Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

Die Arbeitnehmerin hat die Pflicht, die Schwangerschaft beim Arbeitgeber so rasch wie möglich zu melden. Ist sie bereits schwanger und wird gekündigt (ohne Wissen des Arbeitgebers über die Schwangerschaft), muss sie den Dienstgeber innerhalb von 5 Tagen informieren, gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Bei Problemen oder unzulässigen Entlassungen sollen sich Schwangere so schnell wie möglich an die Arbeiterkammer wenden.  

Darf ich weiterhin ins Schwimmbad gehen?

Darauf gibt es eine klare und eindeutige Antwort: ja. Wer Lust hat, ein paar Runden im Hallenbad zu schwimmen, der sollte dies unbedingt tun. Schwimmen ist für  Schwangere besonders empfehlenswert, da weder Gelenke noch Muskeln stark belastet werden und selbst ein größerer Babybauch im Wasser im wahrsten Sinne des Wortes nicht ins Gewicht fällt.

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Gefährdet ein verkürzter Gebärmutterhals mein Baby?

Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wird regelmäßig die Länge des Gebärmutterhalses (Cervixlänge) gemessen. Der Gebärmutterhals verbindet den äußeren mit dem inneren Muttermund und ist von Frau zu Frau unterschiedlich lang. Wenige Wochen vor der Geburt beginnt er damit, sich zu verkürzen.

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Wie finde ich die „richtige“ Hebamme für mich?

Eine Hebamme ist für viele Frauen viel mehr als „nur“ Geburtshelferin. Sie ist eine Begleiterin und wichtige Vertraute sowie Ansprechperson während der gesamten Schwangerschaft. Ob die Chemie zwischen Hebamme und schwangerer Frau stimmt, lässt sich bei einem persönlichen Gespräch herausfinden. Beim ersten Kennenlernen stellt die Hebamme sich und ihre Arbeit vor. Außerdem werden Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen thematisiert.

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Woran merke ich, dass ich schwanger bin?

Eine Schwangerschaft macht sich von Frau zu Frau unterschiedlich bemerkbar. Das Ausbleiben der Regel und andere typische Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit, Müdigkeit, Veränderung der Brüste, ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und Geschmäckern, sowie häufiges Wasserlassen können Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft sein. Ein Schwangerschaftstest und/oder eine Untersuchung beim Frauenarzt/der Frauenärztin sorgen für Gewissheit.

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Was ist die Summe aus 7 und 5?