Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Sind Reisen in der Schwangerschaft tabu?

Während der Schwangerschaft gemeinsam zu vereisen, stellt eine wunderbare Möglichkeit dar, mit dem Partner noch ein paar entspannte Stunden zu zweit zu verbringen und Energie für die bevorstehende Zeit zu tanken. Ob Wellness-Hotel, Aktiv-Urlaub in den Bergen oder Städtetrip bleibt dabei ganz den individuellen Wünschen überlassen.

Auch Flugreisen stellen für Schwangere im Normalfall kein Problem dar. Ab der 36. Schwangerschaftswoche sollte man allerdings nicht mehr fliegen – der Großteil aller Fluggesellschaften verweigert ab diesem Zeitpunkt auch den Transport, da das Risiko vorzeitiger Wehen hoch über den Wolken zu hoch ist. Wird eine schwangere Frau vom Reisefieber gepackt, sollte sie stets auf die Hygienebedingungen vor Ort achten und den Mutter-Kind-Pass beziehungsweise eine Notiz „Ich bin schwanger“ in der Landessprache mitführen. Manchmal empfiehlt sich auch der Abschluss einer Reisestornoversicherung, falls man den Urlaub aus gesundheitlichen Gründen doch nicht antreten kann.

Welche Impfungen sind während der Schwangerschaft erlaubt?

Impfungen in der Schwangerschaft sind aus medizinischer Sicht ein sehr heikles Thema und sollten daher vermieden werden. Strikt verboten ist die Verabreichung von so genannten Lebendimpfstoffen; dazu zählen unter anderem Masern, Mumps, Röteln, Wirkstoffe gegen Cholera, Typhus und Gelbfieber.

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Muss ich auf Sex verzichten?

Wenn die Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft und beide Partner Lust haben, dann spricht nichts gegen ein aktives Sexleben in der Schwangerschaft. Die Bedenken, dass der Nachwuchs dabei verletzt werden könnte, sind unbegründet, denn er ist in der Fruchtblase bestens geschützt. Sexuelle Bedürfnisse variieren von Frau zu Frau und auch im Verlauf der Schwangerschaft.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Was ist der Glukosetoleranztest und wie funktioniert er?

Beim Glukosetoleranztest handelt es sich um einen Zuckerbelastungstest mit dessen Hilfe Schwangerschaftsdiabetes festgestellt oder ausgeschlossen wird. Der orale Test ist im Mutter-Kind-Pass vorgesehen und seit 01.01.2011 Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

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