Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Gefährdet ein verkürzter Gebärmutterhals mein Baby?

Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wird regelmäßig die Länge des Gebärmutterhalses (Cervixlänge) gemessen. Der Gebärmutterhals verbindet den äußeren mit dem inneren Muttermund und ist von Frau zu Frau unterschiedlich lang. Wenige Wochen vor der Geburt beginnt er damit, sich zu verkürzen.

Das ist sozusagen eine natürliche Geburtsvorbereitung des Köpers/der Gebärmutter. Wird vor der 32. Schwangerschaftswoche ein verkürzter Gebärmutterhals festgestellt, bedeutet dies zwar noch keine direkte Gefährdung für das Baby allerdings einen Umstand, den man genau beobachten sollte. Liegt der Messwert über 2,5cm, empfehlen ÄrztInnen werdenden Müttern, sich in den kommenden Wochen etwas zu schonen (keine körperlich anstrengenden Tätigkeiten, keine Erschütterungen, möglichst viel Ruhe und Entspannung, fallweise absolute Bettruhe).

Beträgt die Cervixlänge unter 2,5cm, besteht ein gewisses Risiko für eine Frühgeburt und vorzeitige Wehen. Daher erhalten Frauen im Normalfall eine Überweisung ins nächstgelegene Krankenhaus. Dort werden weitere Untersuchungen angestellt, die dabei helfen, den Gesamtzustand der Mutter zu erheben. Die Cervixlänge alleine ist nicht ausschlaggebend für Frühgeburtsbestrebungen. Auch die Wehentätigkeit und der Druck, den das Ungeborene auf den Muttermund ausübt, spielen eine Rolle. 

Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Sind Alkohol und Koffein streng verboten?

In Bezug auf Alkohol ist man sich mittlerweile einig; ob und wie viel Koffein eine schwangere Frau zu sich nehmen sollte, ist noch nicht restlos geklärt. Alkohol, soviel steht jedoch fest, gelangt über das Blut direkt in die Plazenta und somit zum ungeborenen Kind. Fehl- oder Frühgeburten sowie Schäden an Organen oder am Nervensystem können die Folge sein.

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Ich möchte schwanger werden – wie steigere ich meine Fruchtbarkeit?

Gesunde und ausgewogene Ernährung sowie ein bewusster Lebensstil sind die besten Voraussetzungen für eine Schwangerschaft. Ausdauerndes Spazierengehen oder Sportarten wie Laufen und Radfahren, helfen dabei, auch in der aufregenden Babyplanungsphase einen kühlen Kopf zu bewahren und – viel wichtiger – Stress abzubauen. Stressige Lebensumstände können sich nämlich negativ auf den weiblichen Zyklus auswirken.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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