Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Woran merke ich, dass ich schwanger bin?

Eine Schwangerschaft macht sich von Frau zu Frau unterschiedlich bemerkbar. Das Ausbleiben der Regel und andere typische Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit, Müdigkeit, Veränderung der Brüste, ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und Geschmäckern, sowie häufiges Wasserlassen können Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft sein. Ein Schwangerschaftstest und/oder eine Untersuchung beim Frauenarzt/der Frauenärztin sorgen für Gewissheit.

Ist eine Nackenfaltenmessung wirklich notwendig?

Die Messung der Nackendicke ist eine vorgeburtliche Untersuchung, die Schwangere in Anspruch nehmen können. Sie ist jedoch nicht verpflichtend. Es handelt sich hierbei um ein Ultraschall-Screening, welches zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche über die Bauchdecke durchgeführt wird.

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Ich bin sehr anfällig für Erkältungen. Wie kann ich in der Schwangerschaft vorbeugen?

Erkältungen und grippale Infekte können in der Schwangerschaft tatsächlich häufiger vorkommen. Schuld daran ist eine Schwächung der Immunabwehr. Schließlich hat der weibliche Organismus damit alle Hände voll zu tun, dem ungeborenen Baby die bestmöglichen Wachstumsbedingungen zu bescheren.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Warum sollte ich meinen Damm massieren?

Während der Geburt spielt der Damm im wahrsten Sinne des Wortes eine tragende Rolle. In der Austreibungsphase drückt der Kopf des Kindes besonders stark auf das Dammgewebe – dieses muss sich langsam ausdehnen, um dem Baby sozusagen Platz zu machen.

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Was ist die Summe aus 1 und 6?