Den Geburtstermin berechnen

· 3 Min. Lesezeit

Ob erhofft oder unerwartet - eine der ersten Fragen nach Festellen einer Schwangerschaft ist die nach dem Geburtstermin. Sowohl Arzt als auch Online-Geburtsterminrechner fragen dabei nach dem ersten Tag der letzten Periode. Doch auch wer keinen regelmäßigen Zyklus hat, muss diesbezüglich nicht im Dunkeln tappen.

Mutter hält Hand von Baby

Die mathematische Berechnung

Genau genommen findet die Befruchtung der Eizelle und somit der Beginn der Schwangerschaft in der Mitte des weiblichen Zyklus statt. Der genaue Zeitpunkt ist aber von verschiedenen Faktoren abhängig und kann nur schwer ermittelt werden. Zur Berechnung der Schwangerschaftsdauer werden daher auch die ersten Zyklustage miteinbezogen. Gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode, dauert eine Schwangerschaft 280 Tage oder 40 Wochen.

Wer keinen Online-Rechner oder andere Hilfsmittel zur Hand hat, kann sich mit folgender Rechnung ein bisschen helfen: erster Tag der letzten Periode plus ein Jahr minus drei Monate plus sieben Tage. Diese Berechnungsmethode wird als die Naegele-Regel bezeichnet.

Ein Beispiel: War der erste Tag der letzten Periode der 20. Oktober 2014, dann rechnet man plus ein Jahr (20. Oktober 2015) minus drei Monate (20. Juli 2015) plus sieben Tage. Der errechnete Geburtstermin, kurz EGT oder ET, wäre somit der 27. Juli 2015. Allerdings führt diese Formel zur Berechnung nicht auf ein punktgenaues Datum, da die Monate unterschiedlich viele Tage haben.

Ebenfalls beachten muss man bei beiden Varianten, dass den Formeln jeweils eine Zykluslänge von 28 Tagen zugrunde liegt. Bei abweichenden oder unregelmäßigen Zykluslängen wird der voraussichtliche Geburtstermin daher mittels Ultraschalluntersuchungen bestimmt.

Die Berechnung anhand von Ultraschalluntersuchungen

Sobald man von einer Schwangerschaft weiß, kann man den Geburtstermin mit den erwähnten Formeln ungefähr berechnen. Doch auch bei regelmäßigen Zyklen geschieht es nicht selten, dass der Termin nach den ersten Ultraschalluntersuchungen vom behandelnden Arzt mehrmals vor- oder zurückdatiert wird.

Im ersten Trimester, also im ersten Drittel der Schwangerschaft, gilt die Gesamtlänge des Embryos, auch als Scheitel-Steiß-Länge oder kurz SSL bezeichnet, als zuverlässiger Maßstab zur Berechnung des Geburtstermins. Dazu werden statistische Werte zum Vergleich herangezogen. Weichen errechneter Termin und Termin laut SSL voneinander ab, wird der SSL der Vorzug gegeben.

Nach der 12. Woche werden Schädeldurchmesser und Oberschenkelknochenlänge des ungeborenen Kindes zur Bestimmung des Geburtstermins vermessen. Da jedoch ab diesem Zeitpunkt Wachstumsschwankungen auftreten, wird die Bestimmung der Schwangerschaftswoche immer ungenauer. Die Abweichungen zwischen mathematischem und US-berechnetem Termin häufen sich somit bei fortschreitender Schwangerschaft.

Errechneter Geburtstermin und tatsächlicher Geburtstermin

Egal welche Methode zur Berechnung des Geburtstermins verwendet wird, der errechnete Termin sollte immer nur als ein Richtwert herangenommen werden. Lediglich rund 5,5 Prozent aller in Österreich geborenen Kinder kommen tatsächlich am vorher bestimmten Entbindungstermin (kurz ET) zur Welt. Damit bleibt der Geburtstermin aber immerhin der Tag mit der prozentuell höchsten Geburtenrate.

Als termingerecht gelten alle Geburten zwischen vollendeter 37. und vollendeter 42. Schwangerschaftswoche. Rund 90 Prozent aller Kinder werden hierzulande in diesem Zeitraum geboren. Man sollte sich also von seinem prognostizierten ET nicht weiter stressen lassen und sich stattdessen vielmehr auf einen Zeitraum 3-4 Wochen einstellen.

Tipp: Du bist auf der Suche nach dem passenden Krankenhaus in deiner Nähe für die bevorstehende Entbindung? In diesem praktischen Verzeichnis findest du alle Geburtskliniken Österreichs!

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 5 und 5.

Mehr erfahren:

Junge Mutter stillt ihr Baby

Meine Brust fühlt sich hart an – habe ich einen Milchstau?

Ob es sich tatsächlich um einen Milchstau handelt, hängt ein wenig davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Verhärtung auftritt und wie lange sie bestehen bleibt. Wenige Tage nach der Geburt findet der Milcheinschuss statt – in dieser Phase ist die Brust geschwollen, prall und fühlt sich gelegentlich hart an. Die Schwellung geht üblicherweise innerhalb von 24 bis maximal 48 Stunden wieder zurück. Wenn sich Verhärtungen mehrere Wochen nach der Entbindung bemerkbar machen, dann hast du vermutlich einen Milchstau. Das ist eine Komplikation, von der Stillende relativ häufig betroffen sind und die sich im Rahmen einer Stillkarriere auch regelmäßig wiederholen kann.

Weiterlesen …

Erkältung in der Stillzeit

Schnupfen, Husten und Co. machen nicht nur unseren Kindern das Leben schwer, manchmal erwischt es eben auch die Mama. Üblicherweise verfügen stillende Mütter über ein sehr gutes Immunsystem aber im Winter oder zur Übergangszeit sind auch sie anfälliger für lästige Infekte. Nicht jedes Grippepräparat darf in der Stillzeit zum Einsatz kommen, einige Medikamente gehen in die Muttermilch über. Kranke Stillmamas benötigen vor allem Ruhe, ein paar helfende Hände und sanfte Heilmittel aus der Natur.

Weiterlesen …

Erste Hilfe bei Abschürfungen, kleinen Schnittwunden, Sonnenbrand und Co.

Sobald dein Nachwuchs mobiler wird, möchte er die Welt erkunden. Neugierig begibt er sich dann auf Entdeckungsreise, der eine oder andere Sturz bleibt nicht aus.  Kleinere Verletzungen und Schürfwunden kannst du zu Hause verarzten und den natürlichen Heilungsprozess durch entsprechende Hautpflege unterstützen. Große Wunden, starke Verunreinigungen oder unklare Verletzungen solltest du jedoch immer beim Kinderarzt/der Kinderärztin oder am Wochenende in der Ambulanz abklären lassen.

Weiterlesen …

Junge Mutter mit Baby

Obsorge und Kindeswohl – Auszug aus dem österreichischen Familienrecht

Das Familienrecht regelt unterschiedliche Aspekte rund um das Zusammenleben von Ehepartnern, Eltern und Kindern. Das betrifft die Bereiche der Obsorge und Vaterschaft, ebenso wie Unterhaltsregelungen, Lebensgemeinschaften/Patchwork oder so genannte Pflegekindschaften. Wenn sich Eltern nun trennen, gilt es, die gemeinsame Obsorge weiterzuführen und alle Vereinbarungen für das Leben nach der Trennung/Scheidung zu treffen. Worauf du dabei achten solltest und welche rechtlichen Mittel für solche Situationen vorgesehen sind – wir klären auf.

Weiterlesen …

Melde dich zum Schwanger.at Newsletter an – dich erwarten spannende Artikel, Produkttests und Gewinnspiele!

Was ist die Summe aus 2 und 7?