Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Worauf muss ich bei der Einnahme von Medikamenten achten?

Wer auf die regelmäßige Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen ist, sollte diese Thematik im Idealfall schon bei Kinderwunsch mit dem betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin besprechen. Dieser/diese kann entscheiden, inwieweit die Dosis reduziert oder die Medikation verändert werden kann. Grundsätzlich gilt – auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente – je weniger man während Schwangerschaft und Stillzeit einnimmt, desto besser.

Mittlerweile gibt es zwar eine Reihe von Wirkstoffen, die auch schwangere Frauen bedenkenlos nehmen können, wer auf Nummer sicher gehen will, sollte jedoch weitgehend auf Schmerzmittel und Co. verzichten. Gerade für Schwangere bieten sich alternative Wege der Schmerzbehandlung an. Bei Kopfschmerzen und Migräne haben sich Akupunktur und spezielle Entspannungsmethoden bewährt, eine Erkältung bekommt man oft auch mit natürlichen Hausmitteln, viel Ruhe oder Mikronährstoffen wie beispielsweise Magnesium in den Griff.

Für den Fall, dass bestimmte Medikamente unbedingt notwendig sind, sollte man immer das Gespräch mit dem Facharzt/der Fachärztin suchen, sobald die Schwangerschaft bekannt ist. Es empfiehlt sich auch die Einnahme von weit verbreiteten, rezeptfreien Medikamenten zu besprechen. Aspirin ist beispielsweise nur das zweite Mittel der Wahl, da es ab dem dritten Trimester nicht mehr eingenommen werden darf und auch zuvor nur im Rahmen einer verringerten Dosis zum Einsatz kommen darf. Eine gute Anlaufstelle für Medikamenten- und Wirkstoffverträglichkeit in Schwangerschaft und Stillzeit ist die Website Embryotox des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin. Du kannst dich selbst erkundigen, genauso können aber auch dein Arzt oder dein Apotheker dort anrufen.

Wie kann ich mein Baby sicher baden?

Der Badeplatz spielt eine besonders große Rolle. Wo ein Baby tatsächlich gebadet wird, ist dabei jedoch zweitrangig. Wichtig ist, dass die Babybadewanne auf einem stabilen, sicheren Untergrund steht und nicht verrutscht. Die kleinen Plastikwannen können in die große Badewanne/in die Duschwanne gestellt oder auch auf einem Tisch platziert werden.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Sind Reisen in der Schwangerschaft tabu?

Während der Schwangerschaft gemeinsam zu vereisen, stellt eine wunderbare Möglichkeit dar, mit dem Partner noch ein paar entspannte Stunden zu zweit zu verbringen und Energie für die bevorstehende Zeit zu tanken. Ob Wellness-Hotel, Aktiv-Urlaub in den Bergen oder Städtetrip bleibt dabei ganz den individuellen Wünschen überlassen.

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Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu?

Der österreichische Familienförderungsplan sieht eine breit gefächerte Unterstützung von Familien vor. Geldleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sind ebenso inkludiert wie Sachleistungen (Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen) und Steuerfreibeträge.

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