Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Warum ist Folsäure wichtig?

Folsäure ist ein B-Vitamin, welches für Wachstums-und Entwicklungsprozesse im menschlichen Körper verantwortlich ist. In der Schwangerschaft sorgt das Vitamin dafür, dass der Fötus optimal wächst. Weist die Mutter einen erheblichen Folsäure-Mangel auf, kann dies zu Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen an Wirbelsäule, Rückenmark, Herz oder Gehirn des Babys führen.

Daher raten ÄrztInnen bereits bei bestehendem Kinderwunsch auf eine ausgewogene Ernährung zu achten – zu folsäurehaltigen Lebensmitteln zählen beispielsweis grüne Blattgemüse und Vollkorn- sowie Getreideprodukte. Bei Bedarf kann Folsäure auch in Form eines Nahrungsergänzungsmittels verschrieben werden.

Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Kann ich meine Brüste schon auf die Stillzeit vorbereiten?

Wenn sie das möchte, kann jede Schwangere ihre Brüste schon ein wenig auf die Stillzeit vorbereiten. Den größten Teil der Arbeit übernimmt allerdings der Körper ganz von alleine. Bereits während der Schwangerschaft dehnt sich das Brustgewebe, die Brüste werden größer, Brustwarzen und die Brustwarzenvorhöfe verdunkeln sich.

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Welche Methoden zur Schmerzlinderung während der Geburt darf ich in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich darf jede Frau Schmerzmittel in Anspruch nehmen, wenn sie das Gefühl hat, Wehen und Geburt damit besser bewältigen zu können. Im Geburtsvorbereitungskurs informieren Hebammen über die unterschiedlichen Möglichkeiten. Die bekannteste Maßnahme zur Schmerzstillung ist die so genannte Epiduralanästhesie (PDA).

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