Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Woran merke ich, dass ich schwanger bin?

Eine Schwangerschaft macht sich von Frau zu Frau unterschiedlich bemerkbar. Das Ausbleiben der Regel und andere typische Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit, Müdigkeit, Veränderung der Brüste, ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und Geschmäckern, sowie häufiges Wasserlassen können Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft sein. Ein Schwangerschaftstest und/oder eine Untersuchung beim Frauenarzt/der Frauenärztin sorgen für Gewissheit.

Sind Alkohol und Koffein streng verboten?

In Bezug auf Alkohol ist man sich mittlerweile einig; ob und wie viel Koffein eine schwangere Frau zu sich nehmen sollte, ist noch nicht restlos geklärt. Alkohol, soviel steht jedoch fest, gelangt über das Blut direkt in die Plazenta und somit zum ungeborenen Kind. Fehl- oder Frühgeburten sowie Schäden an Organen oder am Nervensystem können die Folge sein.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Wann wird eine Geburt eingeleitet?

Eine Geburt wird dann künstlich eingeleitet, wenn Gesundheit von Mutter oder ungeborenem Kind akut gefährdet sind oder wenn das Baby übertragen wird (davon spricht man ab Vollendung der 42. Schwangerschaftswoche).

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Darf ich weiterhin ins Schwimmbad gehen?

Darauf gibt es eine klare und eindeutige Antwort: ja. Wer Lust hat, ein paar Runden im Hallenbad zu schwimmen, der sollte dies unbedingt tun. Schwimmen ist für  Schwangere besonders empfehlenswert, da weder Gelenke noch Muskeln stark belastet werden und selbst ein größerer Babybauch im Wasser im wahrsten Sinne des Wortes nicht ins Gewicht fällt.

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