauschale gemäß Preisliste): € 1.981,82

Inklusive 10% Ust. ergibt sich dadurch eine Gesamtsumme von € 5.795,03.

Expert*innen-Tipp: Sofern du die Entbindung in der Privatklinik oder auf der Sonderklasse planst, ist es grundsätzlich empfohlen, eine private Krankenversicherung abzuschließen, da die Kosten schnell mehrere tausend Euro ausmachen können. Es gibt auch spezielle Selbstbehalttarife, die die Prämie reduzieren und gleichzeitig keinen Selbstbehalt bei Entbindung vorsehen.

Geburtshaus oder Hausgeburt

Wenn du zu Hause oder im Geburtshaus entbindest, hast du Anspruch auf einen bestimmten Betrag, der für Hausentbindungen von deinem privaten Versicherungsdienstleister anstelle anderer Leistungen vorgesehen ist. Man spricht hier von der sogenannten Entbindungspauschale. 

Diese Pauschale wird dir nach Vorlage aller relevanten Unterlagen, auf dein Konto überwiesen. Eine Auszahlung bekommst du auch, wenn die Geburt im öffentlichen Krankenhaus stattfindet, du die Sonderklasse aber nicht beanspruchst. Im Falle einer Entbindung wird die Entbindungspauschale ausbezahlt.

Tipps für den Vertragsabschluss

Wenn du eine private Krankenversicherung abschließen möchtest, solltest du auf folgende Punkte achten:

  • Jede Versicherung sieht unterschiedliche Tarife vor. Es empfiehlt sich also, Angebote von mehreren Anbietern einzuholen und anschließend zu vergleichen. Wir empfehlen, den kostenlosen Tarif-Check auf krankenversichern.at zu nutzen, um Angebote von mehreren Anbietern zu vergleichen und die Expertise eines unabhängigen Beratungsteams in Anspruch zu nehmen. Gerade mit Kind und Kegel ist es einfacher, wenn du eine Ansprechperson hast, die dich durch diesen Angebotsdschungel begleitet.
  • Wichtig: nicht nur die monatliche Prämie, sondern auch die vertraglich abgedeckten Leistungen spielen beim Vergleich eine Rolle.
  • Für Schwangerschaft und Entbindung gelten grundsätzlich sogenannte Wartezeiten. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst eine bestimmte Zeit nach Vertragsabschluss in Kraft tritt. Wenn du eine Schwangerschaft planst, solltest du dich rechtzeitig um die entsprechende Versicherung kümmern. Solltest du bereits schwanger sein, ist eine private Krankenversicherung, bei der auf die Wartezeit verzichtet wird, auch noch möglich
  • Die Angaben zu deinem Gesundheitszustand, die du vor Vertragsabschluss machen musst, sind bindend. Krankheiten, erbliche Vorbelastungen oder chronische Erkrankungen darfst du nicht verschweigen. Vorerkrankungen können die Prämie erhöhen oder Zum Ausschluss gewisser Leistungen durch die Versicherung führen.
    Auch könnte es dir ein Anliegen sein, alternativmedizinisch betreut zu werden (Akupunktur, Bachblüten, Kinesiologie, Homöopathie, etc.). Du solltest in jedem Fall darauf achten, dass deine private Krankenversicherung jene Leistungen abdeckt, die dir ein persönliches Bedürfnis sind.
  • Manche Versicherer bieten günstigere Konditionen für Familienmitglieder oder für dein Neugeborenes an. Planst du also eine Privatversicherung für dein Baby abzuschließen, macht es Sinn, dies schon als Babyoption / Zwergerlschutz / Babybonus in deinen Versicherungsvertrag zu verhandeln. Dabei verzichtet die Versicherung auf die Gesundheitsprüfung des Kindes und gewährt meist im ersten Lebensjahr eine Reduktion oder den vollen Entfall der Prämie.
  • Erkundige dich nach den Online-Services der Versicherungsanstalten. Gerade mit Kind & Kegel ist es einfacher, wenn du Honorarnoten und sonstige Nachweise unbürokratisch online einreichen oder deinen Leistungsstatus von zu Hause aus verfolgen kannst.

Expert*innen-Überprüfung durch

Sebastian Arthofer

Sebastian ist ein diplomierter, erfahrener Experte für private Krankenversicherungen in der Schwangerschaft. Er setzt sich für Transparenz bei Versicherungsleistungen ein, um (werdenden) Eltern Orientierung zu bieten. Außerdem ist er selbst Vater eines kleinen Sohnes. Mehr über Sebastian und die private Krankenversicherung in Österreich erfährst du hier.

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