Wie kann ich meinen Partner an der Schwangerschaft teilhaben lassen?

„Guter Hoffnung zu sein“ bedeutet für viele Frauen eine schöne, wenngleich große Umstellung. Dies gilt auch für die Partnerschaft. Im Laufe der Monate wird aus dem Liebespaar ebenso ein Eltern-Paar. Während eine Schwangerschaft für manche jedoch wie eine Verjüngungskur für die Liebe wirkt, fällt es anderen ungleich schwerer mit der neuen Situation umzugehen.

Für einen unbeschwerten Beziehungsalltag benötigt es allerdings gar nicht viel. BeziehungsexpertInnen sind sich einig, dass der Schlüssel für eine partnerschaftlich gelebte Schwangerschaft im bewussten Miteinander liegt. Schwangere Frauen sollten also stets den Austausch mit dem Partner suchen.

Wer über Gefühle, Ängste, Sorgen, Schwangerschaftsbeschwerden, Bedenken und Glücksmomente spricht, ermöglicht es dem Gegenüber, empathisch zu reagieren. Mit Hilfe von offenen Gesprächen lassen sich auch schwierige Phasen leichter überwinden. Außerdem empfiehlt es sich, den werdenden Vater zu Ultraschalluntersuchungen, Besuchen bei der Hebamme und zum Geburtsvorbereitungskurs mitzunehmen. Dadurch kann er sowohl eine Beziehung zum ungeborenen Kind aufbauen als auch tieferes Verständnis für Schwangerschaft und Geburt entwickeln.

Muss ich auf Sex verzichten?

Wenn die Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft und beide Partner Lust haben, dann spricht nichts gegen ein aktives Sexleben in der Schwangerschaft. Die Bedenken, dass der Nachwuchs dabei verletzt werden könnte, sind unbegründet, denn er ist in der Fruchtblase bestens geschützt. Sexuelle Bedürfnisse variieren von Frau zu Frau und auch im Verlauf der Schwangerschaft.

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Was sind Wehen eigentlich und wie kann ich sie erkennen?

Bei Wehen handelt es sich grundsätzlich um Kontraktionen der Gebärmuttermuskulatur. Es gibt unterschiedliche Arten von Wehen, die eine Frau von Schwangerschaftsbeginn an begleiten. So genannte Braxton-Hicks-Kontraktionen trainieren die Gebärmutter und werden meist gar nicht bewusst wahrgenommen. 

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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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Was hilft bei unangenehmen Wassereinlagerungen?

Unter Wassereinlagerungen in Armen und Beinen leiden über 50% aller Schwangeren. Sie treten überwiegend im letzten Schwangerschaftsdrittel auf. Gesundheitlich gesehen stellen die Einlagerungen kein Risiko dar, für Betroffene sind sie jedoch äußerst unangenehm. Wer Bewegung, Ernährung und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme miteinander kombiniert, der kann diese typischen Schwangerschaftsbeschwerden lindern.

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