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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?
Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.
Bei einer ungewollten Schwangerschaft wendet man sich am besten an die betreuende Gynäkologin/den betreuenden Gynäkologen oder an den Allgemeinarzt/die Allgemeinärztin. In einem ausführlichen Beratungsgespräch werden Chancen, Risiken und Folgen des Eingriffs geklärt. Der Abbruch an sich findet normalerweise auf der gynäkologischen Station eines Krankenhauses oder in speziell dafür eingerichteten Ambulatorien statt.
Bei Unsicherheit in Bezug auf die Schwangerschaft können betroffene Frauen kostenlose Gespräche mit ausgebildeten SozialpädagogInnen oder TherapeutInnen in Familienberatungsstellen (z.B. Caritas) in Anspruch nehmen.
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