Welche Gebärpositionen sind empfehlenswert?

Die moderne Geburtshilfe kennt zahlreiche Gebärpositionen, die Gebärenden dabei helfen können, Wehen leichter zu bewältigen und sich dazwischen besser zu erholen. Nachfolgend möchten wir diese aufzählen:

  • Geburt im Vierfüßlerstand
  • Geburt am Kreißbett (liegend)
  • Geburt in der Geburtsbadewanne
  • Geburt im Hocken (z.B. auf einem Gebärhocker)
  • Geburt unter Zuhilfenahme von Pezziball, Sprossenwand oder Gebärseil 

Welche Position am ehesten geeignet ist, sollte jede Frau während der Entbindung selbst entscheiden. Es empfiehlt sie daher, sich bereits im Vorfeld über die unterschiedlichsten Möglichkeiten zu informieren, z.B. bei einer Hebamme oder im Geburtsvorbereitungskurs. Unter den Wehen können Gebärende ihre Position regelmäßig verändern und aktiv ausprobieren mit welcher Haltung sie am besten umgehen können. Grundsätzlich gelten alle Positionen, bei denen die Schwerkraft genützt wird (Hocken, Stehen, Gehen) als vorteilhaft für den Geburtsverlauf.

Zusätzlich zur Wahl der Gebärposition ist es wichtig, frühzeitig Atem- und Entspannungstechniken zu erlernen. Diese helfen dir, während der Geburt ruhig und fokussiert zu bleiben. Die Unterstützung durch eine vertraute Person, wie den Partner oder eine Doula, kann ebenfalls beruhigend wirken und dir ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit vermitteln.

Was sind sogenannte Übungswehen?

Übungswehen, oft auch als Vorwehen oder Braxton-Hicks-Kontraktionen bezeichnet, sind Muskelbewegungen, durch die die Gebärmutter bereits für die Geburt trainiert wird. Sie können ab der 20. Schwangerschaftswoche auftreten. Eine Übungswehe erkennen Schwangere an einer Verhärtung des Bauchs für wenige Sekunden und einem damit verbundenen Anspannungsgefühl.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Was kann ich gegen trockene Haut und Juckreiz tun?

Die Haut vollbringt als größtes menschliches Organ auch in der Schwangerschaft Höchstleistungen. Sie reguliert den Ausscheidungsprozess und sorgt dafür, dass Mutter und Kind stets gut geschützt sind. Bei schwangeren Frauen leistet sie nicht nur Doppeltes, sie ist auch doppelt so stark beansprucht.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Wahlhebamme und einer Vertragshebamme?

Schwangere haben in Österreich Anspruch auf Hebammenhilfe. Dies schließt die Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett mit ein. Allerdings werden nicht alle Leistungen von den Krankenkassen übernommen.

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