Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Worauf muss ich bei der Einnahme von Medikamenten achten?

Wer auf die regelmäßige Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen ist, sollte diese Thematik im Idealfall schon bei Kinderwunsch mit dem betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin besprechen. Dieser/diese kann entscheiden, inwieweit die Dosis reduziert oder die Medikation verändert werden kann. Grundsätzlich gilt – auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente – je weniger man während Schwangerschaft und Stillzeit einnimmt, desto besser.

Mittlerweile gibt es zwar eine Reihe von Wirkstoffen, die auch schwangere Frauen bedenkenlos nehmen können, wer auf Nummer sicher gehen will, sollte jedoch weitgehend auf Schmerzmittel und Co. verzichten. Gerade für Schwangere bieten sich alternative Wege der Schmerzbehandlung an. Bei Kopfschmerzen und Migräne haben sich Akupunktur und spezielle Entspannungsmethoden bewährt, eine Erkältung bekommt man oft auch mit natürlichen Hausmitteln, viel Ruhe oder Mikronährstoffen wie beispielsweise Magnesium in den Griff.

Für den Fall, dass bestimmte Medikamente unbedingt notwendig sind, sollte man immer das Gespräch mit dem Facharzt/der Fachärztin suchen, sobald die Schwangerschaft bekannt ist. Es empfiehlt sich auch die Einnahme von weit verbreiteten, rezeptfreien Medikamenten zu besprechen. Aspirin ist beispielsweise nur das zweite Mittel der Wahl, da es ab dem dritten Trimester nicht mehr eingenommen werden darf und auch zuvor nur im Rahmen einer verringerten Dosis zum Einsatz kommen darf. Eine gute Anlaufstelle für Medikamenten- und Wirkstoffverträglichkeit in Schwangerschaft und Stillzeit ist die Website Embryotox des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin. Du kannst dich selbst erkundigen, genauso können aber auch dein Arzt oder dein Apotheker dort anrufen.

Ich ernähre mich vegetarisch/vegan. Worauf muss ich in der Schwangerschaft achten?

ExpertInnen gehen davon aus, dass sich Vegetarierinnen ohnehin sehr gesund ernähren, da sie bewusst versuchen, den fehlenden Fleischkonsum durch den Verzehr von pflanzlichen Produkten auszugleichen. Wer sich bisher also vegetarisch ernährt hat, kann dies auch in der Schwangerschaft tun.

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Was passiert beim Organscreening?

Ähnlich wie bei der Nackenfaltenmessung handelt es sich beim Organscreening um ein Untersuchungsangebot, welches zusätzlich zu den vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in Anspruch genommen werden kann. Dabei werden zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche die inneren Organe des Kindes mittels Ultraschall genau überprüft.

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Welche Methoden zur Schmerzlinderung während der Geburt darf ich in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich darf jede Frau Schmerzmittel in Anspruch nehmen, wenn sie das Gefühl hat, Wehen und Geburt damit besser bewältigen zu können. Im Geburtsvorbereitungskurs informieren Hebammen über die unterschiedlichen Möglichkeiten. Die bekannteste Maßnahme zur Schmerzstillung ist die so genannte Epiduralanästhesie (PDA).

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Wo und wann erhalte ich meinen Mutter-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass wurde 1974 in Österreich eingeführt und sichert seither die medizinische Versorgung von Mutter und Kind. Ausgestellt wird er vom betreuenden Gynäkologen/der betreuenden Gynäkologin direkt nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde.  Der Mutter-Kind-Pass beinhaltet sowohl Untersuchungen für die Mutter während der Schwangerschaft als auch für das Kind bis zum 5. Lebensjahr.

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