Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Darf ich meine Haare weiterhin färben?

Frauen, die sich regelmäßig die Haare färben, stellt sich diese Frage unweigerlich mit Beginn der Schwangerschaft. Lange ist man davon ausgegangen, dass chemische Bestandteile in Haarfärbemitteln sich negativ auf die Gesundheit des ungeborenen Babys auswirken.

Das mag für stark wasserstoffhaltige oder ältere Präparate vielleicht sogar stimmen. In Studien konnte bisher jedoch nicht eindeutig festgestellt werden, ob Haarfärbemittel gesundheitsschädigend sind oder nicht. In diesem Fall muss also jede Schwangere für sich abwägen, ob sie ein vielleicht bestehendes Risiko eingehen möchte oder nicht.

Wer auf das Haare Färben nicht verzichten kann oder will, der sollte sich einen Besuch beim Friseur können. Alternativ bietet sich während der Schwangerschaft auch das Färben von Strähnchen an, da auf diesem Weg nicht so viel Farbe direkt auf die Kopfhaut gelangt.  Gelegentlich wird auch die Verwendung von pflanzlicher Haarfarbe empfohlen – deren Auswirkung auf das Baby ist jedoch genauso wenig erforscht.

Was muss ich über postpartale Depressionen wissen?

In diesem Zusammenhang muss man zwischen postpartalen Depressionen und dem so genannten „Baby Blues“ unterscheiden. Erstere beschreiben eine ernstzunehmende Krankheit, die Schwangere in den ersten Wochen aber auch Monaten nach der Geburt treffen kann.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Ich möchte schwanger werden – wie steigere ich meine Fruchtbarkeit?

Gesunde und ausgewogene Ernährung sowie ein bewusster Lebensstil sind die besten Voraussetzungen für eine Schwangerschaft. Ausdauerndes Spazierengehen oder Sportarten wie Laufen und Radfahren, helfen dabei, auch in der aufregenden Babyplanungsphase einen kühlen Kopf zu bewahren und – viel wichtiger – Stress abzubauen. Stressige Lebensumstände können sich nämlich negativ auf den weiblichen Zyklus auswirken.

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Muss ich einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen?

Ob ein Geburtsvorbereitungskurs in Frage kommt oder nicht, muss letztlich jede schwangere Frau selbst entscheiden.Die Absolvierung derartiger Kurse ist keine Pflicht und es gibt auch keine negativen Auswirkungen z.B. auf den Bezug von Kindergeld, wenn man sich dagegen entscheidet.

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