Stillen & Kinderbetreuung – So gelingt die Eingewöhnung bei Tagesmutter, Krabbelgruppe und Co.

Wenn du wieder arbeiten oder einfach mehr Zeit für dich möchtest, hast du ab einem gewissen Alter die Möglichkeit, dein Kind zu einer Tagesmutter, Leihoma oder in eine Kleinkind- bzw. Krabbelgruppe zu geben. In Kinderkrippen werden Babys und Kinder bis zum dritten Lebensjahr betreut, ebenso gibt es Tagesmutter, die kleinere Gruppen haben und dadurch jüngere Kinder aufnehmen können. Mamas, die ihr Kind noch stillen, stehen häufig vor der Frage, ob die Fremdbetreuung ein Abstillen erfordert oder wie sich Stillen und Kinderbetreuung vereinbaren lassen. Wir haben uns ein paar Gedanken zu dem Thema gemacht und die wichtigsten Tipps zusammengefasst, wie eine stillfreundliche Eingewöhnung gelingen kann.

Stillen & Kinderbetreuung – So gelingt die Eingewöhnung bei Tagesmutter, Krabbelgruppe und Co.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Wann du dein Kind in die Kinderbetreuung außer Haus gibst, ist eine Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängig ist. Fest steht: Überlegungen zum Zeitpunkt und den passenden Rahmenbedingungen sollten immer als Familie erwogen werden. Nicht für jede Familie ist jede Lösung richtig. Manchmal leben Verwandte oder Großeltern in der Nähe und sind auch gerne bereit, das Kind für einige Stunden pro Woche zu betreuen. Manche Familien sind komplett auf Fremdbetreuung angewiesen, da Familienmitglieder einfach zu weit weg wohnen oder aus anderen Gründen nicht verfügbar sind.

Überlege dir bereits während der Schwangerschaft, wie lange du bei deinem Kind zu Hause sein möchtest und ab wann du den Wiedereinstieg in den Beruf planst. Davon hängt maßgeblich der Zeitpunkt der Kinderbetreuung ab. Idealerweise kannst du mit deinem Arbeitgeber bereits die Rückkehr an den Arbeitsplatz fixieren. Vielleicht hängst du aber an deine Karenz noch eine Bildungskarenz an oder dein*e Partner*in übernimmt einen Teil der Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren.

Folgende Fragen helfen bei der Entscheidung, ab wann dein Kind betreut werden soll:

  • Wann möchte die Mama wieder in den Beruf einsteigen?
  • Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung hat der andere Elternteil? Gibt es die Option, in Karenz zu gehen oder Arbeitszeiten flexibel zu gestalten?
  • Sind Familienmitglieder oder andere Bezugspersonen vor Ort, die uns bei der Kinderbetreuung in den ersten Jahren unterstützen können?
  • Soll an die „Mama-Karenz“ eine Bildungskarenz angeschlossen werden?
  • Gibt es Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der Nähe für Kinder unter drei Jahren?
  • Möchte oder kann die Mama bis zum dritten Geburtstag die Kinderbetreuung übernehmen?
  • Ist ein Geschwisterchen geplant oder vielleicht schon auf dem Weg? Soll die Eingewöhnung in der Fremdbetreuung auf die Ankunft des neuen Familienmitgliedes abgestimmt werden?

Grundsätzlich kannst du dein Kind dann in die Betreuung geben, wenn es für dich erforderlich ist. Die Form der Kinderbetreuung hängt ein wenig vom Alter des Kindes ab. Kinder unter drei Jahren werden institutionell in Kinderkrippen oder Krabbelgruppen untergebracht – es gibt auf diesem Gebiet viele private Angebote und auch immer mehr Angebote aus öffentlicher Hand. Ab drei Jahren kann dein Kind dann einen Kindergarten deiner Wahl besuchen. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend. Das bedeutet, dass Kinder im letzten Jahr vor der Schule mindestens für 20 Stunden pro Woche, einen Kindergarten besuchen müssen.

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Formen der Kinderbetreuung

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Viele jüngere Kinder werden innerfamiliär betreut, beispielsweise abwechselnd von den Eltern oder von vertrauten Bezugspersonen aus dem Familienverband. Eine familienähnliche Betreuungsvariante sind Tagesmütter/-väter, klassische Babysitter*innen, Au-pairs und Leihomas/-opas. Es handelt sich hierbei um mehr oder weniger ausgebildete Personen, die zumindest einen Babysitterkurs und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Für Tagesmütter/-väter, die Kinder bei sich zu Hause betreuen, gibt es weitere Auflagen sowie eine entsprechende Ausbildung, die sie zur Betreuung berechtigt. Leihomas und Leihopas werden häufig über karitative Einrichtungen und Verbände vermittelt – sie springen gewissermaßen ein, wenn die „leiblichen“ Großeltern nicht zur Verfügung stehen. Familienähnliche Betreuungspersonen zeichnen sich zumeist dadurch aus, dass sie flexibler auf deine Bedürfnisse und die deines Kindes eingehen können als institutionelle Betreuungseinrichtungen, die jeweils auch den Anforderungen von größeren Gruppen entsprechen müssen.

Tipp: Erkundige dich z. B. bei der Tagesmutter oder der Leihoma, nach welchem Modell sie die Eingewöhnung gestaltet und ob grundsätzlich unterstützt wird, dass du dein Kind auch weiterhin stillen möchtest.

Institutionelle Betreuungseinrichtungen werden von öffentlicher Hand oder von privaten Trägern/Vereinen betrieben. Man unterscheidet:

  • Öffentliche Kinderkrippen für Kinder von 0 bis 3 Jahre
  • Universitäre Betreuungseinrichtungen
  • Private Kindergruppen/Krabbelgruppen (teilweise mit einem pädagogischen Schwerpunkt wie beispielsweise Montessori-Pädagogik oder Waldorfpädagogik)
  • Öffentliche und private Kindergärten für Kinder von 3 bis 6 Jahren
  • Elterngeführte Kindergruppen und Vereine für Kinder von 0 bis 6 Jahren

Stillfreundliche Kinderbetreuung

Für viele Mamas, die ihr Baby über das erste Lebensjahr hinaus stillen und das auch bis ins Kleinkindalter beibehalten möchten, stellt sich früher oder später die Frage nach der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Stillen. Das betrifft natürlich einerseits die institutionelle Betreuung, wenn die Mama wieder arbeiten geht, aber auch jene Zeiten, in denen das Kind vielleicht von Oma, Opa oder einer anderen vertrauten Bezugsperson beaufsichtigt wird, um den Eltern etwas freie Zeit zu verschaffen.

Grundsätzlich gilt: Abstillen ist nicht zwingend erforderlich, wenn du möchtest, dass dein Kind eine Kinderkrippe besucht oder es fallweise von einer Betreuungsperson beaufsichtigt werden soll. Selbst Kinder, die noch sehr häufig nach der Brust verlangen, können weiter gestillt werden. Alles, was du dafür brauchst, sind Pädagog*innen, die dich dabei unterstützen und ein Eingewöhnungsmodell, das die Bedürfnisse deines Kindes berücksichtigt.

Nun wissen wir natürlich: Das ist ein schöner Wunsch, der in der Praxis nicht immer erfüllt wird. Personalmangel, voll besetzte Gruppen, Ausfälle und institutionelle Vorgaben führen mitunter dazu, dass Stillmamas und ihre Kinder nicht die Rahmenbedingungen vorfinden, die es den Pädagog*innen ermöglichen, auf unterschiedlichste Bedürfnisse einzugehen. Vielleicht hast du auch schon öfters gehört, dass Mamas geraten wird, vor der Eingewöhnung in der Kinderkrippe abzustillen. Auch hier gilt: Wenn ihr beide es möchtet und du das Gefühl hast, dass sich eure Stillzeit dem Ende zu neigt, kannst du die Abstillphase natürlich vor Eintritt in den Kindergarten planen. Wenn dein Kind jedoch noch gerne an der Brust trinkt und beispielsweise noch nicht viel Beikost zu sich nimmt, kannst du stillen und dein Kind in einer Krippe eingewöhnen. Wichtig ist dabei, dass du mit den Pädagog*innen beziehungsweise mit der Gruppenleitung darüber sprichst, dass dein Kind gestillt wird und du das gerne beibehalten möchtest. Im Zuge dessen wirst du merken, ob und wie das pädagogische Personal auf deinen Wunsch eingehen kann.

So findest du die richtige Betreuung für dein Kind

Viele Eltern beginnen mit der Suche nach der entsprechenden Kinderbetreuung bereits kurz nach dem Bekanntwerden der Schwangerschaft. Das mag vielleicht etwas früh erscheinen: Wenn du jedoch spezielle Anforderungen hast hinsichtlich der pädagogischen Ausrichtung oder die Betreuungsinfrastruktur in deinem Gebiet noch nicht sehr gut ausgebaut ist, macht das durchaus Sinn. Je eher du dich um einen Platz kümmerst, desto höher sind die Chancen, dass dein Kind in euren Wunschkindergarten gehen kann.

Der erste Schritt besteht darin, dir ein Bild über die Betreuungsmöglichkeiten vor Ort zu machen. Welche Kinderkrippen oder Krabbelgruppen gibt es? Möchtest du einen Platz in einem öffentlichen Kindergarten oder bevorzugst du privat organisierte Vereine und Kindergruppen? Wäre die Betreuung durch eine Tagesmutter oder den Leihomadienst eine Option und wenn ja, welche Angebote gibt es? In deine Überlegungen sollte auch einfließen, wie ihr den Weg zum Kindergarten und retour gestalten könnt. Gibt es Geschwisterkinder, die bereits in den Kindergarten oder die Schule gehen? Kannst du oder dein Partner das Kind auf dem Weg zur Arbeit in die Krippe bringen und dort am Rückweg wieder abholen? Ist die Betreuungseinrichtung oder die Tagesmutter mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Rad zu erreichen?

Dann darfst du dir durch den Kopf gehen lassen, ob die Einrichtung einem bestimmten pädagogischen Grundsatz folgen soll. Für viele Eltern, vor allem von jungen Kindern, spielen auch Gruppengröße und Betreuungsschlüssel eine Rolle. Wenn dein Kind weiterhin gestillt werden soll, ist es zudem wichtig, im Vorfeld abzuklären, ob das bei der Eingewöhnung und auch danach unterstützt wird. Nach einer ersten Kontaktaufnahme bekommst du zudem die Möglichkeit, dir persönlich von der Einrichtung ein Bild machen zu können. Üblicherweise gibt es auch immer ein Anmeldegespräch (bei öffentlichen Einrichtungen bitte immer auf die entsprechenden Einschreibwochen im Frühjahr achten).

Tipp: Manche Kindergärten bieten Krabbelgruppen oder Eltern-Kind-Spielgruppen an. Der Besuch einer derartigen Gruppe ist eine wunderbare Gelegenheit, um den Kindergarten, das Betreuungspersonal und andere Eltern kennenzulernen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du einen Platz in einer Kinderkrippe nehmen oder dein Kind bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater anmelden sollst, empfiehlt es sich, alle Optionen einmal kennenzulernen. Du wirst schnell ein Gefühl dafür entwickeln, wo du Vertrauen fassen kannst und wo dein Kind sich wohlfühlt.

Bindungsorientierte Eingewöhnungsphase: Tipps

Wir haben noch ein paar Tipps für dich gesammelt, wie die Eingewöhnung für Stillkinder im Kindergarten, bei der Tagesmutter oder gemeinsam mit der Leihoma gelingen kann:

  • Stichwort: Bindungsorientierung – die Bedürfnisse deines Kindes sollten in den ersten Wochen im Vordergrund stehen. Es sollte die Möglichkeit haben, zu den neuen Bezugspersonen Vertrauen aufzubauen. Dadurch fällt es ihm leichter, sich von der Mama (und der Brust) für ein paar Stunden zu lösen.
  • Eingewöhnungsphasen über mehrere Wochen, in denen die Trennungsphasen langsam gesteigert werden, sind empfehlenswert.
  • Wenn das Kind möchte, darf es in der Eingewöhnungsphase auch in der Kinderkrippe gestillt werden – das sollte jedoch mit der Gruppenleitung abgesprochen werden. An sich gewöhnen sich Kinder sehr schnell daran, dass sie vor und nach dem Kindergarten an der Brust trinken können. Tagsüber essen sie mit anderen Kindern Beikost (Gruppendynamik!).
  • Bewährt haben sich Münchner sowie das Berliner Eingewöhnungsmodell.
  • Führe alle Stillrituale weiter, die du beibehalten kannst wie beispielsweise das Einschlafstillen oder Stillen in der Früh. Viele Kinder lieben es, wenn sie nach dem Kindergarten direkt bei der Mama trinken und so Geborgenheit tanken dürfen.
  • Dein Kind wird verstehen, dass es nur bei dir am Busen trinken kann und dass die Brust in der Kinderkrippe nicht verfügbar ist. Bei einer guten Bindung zu den Kindergruppenbetreuer*innen wird deinem Kind die vorübergehende Trennung von der Brust aber nicht schwerfallen. Schließlich darf man nicht vergessen, dass es im Kindergarten- oder Tagesmutteralltag viele Rituale, Gegebenheiten und soziale Kontakte gibt, die dein Kind ablenken.
  • Bei Unsicherheiten helfen dir auch Stillberater*innen weiter.

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