Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Gefährdet ein verkürzter Gebärmutterhals mein Baby?

Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wird regelmäßig die Länge des Gebärmutterhalses (Cervixlänge) gemessen. Der Gebärmutterhals verbindet den äußeren mit dem inneren Muttermund und ist von Frau zu Frau unterschiedlich lang. Wenige Wochen vor der Geburt beginnt er damit, sich zu verkürzen.

Das ist sozusagen eine natürliche Geburtsvorbereitung des Köpers/der Gebärmutter. Wird vor der 32. Schwangerschaftswoche ein verkürzter Gebärmutterhals festgestellt, bedeutet dies zwar noch keine direkte Gefährdung für das Baby allerdings einen Umstand, den man genau beobachten sollte. Liegt der Messwert über 2,5cm, empfehlen ÄrztInnen werdenden Müttern, sich in den kommenden Wochen etwas zu schonen (keine körperlich anstrengenden Tätigkeiten, keine Erschütterungen, möglichst viel Ruhe und Entspannung, fallweise absolute Bettruhe).

Beträgt die Cervixlänge unter 2,5cm, besteht ein gewisses Risiko für eine Frühgeburt und vorzeitige Wehen. Daher erhalten Frauen im Normalfall eine Überweisung ins nächstgelegene Krankenhaus. Dort werden weitere Untersuchungen angestellt, die dabei helfen, den Gesamtzustand der Mutter zu erheben. Die Cervixlänge alleine ist nicht ausschlaggebend für Frühgeburtsbestrebungen. Auch die Wehentätigkeit und der Druck, den das Ungeborene auf den Muttermund ausübt, spielen eine Rolle. 

Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Was hilft bei andauernder Müdigkeit?

Müdigkeit zählt neben Übelkeit, Erbrechen und Co. zu den typischen Schwangerschaftsbeschwerden. Sie macht sich häufig schon in den ersten Wochen bemerkbar und verstärkt sich bis zum Beginn des fünften Monats.

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Welche Untersuchungen werden bei meinem Baby nach der Entbindung gemacht?

Kaum haben sie die Geburt gut überstanden, werden die kleinen Wunder auch schon untersucht. Das ist jedoch durchaus sinnvoll, denn so wird nicht nur der Gesundheitszustand des Neugeborenen erhoben, sondern auch beurteilt, ob es offensichtliche Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen gibt, die eine weitere medizinische Versorgung erfordern.

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Wie kann ich mich vor Toxoplasmose schützen?

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die an gesunden Menschen keine Spuren hinterlässt, für das ungeborene Baby jedoch schwere Folgen haben kann. Erreger finden sich im Katzenkot und auf rohem, nicht durchgegartem Fleisch.

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