Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Woran merke ich, dass ich schwanger bin?

Eine Schwangerschaft macht sich von Frau zu Frau unterschiedlich bemerkbar. Das Ausbleiben der Regel und andere typische Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit, Müdigkeit, Veränderung der Brüste, ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und Geschmäckern, sowie häufiges Wasserlassen können Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft sein. Ein Schwangerschaftstest und/oder eine Untersuchung beim Frauenarzt/der Frauenärztin sorgen für Gewissheit.

Was bedeutet der Ausdruck „kreißen“?

Dabei handelt es sich um Muskelkontraktionen der Gebärmutter, die dazu dienen, den Gebärmutterhals zu erweitern und das Baby durch den Geburtskanal zu bewegen. Der Prozess kann in drei Phasen unterteilt werden

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Wo und wann erhalte ich meinen Mutter-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass wurde 1974 in Österreich eingeführt und sichert seither die medizinische Versorgung von Mutter und Kind. Ausgestellt wird er vom betreuenden Gynäkologen/der betreuenden Gynäkologin direkt nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde.  Der Mutter-Kind-Pass beinhaltet sowohl Untersuchungen für die Mutter während der Schwangerschaft als auch für das Kind bis zum 5. Lebensjahr.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Warum sollte ich meinen Damm massieren?

Während der Geburt spielt der Damm im wahrsten Sinne des Wortes eine tragende Rolle. In der Austreibungsphase drückt der Kopf des Kindes besonders stark auf das Dammgewebe – dieses muss sich langsam ausdehnen, um dem Baby sozusagen Platz zu machen.

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Was ist die Summe aus 2 und 6?