Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Sind Reisen in der Schwangerschaft tabu?

Während der Schwangerschaft gemeinsam zu vereisen, stellt eine wunderbare Möglichkeit dar, mit dem Partner noch ein paar entspannte Stunden zu zweit zu verbringen und Energie für die bevorstehende Zeit zu tanken. Ob Wellness-Hotel, Aktiv-Urlaub in den Bergen oder Städtetrip bleibt dabei ganz den individuellen Wünschen überlassen.

Auch Flugreisen stellen für Schwangere im Normalfall kein Problem dar. Ab der 36. Schwangerschaftswoche sollte man allerdings nicht mehr fliegen – der Großteil aller Fluggesellschaften verweigert ab diesem Zeitpunkt auch den Transport, da das Risiko vorzeitiger Wehen hoch über den Wolken zu hoch ist. Wird eine schwangere Frau vom Reisefieber gepackt, sollte sie stets auf die Hygienebedingungen vor Ort achten und den Mutter-Kind-Pass beziehungsweise eine Notiz „Ich bin schwanger“ in der Landessprache mitführen. Manchmal empfiehlt sich auch der Abschluss einer Reisestornoversicherung, falls man den Urlaub aus gesundheitlichen Gründen doch nicht antreten kann.

Was bedeutet der Ausdruck „kreißen“?

Dabei handelt es sich um Muskelkontraktionen der Gebärmutter, die dazu dienen, den Gebärmutterhals zu erweitern und das Baby durch den Geburtskanal zu bewegen. Der Prozess kann in drei Phasen unterteilt werden

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Was macht eine Doula?

Eine Doula ist im ursprünglichen Sinne die „Dienerin der Frau“. Heute versteht man darunter eine Frau, die eine andere Frau durch deren Schwangerschaft, bei der Geburt und auch im Wochenbett begleitet. Die Betreuung erfolgt nach dem Prinzip „von Mutter zu Mutter“.

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Kann ich meine Brüste schon auf die Stillzeit vorbereiten?

Wenn sie das möchte, kann jede Schwangere ihre Brüste schon ein wenig auf die Stillzeit vorbereiten. Den größten Teil der Arbeit übernimmt allerdings der Körper ganz von alleine. Bereits während der Schwangerschaft dehnt sich das Brustgewebe, die Brüste werden größer, Brustwarzen und die Brustwarzenvorhöfe verdunkeln sich.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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