Worauf muss ich bei der Einnahme von Medikamenten achten?

Wer auf die regelmäßige Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen ist, sollte diese Thematik im Idealfall schon bei Kinderwunsch mit dem betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin besprechen. Dieser/diese kann entscheiden, inwieweit die Dosis reduziert oder die Medikation verändert werden kann. Grundsätzlich gilt – auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente – je weniger man während Schwangerschaft und Stillzeit einnimmt, desto besser.

Mittlerweile gibt es zwar eine Reihe von Wirkstoffen, die auch schwangere Frauen bedenkenlos nehmen können, wer auf Nummer sicher gehen will, sollte jedoch weitgehend auf Schmerzmittel und Co. verzichten. Gerade für Schwangere bieten sich alternative Wege der Schmerzbehandlung an. Bei Kopfschmerzen und Migräne haben sich Akupunktur und spezielle Entspannungsmethoden bewährt, eine Erkältung bekommt man oft auch mit natürlichen Hausmitteln, viel Ruhe oder Mikronährstoffen wie beispielsweise Magnesium in den Griff.

Für den Fall, dass bestimmte Medikamente unbedingt notwendig sind, sollte man immer das Gespräch mit dem Facharzt/der Fachärztin suchen, sobald die Schwangerschaft bekannt ist. Es empfiehlt sich auch die Einnahme von weit verbreiteten, rezeptfreien Medikamenten zu besprechen. Aspirin ist beispielsweise nur das zweite Mittel der Wahl, da es ab dem dritten Trimester nicht mehr eingenommen werden darf und auch zuvor nur im Rahmen einer verringerten Dosis zum Einsatz kommen darf. Eine gute Anlaufstelle für Medikamenten- und Wirkstoffverträglichkeit in Schwangerschaft und Stillzeit ist die Website Embryotox des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin. Du kannst dich selbst erkundigen, genauso können aber auch dein Arzt oder dein Apotheker dort anrufen.

Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

Weiterlesen …

Bonding soll nach der Geburt besonders wichtig sein. Was versteht man darunter?

Bonding umfasst mehrere Beziehungsaspekte zwischen Mutter/Vater und Kind zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das erste Bonding findet direkt nach der Geburt statt. Es handelt sich hierbei um jenen Moment, in dem das Neugeborene auf den Bauch der Mutter oder in die Arme des Vaters gelegt wird.

Weiterlesen …

Wie finde ich die „richtige“ Hebamme für mich?

Eine Hebamme ist für viele Frauen viel mehr als „nur“ Geburtshelferin. Sie ist eine Begleiterin und wichtige Vertraute sowie Ansprechperson während der gesamten Schwangerschaft. Ob die Chemie zwischen Hebamme und schwangerer Frau stimmt, lässt sich bei einem persönlichen Gespräch herausfinden. Beim ersten Kennenlernen stellt die Hebamme sich und ihre Arbeit vor. Außerdem werden Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen thematisiert.

Weiterlesen …

Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu?

Der österreichische Familienförderungsplan sieht eine breit gefächerte Unterstützung von Familien vor. Geldleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sind ebenso inkludiert wie Sachleistungen (Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen) und Steuerfreibeträge.

Weiterlesen …

Melde dich zum Schwanger.at Newsletter an – dich erwarten spannende Artikel, Produkttests und Gewinnspiele!

Was ist die Summe aus 4 und 4?