Worauf muss ich bei der Einnahme von Medikamenten achten?

Wer auf die regelmäßige Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen ist, sollte diese Thematik im Idealfall schon bei Kinderwunsch mit dem betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin besprechen. Dieser/diese kann entscheiden, inwieweit die Dosis reduziert oder die Medikation verändert werden kann. Grundsätzlich gilt – auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente – je weniger man während Schwangerschaft und Stillzeit einnimmt, desto besser.

Mittlerweile gibt es zwar eine Reihe von Wirkstoffen, die auch schwangere Frauen bedenkenlos nehmen können, wer auf Nummer sicher gehen will, sollte jedoch weitgehend auf Schmerzmittel und Co. verzichten. Gerade für Schwangere bieten sich alternative Wege der Schmerzbehandlung an. Bei Kopfschmerzen und Migräne haben sich Akupunktur und spezielle Entspannungsmethoden bewährt, eine Erkältung bekommt man oft auch mit natürlichen Hausmitteln, viel Ruhe oder Mikronährstoffen wie beispielsweise Magnesium in den Griff.

Für den Fall, dass bestimmte Medikamente unbedingt notwendig sind, sollte man immer das Gespräch mit dem Facharzt/der Fachärztin suchen, sobald die Schwangerschaft bekannt ist. Es empfiehlt sich auch die Einnahme von weit verbreiteten, rezeptfreien Medikamenten zu besprechen. Aspirin ist beispielsweise nur das zweite Mittel der Wahl, da es ab dem dritten Trimester nicht mehr eingenommen werden darf und auch zuvor nur im Rahmen einer verringerten Dosis zum Einsatz kommen darf. Eine gute Anlaufstelle für Medikamenten- und Wirkstoffverträglichkeit in Schwangerschaft und Stillzeit ist die Website Embryotox des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin. Du kannst dich selbst erkundigen, genauso können aber auch dein Arzt oder dein Apotheker dort anrufen.

Welche Methoden zur Schmerzlinderung während der Geburt darf ich in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich darf jede Frau Schmerzmittel in Anspruch nehmen, wenn sie das Gefühl hat, Wehen und Geburt damit besser bewältigen zu können. Im Geburtsvorbereitungskurs informieren Hebammen über die unterschiedlichen Möglichkeiten. Die bekannteste Maßnahme zur Schmerzstillung ist die so genannte Epiduralanästhesie (PDA).

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Darf ich weiterhin ins Schwimmbad gehen?

Darauf gibt es eine klare und eindeutige Antwort: ja. Wer Lust hat, ein paar Runden im Hallenbad zu schwimmen, der sollte dies unbedingt tun. Schwimmen ist für  Schwangere besonders empfehlenswert, da weder Gelenke noch Muskeln stark belastet werden und selbst ein größerer Babybauch im Wasser im wahrsten Sinne des Wortes nicht ins Gewicht fällt.

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Woran merke ich, dass ich schwanger bin?

Eine Schwangerschaft macht sich von Frau zu Frau unterschiedlich bemerkbar. Das Ausbleiben der Regel und andere typische Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit, Müdigkeit, Veränderung der Brüste, ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und Geschmäckern, sowie häufiges Wasserlassen können Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft sein. Ein Schwangerschaftstest und/oder eine Untersuchung beim Frauenarzt/der Frauenärztin sorgen für Gewissheit.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Wahlhebamme und einer Vertragshebamme?

Schwangere haben in Österreich Anspruch auf Hebammenhilfe. Dies schließt die Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett mit ein. Allerdings werden nicht alle Leistungen von den Krankenkassen übernommen.

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