Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Woran merke ich, dass ich schwanger bin?

Eine Schwangerschaft macht sich von Frau zu Frau unterschiedlich bemerkbar. Das Ausbleiben der Regel und andere typische Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit, Müdigkeit, Veränderung der Brüste, ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und Geschmäckern, sowie häufiges Wasserlassen können Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft sein. Ein Schwangerschaftstest und/oder eine Untersuchung beim Frauenarzt/der Frauenärztin sorgen für Gewissheit.

Ist eine Nackenfaltenmessung wirklich notwendig?

Die Messung der Nackendicke ist eine vorgeburtliche Untersuchung, die Schwangere in Anspruch nehmen können. Sie ist jedoch nicht verpflichtend. Es handelt sich hierbei um ein Ultraschall-Screening, welches zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche über die Bauchdecke durchgeführt wird.

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Darf ich meine Haare weiterhin färben?

Frauen, die sich regelmäßig die Haare färben, stellt sich diese Frage unweigerlich mit Beginn der Schwangerschaft. Lange ist man davon ausgegangen, dass chemische Bestandteile in Haarfärbemitteln sich negativ auf die Gesundheit des ungeborenen Babys auswirken.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Sind Alkohol und Koffein streng verboten?

In Bezug auf Alkohol ist man sich mittlerweile einig; ob und wie viel Koffein eine schwangere Frau zu sich nehmen sollte, ist noch nicht restlos geklärt. Alkohol, soviel steht jedoch fest, gelangt über das Blut direkt in die Plazenta und somit zum ungeborenen Kind. Fehl- oder Frühgeburten sowie Schäden an Organen oder am Nervensystem können die Folge sein.

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