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Private Krankenversicherung
Für viele werdende Mütter sind die Entbindung im Privatspital sowie die Betreuung durch ein*e Wahl-Gynäkolog*in oder Wahlhebamme wünschenswerte Bestandteile in der Schwangerschaft. Die Möglichkeit, sich das Spital aussuchen zu können und die 1:1 Betreuung in den ersten Tagen ist jungen Familien oftmals ein großes Anliegen. Sowohl für die Entbindung als auch für Wahlärzt*innen entstehen allerdings Kosten.
In diesem Artikel informieren wir dich über die Leistungen der privaten Krankenversicherung in der Schwangerschaft als auch über die Kosten der Entbindung in der Privatklinik und von Wahlärzt*innen.
Gesetzliche versus Private Krankenversicherung – der Unterschied in der Schwangerschaft
Das österreichische Versicherungswesen liegt im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) begründet. Es sichert gewissermaßen die medizinische Grundversorgung und sieht eine automatische Pflichtversicherung für alle unselbstständig Erwerbstätigen vor. Das heißt jede Person in Österreich muss bei der ÖGK, der BVAEB oder SVS gesetzlich krankenversichert sein. Beitragsgrundlage ist dein Entgelt, das dir vom Arbeitgeber ausbezahlt wird. Über die monatlichen Versicherungsbeiträge sind viele medizinische Versorgungsleistungen abgedeckt.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Sie übernimmt auch Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden. Für Schwangerschaft und Geburt gelten besondere Bestimmungen. Sehen wir uns diese etwas genauer an:
Wahlarzt oder Kassenarzt? Leistungen während der Schwangerschaft
Manche haben ohnehin schon eine private Krankenversicherung, für andere wird es spätestens dann ein Thema, wenn sie eine Familie gründen möchten. Der Mutter-Kind-Pass  regelt zwar die Vorsorgeuntersuchungen und Kontrollen während der Schwangerschaft, aber nicht alle Leistungen sind von deiner gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt.
Im Mutter-Kind-Pass sind kostenlos fünf ärztliche Schwangerschaftsuntersuchungen vorgesehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen werden. Vorausgesetzt die Untersuchung wird von einer*einem Gynäkologin*Gynäkologen mit Kassenvertrag durchgeführt. Viele Schwangerschaftsuntersuchungen sind jedoch keine Kassenleistung. Das bedeutet, sogar bei einem Kassenarzt (wie bei jedem Wahlarzt) musst du dafür ein zusätzliches Honorar bezahlen. Pränatal-diagnostische Untersuchungen und alternativmedizinische Behandlungen werden in den meisten Fällen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Wahlärzt*innen
Wenn du in der Schwangerschaft von einer*m Wahl*ärztin betreut wirst, dann musst du die Honorarnote vorerst privat bezahlen. Ein*e Wahlgynäkolog*in kostet zwischen €150 und €200 pro Einheit. Seit dem 1. Juli 2024 reicht dein Wahlarzt automatisch deine Rechnung direkt bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein, die dir dann einen Teil davon erstattet. Sofern du eine private Krankenversicherung abschließt, übernimmt diese – nach erfolgter Rückerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (ÖGK, BVAEB oder SVS) den Rest.
Diese Vorteile bieten dir Wahlärzt*innen:
- Rasche Termine und kurze Wartezeit im Warteraum.
- Mehr Zeit für dich als Patientin - das kann eine gründlichere Untersuchung und sorgfältigere Behandlung bedeuten.
- Wahl-Gynäkolog*innen können dich nicht nur in der Schwangerschaft begleiten, sondern auch während der Geburt.
Hebammenleistungen
Ähnlich verhält es sich bei Hebammenleistungen. Im Mutter-Kind-Pass ist zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche eine einstündige Beratung bei einer Hebamme vorgesehen, diese ist für dich kostenlos. Alle anderen Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sind eine Privatleistung und werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Es gibt Hebammen, die einen Kassenvertrag besitzen, allerdings deckt die Versicherung meist nur einen Teil der Hebammenangebote ab. Bei den Kosten für eine Wahlhebamme werden üblicherweise 80 % des gängigen Kassentarifs rückerstattet. Nimmst du deine Hebamme als Wahlhebamme zur Geburt mit, musst du das ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen.
Welche Kosten sind gedeckt?
Es ist wichtig zu wissen, welche Leistungen von deiner gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind, damit du eine Entscheidungsgrundlage hast, ob du eine private Zusatzversicherung möchtest oder nicht. Je nach Vertrag und Tarif übernehmen private Versicherer zahlreiche Zusatzleistungen rund um die Schwangerschaft. Dazu zählen beispielsweise alternativmedizinische Behandlungen  wie  Homöopathie  oder Akupunktur,  Beratungseinheiten mit deiner Hebamme  sowie die  Kosten für eine*n Wahl*ärztin. Auch pränatal-diagnostische Untersuchungen, die in der gesetzlichen Krankenkasse nicht enthalten sind, werden von privaten Krankenversicherungen häufig übernommen. Es ist empfehlenswert, Verträge im Vorfeld genau zu prüfen.
Wichtig: In der Regel gelten in Bezug auf Schwangerschaft und Entbindung besondere Wartezeiten. Wenn du also eine private Krankenversicherung abschließt, hast du eine Wartezeit von etwa 7 bis 9 Monaten, bis der Versicherungsschutz für Schwangerschaft und Entbindung in Kraft tritt. Daher solltest du die Versicherung idealerweise schon während der Familienplanung abschließen.
Wenn du schon schwanger bist: Einige private Krankenversicherungen bieten als Sonderregelung Sofort-Versicherungsschutz ohne Wartezeit oder Selbstbehalt an, die ambulante sowie stationäre Leistungen im Zusammenhang mit einer bereits bestehenden Schwangerschaft übernehmen.
Um diesbezüglich passende Tarife und Angebote für dich zu finden, empfiehlt sich ein unabhängiger Versicherungsmakler wie PRIVATpatient.at. Hier werden auch Sonderlösungen geboten, die einen sofortigen Versicherungsschutz gewährleisten. Wenn du eine private Krankenversicherung in der Schwangerschaft auf PRIVATpatient.at abschließt, entfällt die sonst übliche Wartezeit bei Schwangerschaft.
KostenĂĽbernahme bei der Geburt
Bei der Wahl des Geburtsortes gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Privatspital,
- auf der Sonderklasse im öffentlichen Krankenhaus,
- in einem Geburtshaus oder
- zu Hause.
Entbindung im Krankenhaus
Der Großteil der Babys – nämlich 98 % - kommt in Österreich in einem Krankenhaus zur Welt. Wenn du dein Kind in einer öffentlichen Geburtsklinik zur Welt bringen möchtest, musst du dich dafür rechtzeitig registrieren und anmelden. Das funktioniert so: Du gibst bis zu drei Kliniken für die Geburt deines Kindes an und wirst ab der 22. Schwangerschaftswoche informiert, welches Spital einen Platz für dich reserviert hat. Weder Gynäkolog*in noch Hebamme kannst du dir hier selbst aussuchen.
Die Kosten für eine Geburt im öffentlichen Krankenhaus (4-bis 8-Bettzimmer) werden von deiner gesetzlichen Krankenkasse getragen. Möchtest du zur Entbindung von deiner Wahlärztin bzw. deinem Wahlarzt begleitet werden und nach der Geburt garantiert ein 1-Bett-, 2-Bett- oder ein Familienzimmer in der Sonderklasse/in einem Privatspital nutzen, muss dafür deine private Krankenversicherung aufkommen.
Die Kosten für einen Spitalsaufenthalt im Zuge der Entbindung in einer Privatklinik reichen von € 5.000 – € 12.000. Je nachdem, ob 4 Nächte im Rahmen der Entbindungspauschale ausreichen oder ob es aufgrund längerer Aufenthaltsdauer, bspw. nach einem Kaiserschnitt oder im Fall von Komplikationen länger dauert und welche ärztlichen Leistungen benötigt werden. Kurzum, man kann nicht fix vorhersagen, wieviel es tatsächlich kosten wird. Die Abrechnung erfolgt mit einer Zusatzversicherung immer direkt zwischen der Privatklinik und der privaten Krankenversicherung. Dadurch entfällt auch die Zahlung einer Kaution.
Kostenaufstellung
Die Kosten einer Entbindung in einer Geburtsklinik in Wien betragen bei einer komplikationsfreien Spontangeburt (Stand: 08/2024 mit inländischer Sozialversicherung):
- Pauschale Hauskosten: € 2.631
Kreissaal- bzw. OP-Saal-Benützung, Betreuung durch eine Hebamme, sämtliche Medikamente sowie Verbrauchsmaterialien und den stationären Aufenthalt in einem Zweibettzimmer bis 5 Tage - Entbindungspauschale Wahlgynäkolog*in: € 2.000
- Anästhesie: € 525
Für Narkose oder Epidural- oder Spinalanästhesie durch Arzt des Hauses - Aufzahlung Einbettzimmer 5 Tage: € 1.220
- Neonatologe: € 260
Betreuung des Neugeborenen durch einen Kinderarzt während des gesamten stationären Aufenthaltes
Inklusive 10% Ust. ergibt sich dadurch eine Gesamtsumme von € 6.636.
Expert*innen-Tipp: Sofern du die Entbindung in einer Privatklinik oder auf der Sonderklasse planst, ist es grundsätzlich empfehlenswert, eine private Krankenversicherung abzuschließen, da die Kosten schnell mehrere tausend Euro ausmachen können. Es gibt auch spezielle Selbstbehalttarife, die die Prämie reduzieren und gleichzeitig keinen Selbstbehalt bei Entbindung vorsehen.
Geburtshaus oder Hausgeburt
Im Fall einer Hausgeburt oder bei der Entbindung in einem Geburtshaus kommt für privat Krankenversicherte als Ersatzleistung ein Entbindungsgeld bis zu € 1.782 zur Auszahlung (falls keine Kosten für die Sonderklasse & Wahlärzte verrechnet wurden).
Das Entbindungsgeld wird dir nach Vorlage aller relevanten Unterlagen, auf dein Konto überwiesen. Eine Auszahlung bekommst du auch, wenn die Geburt in der Allgemeinen Gebührenklasse eines öffentlichen Spitals erfolgt ist und der privaten Krankenversicherung keine Kosten für die Sonderklasse & Wahlärzte entstanden sind.
Tipps fĂĽr den Vertragsabschluss
Wenn du eine private Krankenversicherung abschließen möchtest, solltest du auf folgende Punkte achten:
- Jede Versicherung sieht unterschiedliche Tarife vor. Es empfiehlt sich also, Angebote von mehreren Anbietern einzuholen und anschlieĂźend zu vergleichen.
- Du kannst dazu den gratis Prämienrechner von sicher-schwanger.at nutzen, um deine monatliche Versicherungsprämie zu berechnen und anschließend deinen kostenfreien Beratungstermin buchen. Ein unabhängiger Versicherungsberater ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Kund*innen optimal zu beraten und den für sie besten Versicherungsschutz zu vermitteln.
- Wichtig: nicht nur die monatliche Prämie, sondern auch die vertraglich abgedeckten Leistungen spielen beim Vergleich eine Rolle.
- Für Schwangerschaft und Entbindung gelten grundsätzlich sogenannte Wartezeiten. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst eine bestimmte Zeit nach Vertragsabschluss in Kraft tritt. Die gute Nachricht: Auch wenn du bereits schwanger bist, ist eine private Krankenversicherung, bei der auf diese Wartezeit verzichtet wird, noch möglich! Idealerweise schließt man aber die Versicherung bereits dann ab, wenn man Nachwuchs plant.
- Die Angaben zu deinem Gesundheitszustand, die du vor Vertragsabschluss machen musst, sind bindend. Krankheiten, erbliche Vorbelastungen oder chronische Erkrankungen darfst du nicht verschweigen. Vorerkrankungen können die Prämie erhöhen oder zum Ausschluss gewisser Leistungen durch die Versicherung führen.
- Du solltest darauf achten, dass deine private Krankenversicherung möglichst alle Leistungen abdeckt, die dir ein persönliches Bedürfnis sind – z.B. Alternativmedizin (Akupunktur, Bachblüten, Kinesiologie, Homöopathie, etc.).
- Manche Versicherer bieten günstigere Konditionen für Familienmitglieder oder für dein Neugeborenes an. Planst du also eine Privatversicherung für dein Baby
abzuschlieĂźen, macht es Sinn, sich fĂĽr die Baby-Versicherungs-Garantie zu entscheiden. Das geht aber nur vorab. Damit stellst du sicher, dass dein Kind ab dem
Moment der Geburt garantiert versichert werden kann. Ohne dieser Garantie kann dein Baby im Falle einer FrĂĽhgeburt oder falls behandlungswĂĽrdige
Erkrankungen bestehen, von der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen werden. - Erkundige dich nach den Online-Services der Versicherungsanstalten. Je unbĂĽrokratischer, desto besser.
- Wenn du dir nicht sicher bist, welcher Versicherungsberater für dich in Frage kommt, kannst du auch auf die Zahl und Qualität der Kundenbewertungen achten und Erfahrungsberichte lesen. Wähle in jedem Fall einen Versicherungsberater, bei dem du dich gut verstanden fühlst!
Expert*innen-ĂśberprĂĽfung durch
Gerhard Scheynost
Staatlich geprüfter Versicherungsmakler und Geschäftsführer von PRIVATpatient.at, einem Expertenteam in Österreich, wenn es um private Krankenversicherungen vor, während und nach der Schwangerschaft geht.
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