Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Sind Reisen in der Schwangerschaft tabu?

Während der Schwangerschaft gemeinsam zu vereisen, stellt eine wunderbare Möglichkeit dar, mit dem Partner noch ein paar entspannte Stunden zu zweit zu verbringen und Energie für die bevorstehende Zeit zu tanken. Ob Wellness-Hotel, Aktiv-Urlaub in den Bergen oder Städtetrip bleibt dabei ganz den individuellen Wünschen überlassen.

Auch Flugreisen stellen für Schwangere im Normalfall kein Problem dar. Ab der 36. Schwangerschaftswoche sollte man allerdings nicht mehr fliegen – der Großteil aller Fluggesellschaften verweigert ab diesem Zeitpunkt auch den Transport, da das Risiko vorzeitiger Wehen hoch über den Wolken zu hoch ist. Wird eine schwangere Frau vom Reisefieber gepackt, sollte sie stets auf die Hygienebedingungen vor Ort achten und den Mutter-Kind-Pass beziehungsweise eine Notiz „Ich bin schwanger“ in der Landessprache mitführen. Manchmal empfiehlt sich auch der Abschluss einer Reisestornoversicherung, falls man den Urlaub aus gesundheitlichen Gründen doch nicht antreten kann.

Ich bin schwanger. Muss ich nun Stützstrümpfe tragen?

Immer wieder hört oder liest man, dass Schwangere häufig Kompressionsstrümpfe tragen müssen. Es bedeutet aber nicht, dass jede Schwangerschaft automatisch Venenprobleme mit sich bringt.

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Starke Stimmungsschwankungen seit der Schwangerschaft? Muss ich mir Sorgen machen?

Endlich kündigt sich der langersehnte Nachwuchs an und schon steht die Gefühlswelt Kopf. Da reagiert man der Kollegin gegenüber übermäßig gereizt, fühlt sich vom Partner zu wenig beachtet, sorgt sich um das Wohlergehen des ungeborenen Babys im Bauch – die Liste könnten Schwangere wohl beliebig verlängern.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Wann wird eine Geburt eingeleitet?

Eine Geburt wird dann künstlich eingeleitet, wenn Gesundheit von Mutter oder ungeborenem Kind akut gefährdet sind oder wenn das Baby übertragen wird (davon spricht man ab Vollendung der 42. Schwangerschaftswoche).

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