Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Darf ich meine Haare weiterhin färben?

Frauen, die sich regelmäßig die Haare färben, stellt sich diese Frage unweigerlich mit Beginn der Schwangerschaft. Lange ist man davon ausgegangen, dass chemische Bestandteile in Haarfärbemitteln sich negativ auf die Gesundheit des ungeborenen Babys auswirken.

Das mag für stark wasserstoffhaltige oder ältere Präparate vielleicht sogar stimmen. In Studien konnte bisher jedoch nicht eindeutig festgestellt werden, ob Haarfärbemittel gesundheitsschädigend sind oder nicht. In diesem Fall muss also jede Schwangere für sich abwägen, ob sie ein vielleicht bestehendes Risiko eingehen möchte oder nicht.

Wer auf das Haare Färben nicht verzichten kann oder will, der sollte sich einen Besuch beim Friseur können. Alternativ bietet sich während der Schwangerschaft auch das Färben von Strähnchen an, da auf diesem Weg nicht so viel Farbe direkt auf die Kopfhaut gelangt.  Gelegentlich wird auch die Verwendung von pflanzlicher Haarfarbe empfohlen – deren Auswirkung auf das Baby ist jedoch genauso wenig erforscht.

Was hilft bei Übelkeit, Sodbrennen und Verstopfung?

Sie zählen zu den unliebsamsten und gleichzeitig häufigsten Schwangerschaftsbeschwerden. Vor allem im ersten Trimester haben viele schwangere Frauen mit Verdauungsproblemen oder ausgeprägter Übelkeit zu kämpfen. Dafür verantwortlich sind Hormone, die für das Baby die bestmöglichen Wachstumsbedingungen schaffen möchten, lästige Nebeneffekte inklusive. Auch wenn es nicht immer gelingt, die Beschwerden loszuwerden, können sie dennoch gelindert werden, wenn man ein paar einfache Gegenmaßnahmen ergreift.

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Wann wird eine Geburt eingeleitet?

Eine Geburt wird dann künstlich eingeleitet, wenn Gesundheit von Mutter oder ungeborenem Kind akut gefährdet sind oder wenn das Baby übertragen wird (davon spricht man ab Vollendung der 42. Schwangerschaftswoche).

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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