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Was passiert beim Organscreening?
Ähnlich wie bei der Nackenfaltenmessung handelt es sich beim Organscreening um ein Untersuchungsangebot, welches zusätzlich zu den vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in Anspruch genommen werden kann. Dabei werden zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche die inneren Organe des Kindes mittels Ultraschall genau überprüft.
Der Arzt/die Ärztin hält Ausschau nach möglichen Fehlbildungen an Nieren, Gehirn, Herz, Harnblase, Leber, Magen und Lunge. Sollten sich tatsächlich Auffälligkeiten zeigen, ist dies für Eltern im ersten Moment natürlich ein Schock. In weiterer Folge bedeutet es jedoch, dass man bereits während der Schwangerschaft die Rahmenbedingungen der Geburt beziehungsweise anschließende Therapiepläne besprechen kann. Manchmal ist auch eine Behandlung des Babys im Mutterleib vorgesehen. Empfehlenswert ist das Screening in jenen Fällen, in denen eine genauere Abklärung von vorangegangenen Befunden erforderlich ist. Das Screening kann sich auch auf die Wahl des Geburtskrankenhauses auswirken z.B. entscheiden sich Eltern bei auffälligen Befunden häufig für ein Krankenhaus mit Neonatologie-/Kinderintensivstation.
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