Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

Die Arbeitnehmerin hat die Pflicht, die Schwangerschaft beim Arbeitgeber so rasch wie möglich zu melden. Ist sie bereits schwanger und wird gekündigt (ohne Wissen des Arbeitgebers über die Schwangerschaft), muss sie den Dienstgeber innerhalb von 5 Tagen informieren, gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Bei Problemen oder unzulässigen Entlassungen sollen sich Schwangere so schnell wie möglich an die Arbeiterkammer wenden.  

Was muss ich über postpartale Depressionen wissen?

In diesem Zusammenhang muss man zwischen postpartalen Depressionen und dem so genannten „Baby Blues“ unterscheiden. Erstere beschreiben eine ernstzunehmende Krankheit, die Schwangere in den ersten Wochen aber auch Monaten nach der Geburt treffen kann.

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Darf ich weiterhin ins Schwimmbad gehen?

Darauf gibt es eine klare und eindeutige Antwort: ja. Wer Lust hat, ein paar Runden im Hallenbad zu schwimmen, der sollte dies unbedingt tun. Schwimmen ist für  Schwangere besonders empfehlenswert, da weder Gelenke noch Muskeln stark belastet werden und selbst ein größerer Babybauch im Wasser im wahrsten Sinne des Wortes nicht ins Gewicht fällt.

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Worauf sollte ich bei meiner Ernährung achten?

Wer sich während der Schwangerschaft richtig ernähren möchte, der sollte Qualität vor Quantität setzen. In erster Linie kommt es nämlich darauf an, ausreichend Nährstoffe aufzunehmen.

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Mit welchen Nachwirkungen muss ich bei einem Kaiserschnitt rechnen?

Ein Kaiserschnitt ist mittlerweile eine Routinemaßnahme der modernen Geburtshilfe. Die Kaiserschnittrate liegt in Österreich bei etwa 30%. Im Gegensatz zu einer natürlichen Geburt stellt der Kaiserschnitt jedoch einen operativen Eingriff dar, der mit gewissen Nebenwirkungen verbunden ist.

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