Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Wann nimmt mein Baby seine Geburtsposition ein?

Im letzten Schwangerschaftsdrittel bereitet sich auch der Nachwuchs auf seine Reise durch den Geburtskanal vor. Zwischen der 33. und 34. Schwangerschaftswoche nehmen die ersten Babys bereits jene Position ein, die sie bis zur Geburt beibehalten werden.

Wann sich das Kind tatsächlich dreht, ist jedoch individuell sehr unterschiedlich. Manche Babys bleiben trotz des beengten Platzangebotes sehr lange aktiv und drehen sich erst rund um die 36. Schwangerschaftswoche. Beim Großteil aller Babys tritt der Kopf gegen Ende der Schwangerschaft ins Becken ein. Ideale Voraussetzung für eine natürliche Geburt bildet die so genannte vordere Hinterhauptslage. Hat sich das Baby noch nicht gedreht, können Mütter, Hebammen und ÄrztInnen es mit Hilfe unterschiedlichster Maßnahmen dazu ermutigen.

Ich habe seit Beginn der Schwangerschaft Rückenschmerzen. Was kann ich dagegen tun?

Ein kleiner Trost vorweg: unter Rückenschmerzen leiden mehr als 75% aller Schwangeren. Verantwortlich für die unangenehmen Beschwerden ist einerseits das Hormon Relaxin, welches Bänder, Sehnen und Gelenke lockert, um mehr Platz für den Nachwuchs zu schaffen. Andererseits fällt ab dem 6. Schwangerschaftsmonat der wachsende Bauch immer mehr ins Gewicht.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Darf ich meine Haare weiterhin färben?

Frauen, die sich regelmäßig die Haare färben, stellt sich diese Frage unweigerlich mit Beginn der Schwangerschaft. Lange ist man davon ausgegangen, dass chemische Bestandteile in Haarfärbemitteln sich negativ auf die Gesundheit des ungeborenen Babys auswirken.

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Wie viel darf ich zunehmen?

Das hängt in erster Linie davon ab, wie viel eine Frau wiegt, bevor sie schwanger wird. Die ärztliche Empfehlung lautet dahingehend, dass sowohl stark übergewichtige als auch stark untergewichtige Frauen versuchen sollten, ihr Gewicht noch vor Eintritt einer Schwangerschaft zu stabilisieren.

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