Darf ich meine Haare weiterhin färben?

Frauen, die sich regelmäßig die Haare färben, stellt sich diese Frage unweigerlich mit Beginn der Schwangerschaft. Lange ist man davon ausgegangen, dass chemische Bestandteile in Haarfärbemitteln sich negativ auf die Gesundheit des ungeborenen Babys auswirken.

Das mag für stark wasserstoffhaltige oder ältere Präparate vielleicht sogar stimmen. In Studien konnte bisher jedoch nicht eindeutig festgestellt werden, ob Haarfärbemittel gesundheitsschädigend sind oder nicht. In diesem Fall muss also jede Schwangere für sich abwägen, ob sie ein vielleicht bestehendes Risiko eingehen möchte oder nicht.

Wer auf das Haare Färben nicht verzichten kann oder will, der sollte sich einen Besuch beim Friseur können. Alternativ bietet sich während der Schwangerschaft auch das Färben von Strähnchen an, da auf diesem Weg nicht so viel Farbe direkt auf die Kopfhaut gelangt.  Gelegentlich wird auch die Verwendung von pflanzlicher Haarfarbe empfohlen – deren Auswirkung auf das Baby ist jedoch genauso wenig erforscht.

Was sind sogenannte Übungswehen?

Übungswehen, oft auch als Vorwehen oder Braxton-Hicks-Kontraktionen bezeichnet, sind Muskelbewegungen, durch die die Gebärmutter bereits für die Geburt trainiert wird. Sie können ab der 20. Schwangerschaftswoche auftreten. Eine Übungswehe erkennen Schwangere an einer Verhärtung des Bauchs für wenige Sekunden und einem damit verbundenen Anspannungsgefühl.

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Warum sollte ich auf vorzeitige Wehen achten?

Nicht nur am Ende einer Schwangerschaft, sondern bereits ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel kann es zu unregelmäßiger Wehentätigkeit kommen. Hierbei handelt es sich im Normalfall um so genannte Braxton-Hicks-Kontraktionen.

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Was bedeutet der Ausdruck „kreißen“?

Dabei handelt es sich um Muskelkontraktionen der Gebärmutter, die dazu dienen, den Gebärmutterhals zu erweitern und das Baby durch den Geburtskanal zu bewegen. Der Prozess kann in drei Phasen unterteilt werden

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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