Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Wie kann ich mein Baby sicher baden?

Der Badeplatz spielt eine besonders große Rolle. Wo ein Baby tatsächlich gebadet wird, ist dabei jedoch zweitrangig. Wichtig ist, dass die Babybadewanne auf einem stabilen, sicheren Untergrund steht und nicht verrutscht. Die kleinen Plastikwannen können in die große Badewanne/in die Duschwanne gestellt oder auch auf einem Tisch platziert werden.

Eltern sollten außerdem darauf achten, die Babybadewanne gut zu erreichen dh. das Baby ins Wasser zu heben und dort zu halten sollte keine akrobatischen Verrenkungen erfordern.

Manche Eltern bevorzugen es auch, ihr Baby in einem Badeeimer zu waschen. Das ist ein großer Plastikeimer ohne Henkel, der zu ¾ mit Wasser gefüllt wird. Anschließend setzt man das Baby sozusagen in den Eimer hinein, es nimmt automatisch die Embryonalhaltung ein. Ob Eimer oder Badewanne, für ein sicheres Badevergnügen gelten grundsätzlich folgende Regeln:

  • Der Raum sollte angenehm temperiert sein. Je nach Jahreszeit zwischen 22 Grad und 25 Grad – Babys können ihre Körpertemperatur noch nicht selbstständig regulieren.
  • Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen!
  • Das Baby stets mit einer Hand fest einhalten, während die andere Hand wäscht.
  • Kinder erst ins Wasser heben, wenn die ideale Wassertemperatur erreicht ist. Sie bewegt sich zwischen 35 Grad und 38 Grad.

Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu?

Der österreichische Familienförderungsplan sieht eine breit gefächerte Unterstützung von Familien vor. Geldleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sind ebenso inkludiert wie Sachleistungen (Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen) und Steuerfreibeträge.

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Woran merke ich, dass ich schwanger bin?

Eine Schwangerschaft macht sich von Frau zu Frau unterschiedlich bemerkbar. Das Ausbleiben der Regel und andere typische Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit, Müdigkeit, Veränderung der Brüste, ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und Geschmäckern, sowie häufiges Wasserlassen können Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft sein. Ein Schwangerschaftstest und/oder eine Untersuchung beim Frauenarzt/der Frauenärztin sorgen für Gewissheit.

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Welche Methoden zur Schmerzlinderung während der Geburt darf ich in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich darf jede Frau Schmerzmittel in Anspruch nehmen, wenn sie das Gefühl hat, Wehen und Geburt damit besser bewältigen zu können. Im Geburtsvorbereitungskurs informieren Hebammen über die unterschiedlichen Möglichkeiten. Die bekannteste Maßnahme zur Schmerzstillung ist die so genannte Epiduralanästhesie (PDA).

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