Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Welche Impfungen sind während der Schwangerschaft erlaubt?

Impfungen in der Schwangerschaft sind aus medizinischer Sicht ein sehr heikles Thema und sollten daher vermieden werden. Strikt verboten ist die Verabreichung von so genannten Lebendimpfstoffen; dazu zählen unter anderem Masern, Mumps, Röteln, Wirkstoffe gegen Cholera, Typhus und Gelbfieber.

Totimpfstoffe dürfen hingegen auch während der Schwangerschaft injiziert werden – dabei gilt es jedoch stets, alle Risikofaktoren abzuwägen und nur dann zu impfen, wenn dies unbedingt notwendig erscheint. Frauen, die sich ein Baby wünschen, wird daher empfohlen, rechtzeitig den Impfschutz zu kontrollieren und fehlende Impfungen noch vor Eintreten der Schwangerschaft nachzuholen.

Starke Stimmungsschwankungen seit der Schwangerschaft? Muss ich mir Sorgen machen?

Endlich kündigt sich der langersehnte Nachwuchs an und schon steht die Gefühlswelt Kopf. Da reagiert man der Kollegin gegenüber übermäßig gereizt, fühlt sich vom Partner zu wenig beachtet, sorgt sich um das Wohlergehen des ungeborenen Babys im Bauch – die Liste könnten Schwangere wohl beliebig verlängern.

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Darf ich weiterhin ins Schwimmbad gehen?

Darauf gibt es eine klare und eindeutige Antwort: ja. Wer Lust hat, ein paar Runden im Hallenbad zu schwimmen, der sollte dies unbedingt tun. Schwimmen ist für  Schwangere besonders empfehlenswert, da weder Gelenke noch Muskeln stark belastet werden und selbst ein größerer Babybauch im Wasser im wahrsten Sinne des Wortes nicht ins Gewicht fällt.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Wie viel darf ich zunehmen?

Das hängt in erster Linie davon ab, wie viel eine Frau wiegt, bevor sie schwanger wird. Die ärztliche Empfehlung lautet dahingehend, dass sowohl stark übergewichtige als auch stark untergewichtige Frauen versuchen sollten, ihr Gewicht noch vor Eintritt einer Schwangerschaft zu stabilisieren.

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